Krankenversicherung muss für Privatbehandlungen aufkommen

Nun hat das Hessische Landessozialgericht ein Urteil zu Gunsten aller Krankenkassenpatienten gefällt. Die gesetzliche Krankenversicherung muss zukünftig auch für eine Privatbehandlung aufkommen. Die Regelung gilt jedoch nur wenn der Vertragsarzt den Patienten nicht aufklärt das es sich bei der Leistung um keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Das Hessische Landessozialgericht hat das Urteil damit begründet, […]