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Umfassender Schutz für Hab und Gut


4. Januar 2012 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Ob alte Erbstücke, Möbel, auf die man lange gespart hat oder einfach etwas, das einem am Herzen liegt, auch wenn kein international bekanntes Label auf hohe Anschaffungskosten hinweist: Was einem gehört, möchte man in der Regel gerne behalten. Fällt der Gegenstand nun dennoch einem Diebstahl oder tollpatschigen Kinderhänden zu Opfer und ist somit verschwunden oder zerstört, ist man in der Regel zumindest dankbar über einen finanziellen Ausgleich des Verlustes. Um hier einer Deckung gewiss sein zu können, sollte man über eine Hausratversicherung verfügen. Mit einer solchen Police schützt man sein Eigentum gegen eine Bandbreite möglicher Situationen, durch die es vernichtet werden könnte. Allerdings unterscheiden sich die Verträge im Einzelnen stark, und einige Dinge müssen mit zusätzlichen Klauseln vereinbart werden, um auch unter den Versicherungsumfang zu fallen. Insofern ist es von hoher Bedeutung, sich im Vorfeld ausreichend zu informieren, um sich für die passende Hausratversicherung zu entscheiden.

Dennoch: Selbst wenn alle Eventualitäten von berstenden Fenstern bei Unwettereinbrüchen über Malerarbeiten nach Graffiti-Vandalismus bis hin zum Verlust des Reisegepäcks oder Diebstahl des Drahtesels schriftlich vereinbart sind, kann die Versicherung noch immer von der vollen Deckungssumme Abstand nehmen. Dann nämlich, wenn Zweifel an der Korrektheit der Angaben bestehen. Denn Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, und er greift um sich. Daher setzten immer mehr Unternehmen Sachverständige ein, sollte an der Echtheit der Aussage des Versicherten gezweifelt werden. In einem aktuellen fall beispielsweise hat das AG München im Sinne der Versicherungsgesellschaft entschieden und diese von ihrer Zahlungspflicht entbunden: Nach einem Wohnungseinbruch behauptete der Kläger, Bargeld in Höhe von mehr als 22.000 Euro in seinem Wohnzimmer aufbewahrt und an die Diebe verloren zu haben. In einem solchen Falle muss der vermeintlich Geschädigte schlüssig darlegen bzw. beweisen können, weshalb er eine so immense Summe unbeaufsichtigt zuhause aufbewahrt. Auch eine Beschädigung des Eigentums durch Sturmschäden sollte fotografisch dokumentiert werden, um eine schnelle Abwicklung und einen einhundertprozentigen Erhalt der finanziellen Einbuße zu gewährleisten.

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Kfz-Versicherungen: Durch rechtzeitigen Vergleich Kosten senken


7. Oktober 2011 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Die Kfz-Versicherungen nehmen im Bereich der allgemeinen Fahrzeugkosten einen Hauptbestandteil ein. Neben den Aufwendungen für Kraftstoff gehören sie nach Einschätzungen von Experten zu den größten Preistreibern. In den letzten Jahren mussten die Autoversicherer in Deutschland ihre Tarife stetig anpassen. Dafür waren unterschiedliche Entwicklungen verantwortlich. Durch Milliardenverluste haben sich die Versicherungsgesellschaften auch 2011 für erneute Beitragserhöhungen entschieden. Die daraus resultierenden Kostensteigerungen sind für die Verbraucher unterschiedlich und werden durch den gewählten Tarif, sowie die inkludierten Leistungen beeinflusst. Um die finanziellen Aufwendungen für die eigenen Kfz-Versicherungen zu minimieren, bietet sich der Wechsel des Versicherers an.
Nach den Ergebnissen von Modellrechnungen können durch einen solchen Wechsel jährlich Einsparungen von mehreren hundert Euro erreicht werden. Der Wechsel der Kfz-Versicherungen ist jährlich möglich. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen liegt bei diesen die gesetzliche Kündigungsfrist lediglich bei einem Monat. Damit ist in der Regel der Wechsel zum Jahresende möglich. Bevor sich Verbraucher für diesen entscheiden, sollten sie jedoch zwingend einen Vergleich durchführen.
Möchte man die Kfz-Versicherungen hier vergleichen und dadurch sparen, bietet sich als Plattform das Internet. Im Internet gestaltet sich der Vergleich sehr einfach und kann zudem kostenlos durchgeführt werden. Eine Gegenüberstellung der unterschiedlichen Angebote lohnt sich aber nicht nur für die Haftpflichtversicherung, bei der es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Auch bei den Kaskoversicherungen können enorme Einsparungen durch einen Anbieterwechsel erreicht werden. Grundsätzlich muss bei einem solchen Wechsel sowohl auf die Höhe der Beiträge als auch auf die Leistungen eingegangen werden, die die Versicherung gewährt. Auf beiden Ebenen ergeben sich zwischen den Tarifen enorme Unterschiede.

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Krankenversicherung muss für Privatbehandlungen aufkommen


29. August 2011 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Nun hat das Hessische Landessozialgericht ein Urteil zu Gunsten aller Krankenkassenpatienten gefällt. Die gesetzliche Krankenversicherung muss zukünftig auch für eine Privatbehandlung aufkommen. Die Regelung gilt jedoch nur wenn der Vertragsarzt den Patienten nicht aufklärt das es sich bei der Leistung um keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Das Hessische Landessozialgericht hat das Urteil damit begründet, dass eine zu nachlässige Aufklärung über eine Privatbehandlung ein Fehlverhalten des Arztes bzw. der Kasse darstellt. Das Gericht fasste auf Grundlage der Situation den Beschluss das künftig die Krankenkassen die Kosten zu tragen haben. Der Beschluss wurde zu Gunsten aller Versicherungsnehmer gefasst, da sich diese Gegebenheit in der Vergangenheit sehr häufig eingestellt hat.

Ein Witwer klagte gegen seine Krankenkasse vor dem Hessischen Landessozialgericht und bekam recht zugesprochen. Die verschiedene Frau des Klägers war damals an Darmkrebs erkrankt. Die Dame wurde vom Hausarzt an das Uniklinikum Frankfurt weitergeleitet, da sie dort nach Angaben des Arztes sehr gute Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen kann. Dort sollte die Frau nach Anraten des Arztes einer Behandlung unterzogen werden, welche von der Kasse bezahlt werden würde. In der Klinik sollte die Frau dann jedoch Formulare unterzeichnen, welche für Privatpatienten gedacht waren, später bekam die Dame dann die Rechnung des Krankenhauses vorgelegt. Darüber hinaus wurde die Frau auch mit einem ganz anderen Verfahren behandelt als es ihr der Hausarzt verschrieben und attestiert hatte.

Bedauerlicher Weise wollte die Krankenversicherung der Frau die zusätzlich entstandenen Kosten durch die Behandlung nicht übernehmen. Durch Abweisen der Kostenerstattung wurde damit begründet, dass es sich bei der Behandlung um keine Kassenleistung handelt. Das Sozialgericht Frankfurt hatte die Klage der verstorbenen Frau und deren Mann vorerst zurückgewiesen, der Ehegatte ging jedoch in Berufung.

Nach Wiederaufnahme des Verfahrens bekam der Mann Recht gesprochen. Die Krankenkasse des Klägers muss nun das Urteil zu Gunsten des Kassenpatienten hinnehmen und die Kostenerstattung vornehmen. Die Kosten in Höhe von 18700 Euro müssen von der Kasse verpflichtend übernommen werden. In der Urteilsbegründung des Gerichts heißt es, dass die Frau nicht gewusst habe das es sich überhaupt um eine Kassenleistung handelt. Darüber hinaus haben auch die unterschriebenen Formulare nicht eindeutig darauf hingewiesen das es sich nicht um eine vertragsärztliche Leistung handelte. Die Verantwortung für das Systemversagen ist eindeutig der Krankenkasse zuzuschreiben, so das Gericht. Die Krankenkasse reagierte direkt auf den Beschluss des Gerichts und ging in Revision vor dem Bundessozialgericht.

Quelle: http://www.privatekrankenversicherung.org/

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Hausratversicherung


8. Februar 2011 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Police, mit der man Einrichtungs- oder andere Gebrauchsgegenstände seines Haushaltes absichert. Dabei werden Schadensszenarien wie Einbruch, Vandalismus, aber auch Brände, Leitungswasser, Hagel und Sturm abgedeckt. Auch Balkone, Gärten und gemeinschaftlich genutzte Räume – etwa in einem Mehrfamilienhaus – sind dabei versichert. Wer besonders wertvolle Schmuckstücke, Gemälde oder Werkzeuge besitzt, sollte diese möglicherweise zusätzlich versichern. Auch ein Fahrrad sollte in die Versicherung aufgenommen werden, um es im Falle eines Verlustes abzusichern. Schäden, die durch den Versicherten selbst entstanden sind, werden durch die Hausratversicherung Hausratversicherung nicht übernommen. Hierfür wäre eine andere Police notwendig.
Die Höhe der Prämie, die der Versicherer für eine Hausratsversicherung zahlt, setzt sich zusammen aus der Größe der Versicherungssumme, den Gegenständen, die darin enthalten sind, und der Lage der versicherten Räumlichkeiten. Gerade in Gebieten mit einem erhöhten Risiko zu Schäden, die von der Natur verursacht werden, macht sich dies bei der Prämienzahlung bemerkbar. Weiterhin ist es ratsam zu überdenken, wie wertvoll das Eigentum ist. Die zusammengewürfelte Einrichtung einer Studentenwohnung ist häufig nicht von hohem finanziellen Wert, daher ist eine solche Police nicht zwingend notwendig. Mit steigendem Wert allerdings steigt ebenfalls der Vorteil der Police. Damit sich die Versicherung im Falle eines Schadens nicht nachteilig auswirkt, sollte die Versicherungssumme korrekt festgelegt werden und bei entsprechender Änderung – beispielsweise durch die Anschaffung einer neuwertigen Küche – angepasst werden. Andernfalls wird, bei Zahlung der Höchstgrenze, der Verlustsumme nicht entsprochen. Abgedeckt ist der Neuwert von Einrichtungs- und anderen Wertgegenständen und darüber hinaus auch mögliche Räumungskosten und Hotelrechnungen.
Weitere Informationen können Sie auf versicherungen.de finden.
Es handelt sich bei diesem Artikel um einen Gastbeitrag

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Neuerungen in der privaten Krankenversicherung ab 2011


20. Dezember 2010 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Alle Jahre wieder… auch für das Jahr 2011 hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland diverse Veränderungen in sowohl finanzieller als auch rechtlicher Hinsicht beschlossen. Für den Bereich der Krankenversicherung welches sowohl die Gesetzliche aber auch die private Krankenversicherung betrifft, sind auffallende neue Regelungen festzustellen. Den Bereich der die private Krankenversicherung betrifft soll hier erläutert und dargestellt werden.

Das was viele Private Krankenversicherer gefordert haben ist wohl auch eine der gravierendsten Änderungen: die bisherige drei Jahresfrist zum Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung entfällt zukünftig wieder. Im Klartext gesprochen bedeutet dies aber auch, dass die vor drei Jahren beschlossene Änderung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland wieder gekappt wird und jeder beim überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze frei wählen kann ob er in der Gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben möchte oder in die Private Versicherung wechselt. Ohne diese Änderung wäre im Jahre 2011 das erste mal ein Wechsel möglich gewesen für Personen welche dann tatsächlich drei Jahre hintereinander die o.g. Entgeltgrenze überschritten hätten.

Diese Lockerung der Wechselmöglichkeit des Krankenkassensystems wissen sicherlich nicht nur Versicherungsvertreter deren Geschäft in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist zu schätzen, sondern und besonders auch alle Angestellten die seither den Höchstsatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung an Beiträgen aufwenden mussten. Für diesen Personenkreis wird sich der Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht nur aus finanzieller Sicht lohnen, sondern auch im Hinblick auf das deutlich vorteilhaftere und bessere Leistungsspektrum dieses Krankenkassensystems.

Durch eine weitere Änderung, der Reduzierung der Beitragsbemessungsgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, ist dieser Wechsel in das Private Krankenkassensystem sogar noch einfacher geworden. Somit ist es ab dem Jahr 2011 möglich bei einem Verdienst ab EUR 49.500,00 in die Private Krankenkasse zu wechseln. Dieser Wert lag im Jahr zuvor (2010) noch bei EUR 49.950,00. Eine Besonderheit ist sicherlich auch die o.g. Reduzierung der Bemessungsgrenze, da es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland das erste mal ist das dieser Wert herab gesetzt wird. Der anrechenbare Verdienst zur Überschreitung der o.g. Bemessungsgrenze muss aus dem Bezug von regelmäßigen Einnahmen erfolgen. Die genaue Definition für regelmäßiges Einkommen ist u. a. das monatliche Einkommen aber auch Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Nicht hinzugerechnet werden z.B. Überstunden weil diese unregelmäßig sind oder auch einmal Zahlungen vom Arbeitgeber.

Gastbeitrag von MONETOS.de

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung


17. November 2010 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Steuerpflicht begünstigen soll
Arbeitnehmer haben – die oftmals überhaupt nicht genutzte Möglichkeit – im Rahmen einer Direktversicherung ihre Steuerlast in nicht unerheblichem Maße zu senken. Allerdings nehmen nur wenige Arbeitnehmer diese völlig legale Möglichkeit an, ihre Verpflichtungen zu reduzieren und gleichzeitig noch einen umfassenden Versicherungsschutz zu erwirken. Die Rede ist von der Direktversicherung. Mit Einverständnis des Arbeitgebers ist es möglich, bestimmte Versicherungen als sogenannte Direktversicherung abzuschließen. Das heißt dann, dass die Versicherungsbeiträge vor Abzug von Abgaben vom Bruttoeinkommen entrichtet werden. Für den Arbeitnehmer ergibt sich gleich ein zweifacher Vorteil: sowohl die Steuerlast wird reduziert als auch ein angemessener Versicherungsschutz kann so finanziert werden. Neben der Altersversorgung in Form der Lebensversicherung bietet sich auch die Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung an.

Der Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich im Bezug auf die Direktversicherung
Die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung abzuschließen, ist für Arbeitnehmer ideal. Allerdings zeigt der Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich, dass nur einige wenige Anbieter am Markt diese Möglichkeit der Direktversicherung für die Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten. Der besonders günstige Absicherungsvertrag für den Arbeitnehmer ist leider mit etwas Vorarbeit behaftet, um überhaupt die Gesellschaften herauszuarbeiten, die diesen Versicherungsschutz in der gewünschten Form anbieten.

Wie geht das genau, die BU in einer Direktversicherung abzuschließen?
Prinzipiell – also wenn die richtige Gesellschaft als Vertragspartner gefunden wurde – ist es sehr einfach, die Berufsunfähigkeitsversicherung in eine Direktversicherung umzuwandeln. Die Beiträge der arbeitnehmerfinanzierten Absicherung werden direkt aus dem Bruttogehalt entrichtet. Damit mindert sich das zu versteuernde Einkommen. Möglich ist es, bis zu maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze innerhalb der allgemeinen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei umzuwandeln.

Leistungsfall bringt hier allerdings Steuerpflicht
Durch die Möglichkeit, die Direktversicherungsbeiträge steuerfrei umzuwandeln, ist es aber bei der Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall, also im Versicherungsfall, notwendig, dass dann auf die Berufsunfähigkeitsrente Steuern gezahlt werden. Wer als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht, hat weiterhin die Beitragspflicht zur Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung. Somit ist es sinnvoll, den Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich für die Auswahl der passenden Versicherung durchzuführen.

Gastbeitrag von Herrn Schmitt-Haverkamp

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Autoversicherung im Internet vergleichen


12. November 2010 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Zu einem Auto gehört in Deutschland auch immer eine Versicherung, damit dieses überhaupt über deutsche Straßen rollen kann. Auch wenn beim Kauf des Autos schon mal etwas tiefer in die Tasche gelangt werden kann, bei der Autoversicherung wollen letztlich wieder alle nach deutscher Schnäppchen Manier sparen, was geht. Dank Autoversicherung Vergleich im Internet muss sich heute aber niemand mehr abmühen, um an eine günstige Autoversicherung mit guten Konditionen zu kommen.

Ein neuer Wagen, das ist schon was. Egal, ob es sich dabei um einen Neuwagen oder um ein gebrauchtes KFZ handelt, der Kauf eines PKW ist für viele Autobesitzer nicht nur eine Angelegenheit, die mit Zweckmäßigkeit verbunden ist. Autokauf ist oftmals auch mit Emotionen verbunden, in ein Auto “verguckt” man sich schon mal. Schön, wenn das nötige Kleingeld dafür auch da ist. Doch wenn – was nichts Ungewöhnliches ist – das Geld dafür nicht reicht und eine Autofinanzierung der Bank in Anspruch genommen werden muss, dann wollen die meisten wenigstens bei ihrer Autoversicherung ein bisschen Geld sparen.

Bei der Autoversicherung hört für die meisten Autobesitzer wohl die Romantik auf, wegen einer KFZ Versicherung kommt sicher keiner so richtig ins Schwärmen. Trotzdem ist sie nötig, damit mit dem Auto gefahren werden kann. Kein Wunder also, wenn das eher lästige Beiwerk möglichst günstig sein soll und nicht viel Aufwand beim Abschluss machen soll. Deshalb entschließen sich alle, die sparen wollen, zu einem Autoversicherung Vergleich. Der ist heute grundsätzlich anders als früher möglich. Die meisten Sparwilligen haben früher die einzelnen Versicherer angeschrieben oder angerufen, um sich ein individuelles Angebot für ihre Autoversicherung machen zu lassen. Da wurden Prospekte angefordert und gerechnet, Tarife Vergleiche im heimischen Wohnzimmer gemacht und natürlich auch die Leistungen der unterschiedlichen Autoversicherungen verglichen. Dass das Spaß gemacht hat, ist anzuzweifeln.

Wer heute einen Autoversicherung Vergleich möchte, hat es da doch deutlich leichter. Im Internet gibt es die Möglichkeit über ein Vergleichsportal unterschiedliche Autoversicherer bzw. ihre Tarife für die Autoversicherung miteinander zu vergleichen. Dabei ist nicht nur ein Vergleich für die KFZ Haftpflicht möglich, sondern auch für die Teilkasko und die KFZ Vollkasko, sofern gewünscht. Das geht schnell und ist unkompliziert.

Gastbeitrag von Herrn Schmitt-Haverkamp

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Wissenswertes über das Krankenversicherungssystem in Deutschland


11. November 2010 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Das Krankenversicherungssystem ist in Deutschland in einen privaten und einen gesetzlichen Zweig zu unterscheiden. Beiden gemeinsam ist das Ziel einer jeden Krankenversicherung: Die Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit (und damit der Arbeitskraft) des Versicherten. Zu diesem Zweck übernimmt die Krankenversicherung alle anfallenden Kosten, die für entsprechende medizinische Aufwendungen notwendig sind und bildet damit eine wichtige Säule der Sozialversicherungen und des Sozialstaates in Deutschland.
Der Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung ist für die große Mehrheit der Bundesbürger verpflichtend. Eine private Krankenversicherung hingegen steht in Deutschland nur einem bestimmten Personenkreis offen. Hierzu sind Beamte und Studenten ebenso zu zählen wie freiberuflich und selbstständig tätige Personen. Auch Arbeitnehmer, deren Jahresverdienst die aktuelle Pflichtversicherungsgrenze von 49.950 drei Jahre in Folge überschritten hat, können von den Vorzügen einer privaten Krankenversicherung profitieren.

Was sind die Vorteile einer privaten Krankenversicherung in Deutschland?
Neben dem ungleich höheren Leistungsspielraum einer privaten Krankenversicherung im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung kann der Einzelne von einem flexiblen Versicherungsschutz profitieren. Der Versicherte kann selbst entscheiden, welche Leistungen er im Fall der Fälle in Anspruch nehmen möchte und auf welche er gegebenenfalls verzichten kann. Auf diese Weise kann der Versicherte gezielt Einfluss auf die Höhe der Versicherungsbeiträge nehmen, die an den Anbieter der Versicherung zu zahlen sind.

Die Vorteile eines Vergleichs der verschiedenen Anbieter von privaten Krankenversicherungen Aufgrund der Tatsache, dass sich die Konditionen der verschiedenen Anbieter von privaten Krankenversicherungen zum Teil deutlich voneinander unterscheiden können, ist ein private Krankenversicherung Vergleich in jedem Fall empfehlenswert, um den günstigsten Anbieter von privaten Krankenversicherungen schnell und zuverlässig finden zu können. Ein solcher Vergleich private Krankenversicherung kann heutzutage schnell und komfortabel über das Internet durchgeführt werden.
Auch im Falle eines geplanten Wechsels des Anbieters der privaten Krankenversicherung kann sich ein vorheriger Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter schnell in Form von barer Münze bezahlt machen. Nicht selten lassen sich durch einen private Krankenversicherung Vergleich hohe laufende Versicherungskosten vermeiden und somit viel Geld einsparen.

Gastbeitrag von Herrn Schmitt-Haverkamp

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Die Rechtschutzversicherung – Wenn es mal ernst wird


30. Juni 2010 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Wird man heutzutage in einen Rechtsstreit verwickelt, sieht man sich schnell einem immensen Kostenpunkt gegenüberstehen. Der Anwalt und das Bemühen eines Gerichtes kosten viel Geld und je länger sich die Sache zieht, umso höher wird die Rechnung am Schluss. Eine einfache und beliebte Methode, sich gegen einen solchen Fall zu schützen, ist, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt bei einem Rechtsstreit alle oder einen Großteil der entstandenen Kosten und bietet auf diese Weise einen hohen finanziellen Schutz.

Doch Rechtsschutzversicherung ist nicht gleich Rechtsschutzversicherung. Auch hier gibt es unterschiedliche Formen und Konditionen. Die Grundabsicherung ist zwar bei allen gleich, doch die Versicherungs- und Leistungsarten können vom Versicherungsnehmer individuell bestimmt werden und damit erheblich schwanken.

Welche Arten von Rechtsschutzversicherungen gibt es?

Möchte man sich lediglich für den Fall einer Schadenersatzforderung absichern, ist man mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz gut beraten. Dieser übernimmt die Kosten für einen Rechtsstreit, welcher sich z.B. durch einen Verkehrsunfall oder bei Stürzen mit Verletzung ergibt. Wenn man danach einen Schadensersatzanspruch gegen Dritte geltend machen möchte, springt die Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung ein.

Gerade in den heutigen Zeiten, wo kein Arbeitsplatz mehr sicher ist und man sich schnell einer drohenden Arbeitslosigkeit gegenüberstehen sieht, ist der Abschluss eines Arbeitsrechtsschutzes sinnvoll. Dieser deckt alle Kosten, die sich aus Rechtsstreitigkeiten mit bestehenden Dienstverhältnissen ergibt. Erhält man z.B. die Kündigung und möchte dagegen vorgehen, kann man den Arbeitsrechtsschutz beanspruchen.

Geht es um die Absicherung von Eigentum bzw. Gebäuden, empfiehlt sich ein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Dieser springt ein, wenn sich eine gerichtliche Uneinigkeit mit dem Vermieter ergibt. Außerdem können sich Immobilienbesitzer dadurch gegenüber Streitigkeiten mit Nachbarn absichern.

Als weitere Leistungsart im Rechtsschutz gibt es noch den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Hierbei erhält der Versicherungsnehmer Schutz für den Fall, dass es beim Abschluss von Kaufverträgen oder Handyverträgen zu Problemen kommt.

Des Weiteren kann man sich noch für einen Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, dem Sozialgerichts-Rechtsschutz, dem Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, dem Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, einem Straf- sowie Spezial-Straf-Rechtsschutz, dem Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, einem Beratungs- und Opfer-Rechtsschutz, dem Rechtsschutz in Unterhaltssachen und dem Rechtsschutz in Ehestreitigkeiten entscheiden.

Wichtig vor Abschluss ist, wie bei jeder anderen Versicherung auch, ein Rechtsschutzversicherung Vergleich anzustellen. Dort können die diversen Tarife und auch Pakete genausten miteinander verglichen werden. Nur auf diese Weise lässt sich die günstigste Versicherung finden. Welches Leistungspaket oder Zusammenschlüsse von Paketen man auch wählt, mit einem Rechtsschutz ist man immer gut beraten.

Gastbeitrag von Herrn Schmitt-Haverkamp

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Mehr Leistung durch eine Zahnzusatzversicherung


19. Mai 2010 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Hohe Kosten kommen auf die gesetzlich Krankenversicherten zu, wenn sie nicht rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben.

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden notwendige Zahnbehandlungen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit übernommen. So wird beispielsweise Amalgam, das aufgrund seines Quecksilberanteils gesundheitliche Risiken birgt, häufiger als Füllungsmaterial benutzt. Inlays aus Keramik, die ästhetisch aussehen und eine hohe Verträglichkeit besitzen, sind zu kostenintensiv. Je nach Größe des Inlays belaufen sich die Kosten hierfür auf ca. 400,00 und 600,00 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen Zuschuss dessen Höhe vergleichbar ist mit den Kosten einer Amalgam Füllung, das wäre zwischen 25,00 und 40,00 Euro. Ein gewaltiger Preisunterschied, die Differenz muss der Versicherte selbst tragen.

Es wachsen den Menschen nur zweimal im Leben Zähne und trotz sorgfältiger Zahnpflege und Mundhygiene kommt es im Laufe der Jahre zu Zahnausfall. Der Zahnarzt wird einen geeigneten Zahnersatz, unter Beachtung der persönlichen Wünsche des Patienten, wählen. Ob nun Krone, Brücke, Prothese oder Implantat, die gesetzlichen Krankenkassen zahlt hierfür nur noch einen festgelegten Betrag, der sich nicht nach der Art des Zahnersatzes richtet sondern nach dem Befund. Der gesetzlichen Krankenkasse muss dazu ein vom Zahnarzt erstellter Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. Bei der Berechnung des Festzuschusses wurden 50 % der Kosten für die Regelversorgung zugrunde gelegt. Je nach Voraussetzung und den individuellen Wünschen eines Patienten kann eine Prothese über 2.000,00 Euro kosten. Bei einem regelmäßigen Zahnarztbesuch erhöht sich der Festzuschuss.

Zahnzusatzversicherungen bieten private Versicherungen an, mittlerweile kooperieren gesetzliche Krankenkassen mit privaten Versicherern, sodass ein Abschluss direkt über die Krankenkasse erfolgen kann. Die Konditionen zwischen den einzelnen Anbietern sind unterschiedlich, ein Vergleich lohnt sich. Ob und inwieweit ein Versicherungsvertrag zustande kommt hängt weitestgehend vom Zustand des Gebisses des Versicherungsnehmers ab. Fehlen bereits mehrere Zähne kann es zu einer Ablehnung des Versicherungsvertrages kommen beziehungsweise schlägt sich dies in höhere Kosten oder Ausschluss bestimmter Leistungen nieder. In der Regel gelten Wartezeiten in denen keine finanziellen Leistungen erbracht werden. Bereits begonnene oder im Vorfeld geplante zahnärztliche Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Der gewählte Tarif hängt von den persönlichen Bedürfnissen des Einzelnen ab. Hohe Erstattungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind natürlich mit einer höheren Prämienzahlung verbunden.

Viele Kinder und Jugendliche leiden unter Zahnfehlstellungen. Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei leichten Zahlfehlstellungen nicht, obwohl teilweise auch hier eine kieferorthopädische Behandlung angeraten ist. Grund genug, um über eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nachzudenken.

Einige Versicherungsunternehmen bieten auch Zahnzusatzversicherungen speziell für Senioren an.

Fazit, mit einer Zahnzusatzversicherung können gesetzlich Krankenversicherte die finanziellen Belastungen einer zahnärztlichen Behandlung reduzieren. Da die Beitragshöhe unter anderem vom Alter des Versicherungsnehmers abhängt sollte man sich rechtzeitig dafür entscheiden. Dabei sollte ein ausgiebiger Zahnzusatzversicherung Vergleich angestellt werden, da sich die Unterschiede meist im Kleingedruckten verbergen. Nützlich sind dabei eine Vielzahl von professionellen Versicherungsportalen zu diesem Thema, die ihre Kunden mit ein Rechner unterstützen.

Gastbeitrag von Herrn Schmitt-Haverkamp

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