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Die Rechtschutzversicherung – Wenn es mal ernst wird


30. Juni 2010 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Wird man heutzutage in einen Rechtsstreit verwickelt, sieht man sich schnell einem immensen Kostenpunkt gegenüberstehen. Der Anwalt und das Bemühen eines Gerichtes kosten viel Geld und je länger sich die Sache zieht, umso höher wird die Rechnung am Schluss. Eine einfache und beliebte Methode, sich gegen einen solchen Fall zu schützen, ist, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt bei einem Rechtsstreit alle oder einen Großteil der entstandenen Kosten und bietet auf diese Weise einen hohen finanziellen Schutz.

Doch Rechtsschutzversicherung ist nicht gleich Rechtsschutzversicherung. Auch hier gibt es unterschiedliche Formen und Konditionen. Die Grundabsicherung ist zwar bei allen gleich, doch die Versicherungs- und Leistungsarten können vom Versicherungsnehmer individuell bestimmt werden und damit erheblich schwanken.

Welche Arten von Rechtsschutzversicherungen gibt es?

Möchte man sich lediglich für den Fall einer Schadenersatzforderung absichern, ist man mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz gut beraten. Dieser übernimmt die Kosten für einen Rechtsstreit, welcher sich z.B. durch einen Verkehrsunfall oder bei Stürzen mit Verletzung ergibt. Wenn man danach einen Schadensersatzanspruch gegen Dritte geltend machen möchte, springt die Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung ein.

Gerade in den heutigen Zeiten, wo kein Arbeitsplatz mehr sicher ist und man sich schnell einer drohenden Arbeitslosigkeit gegenüberstehen sieht, ist der Abschluss eines Arbeitsrechtsschutzes sinnvoll. Dieser deckt alle Kosten, die sich aus Rechtsstreitigkeiten mit bestehenden Dienstverhältnissen ergibt. Erhält man z.B. die Kündigung und möchte dagegen vorgehen, kann man den Arbeitsrechtsschutz beanspruchen.

Geht es um die Absicherung von Eigentum bzw. Gebäuden, empfiehlt sich ein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Dieser springt ein, wenn sich eine gerichtliche Uneinigkeit mit dem Vermieter ergibt. Außerdem können sich Immobilienbesitzer dadurch gegenüber Streitigkeiten mit Nachbarn absichern.

Als weitere Leistungsart im Rechtsschutz gibt es noch den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Hierbei erhält der Versicherungsnehmer Schutz für den Fall, dass es beim Abschluss von Kaufverträgen oder Handyverträgen zu Problemen kommt.

Des Weiteren kann man sich noch für einen Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, dem Sozialgerichts-Rechtsschutz, dem Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, dem Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, einem Straf- sowie Spezial-Straf-Rechtsschutz, dem Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, einem Beratungs- und Opfer-Rechtsschutz, dem Rechtsschutz in Unterhaltssachen und dem Rechtsschutz in Ehestreitigkeiten entscheiden.

Wichtig vor Abschluss ist, wie bei jeder anderen Versicherung auch, ein Rechtsschutzversicherung Vergleich anzustellen. Dort können die diversen Tarife und auch Pakete genausten miteinander verglichen werden. Nur auf diese Weise lässt sich die günstigste Versicherung finden. Welches Leistungspaket oder Zusammenschlüsse von Paketen man auch wählt, mit einem Rechtsschutz ist man immer gut beraten.

Gastbeitrag von Herrn Schmitt-Haverkamp

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Mehr Leistung durch eine Zahnzusatzversicherung


19. Mai 2010 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Hohe Kosten kommen auf die gesetzlich Krankenversicherten zu, wenn sie nicht rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben.

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden notwendige Zahnbehandlungen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit übernommen. So wird beispielsweise Amalgam, das aufgrund seines Quecksilberanteils gesundheitliche Risiken birgt, häufiger als Füllungsmaterial benutzt. Inlays aus Keramik, die ästhetisch aussehen und eine hohe Verträglichkeit besitzen, sind zu kostenintensiv. Je nach Größe des Inlays belaufen sich die Kosten hierfür auf ca. 400,00 und 600,00 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen Zuschuss dessen Höhe vergleichbar ist mit den Kosten einer Amalgam Füllung, das wäre zwischen 25,00 und 40,00 Euro. Ein gewaltiger Preisunterschied, die Differenz muss der Versicherte selbst tragen.

Es wachsen den Menschen nur zweimal im Leben Zähne und trotz sorgfältiger Zahnpflege und Mundhygiene kommt es im Laufe der Jahre zu Zahnausfall. Der Zahnarzt wird einen geeigneten Zahnersatz, unter Beachtung der persönlichen Wünsche des Patienten, wählen. Ob nun Krone, Brücke, Prothese oder Implantat, die gesetzlichen Krankenkassen zahlt hierfür nur noch einen festgelegten Betrag, der sich nicht nach der Art des Zahnersatzes richtet sondern nach dem Befund. Der gesetzlichen Krankenkasse muss dazu ein vom Zahnarzt erstellter Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. Bei der Berechnung des Festzuschusses wurden 50 % der Kosten für die Regelversorgung zugrunde gelegt. Je nach Voraussetzung und den individuellen Wünschen eines Patienten kann eine Prothese über 2.000,00 Euro kosten. Bei einem regelmäßigen Zahnarztbesuch erhöht sich der Festzuschuss.

Zahnzusatzversicherungen bieten private Versicherungen an, mittlerweile kooperieren gesetzliche Krankenkassen mit privaten Versicherern, sodass ein Abschluss direkt über die Krankenkasse erfolgen kann. Die Konditionen zwischen den einzelnen Anbietern sind unterschiedlich, ein Vergleich lohnt sich. Ob und inwieweit ein Versicherungsvertrag zustande kommt hängt weitestgehend vom Zustand des Gebisses des Versicherungsnehmers ab. Fehlen bereits mehrere Zähne kann es zu einer Ablehnung des Versicherungsvertrages kommen beziehungsweise schlägt sich dies in höhere Kosten oder Ausschluss bestimmter Leistungen nieder. In der Regel gelten Wartezeiten in denen keine finanziellen Leistungen erbracht werden. Bereits begonnene oder im Vorfeld geplante zahnärztliche Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Der gewählte Tarif hängt von den persönlichen Bedürfnissen des Einzelnen ab. Hohe Erstattungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind natürlich mit einer höheren Prämienzahlung verbunden.

Viele Kinder und Jugendliche leiden unter Zahnfehlstellungen. Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei leichten Zahlfehlstellungen nicht, obwohl teilweise auch hier eine kieferorthopädische Behandlung angeraten ist. Grund genug, um über eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nachzudenken.

Einige Versicherungsunternehmen bieten auch Zahnzusatzversicherungen speziell für Senioren an.

Fazit, mit einer Zahnzusatzversicherung können gesetzlich Krankenversicherte die finanziellen Belastungen einer zahnärztlichen Behandlung reduzieren. Da die Beitragshöhe unter anderem vom Alter des Versicherungsnehmers abhängt sollte man sich rechtzeitig dafür entscheiden. Dabei sollte ein ausgiebiger Zahnzusatzversicherung Vergleich angestellt werden, da sich die Unterschiede meist im Kleingedruckten verbergen. Nützlich sind dabei eine Vielzahl von professionellen Versicherungsportalen zu diesem Thema, die ihre Kunden mit ein Rechner unterstützen.

Gastbeitrag von Herrn Schmitt-Haverkamp

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Haftpflichtversicherung: Ein Schadensfall – was ist zu tun?


7. Mai 2010 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Die meisten Menschen in Deutschland haben eine Haftpflichtversicherung, um im Fall eines Schadens finanziell abgesichert zu sein. Tritt dann allerdings tatsächlich ein solcher Schadensfall auf, müssen zunächst einige Fragen geklärt werden.
Private Haftpflichtversicherungen kommen nicht unbedingt für jeden angerichteten Schaden auf; speziell das Kleingedruckte in den Verträgen ist hier schon häufig für unangenehme Überraschungen gut gewesen. Der Versicherungsnehmer sollte also, bevor er sich an seine Versicherung wendet, nochmals den abgeschlossenen Vertrag und dessen Konditionen studieren, um mit einer entsprechenden Erklärung des Sachverhalts an den Bearbeiter herantreten zu können.
Besonders bei schweren Schäden sollte man zudem unbedingt dafür sorgen, dass der angerichtete Schaden sachgerecht protokolliert wird. Bei Personenschäden oder Bränden ist in der Regel die Polizei vor Ort, deren Bericht vor jeder Versicherung Bestand hat. Wenn man hingegen das Auto einer anderen Person beschädigt hat, sollte man den Schaden etwa über ein Foto dokumentieren, um damit sicherstellen zu können, dass der Geschädigte nicht im Nachhinein mit vollkommen überzogenen Forderungen auftritt, was leider nur zu häufig vorkommt.
Zur Begleichung eines Schadens verlangt eine Versicherung in der Regel eine Quittung: Falls man also etwa in der Wohnung eines Bekannten einen Schaden angerichtet hat, sollte man diesen nicht in Eigenarbeit bereinigen, da die Versicherung für die geleistete Eigenarbeit nur in den seltensten Fällen aufkommen wird. Vielmehr empfiehlt es sich, den Schaden durch einen Fachbetrieb beheben zu lassen und die Rechnung nach Begleichen an die Versicherung weiterzuleiten.

Zu den Besonderheiten vieler Haftpflichtversicherungen zählt, dass der Versicherungsnehmer nach einer bestimmten Zahl an Schadensfällen innerhalb eines gewissen Zeitraums in eine andere, also höhere Schadensklasse eingestuft wird, was den monatlichen Beitrag erhöht. So genannte Bagatellschäden sofort an die Versicherung weiterzuleiten, kann also letztlich teurer werden als den Schaden selbst zu vergleichen. Speziell Eltern mit Kindern sollten hier vorsichtig sein, da Kinder häufig Dinge geringen Wertes kaputtmachen, die man auch aus eigener Tasche begleichen kann.
Andererseits begleichen große Versicherungen Schäden unterhalb von € 1.000,- meist sehr schnell und ohne bürokratische Formalitäten. Es empfiehlt sich also, nachzurechnen, ob sich das Einschalten der Versicherung lohnt oder nicht. Wer bei einer großen Versicherung seine Haftpflicht abgeschlossen hat, kann sich meist vertrauensvoll an seinen zuständigen Berater wenden, um die für alle Seiten beste Lösung zu finden.

Generell sollte allerdings vor Abschluss ein Haftpflichtversicherung Vergleich angestellt werden, um die beste bzw. günstigste Versicherung zu finden.

Gastbeitrag von Herrn Schmitt-Haverkamp


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Änderungen im Jahr 2010


13. Januar 2010 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Versicherungen

Liebe Leser von BlogFinanzen.de, wir bedanken uns für Ihre Treue und wünschen Ihnen für das neue Jahr alles Gute und weiterhin viel Freude mit unseren Beiträgen.

Das so genannte Bürgerentlastungsgesetz, das ab diesem Jahr in Kraft tritt, bringt vielen Berufstätigen mehr Geld in ihr Portemonnaie. Durch einen günstigeren Steuertarif und durch höhere absetzbare Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, freut sich in diesem Jahr auch das Konto.
Gesetzlich Krankenversicherte können den Basisschutz für die Gesundheit als Sonderausgabe absetzen. Extraleistungen, wie zum Beispiel das Krankengeld, fallen nicht darunter. Versicherte können ab diesem Jahr vom jetzigen Höchstbeitrag für die Krankenversicherung von 3.483,90 Euro (fällig bei einem Bruttogehalt ab 44.100 Euro) noch 3.344,54 Euro im Jahr absetzen. Ergänzend mit der Pflegeversicherung erhöht sich dieser Betrag für Arbeitnehmer mit Kindern auf 3.775 Euro. Weil Kinderlose mehr für die gesetzliche Pflegeversicherung ausgeben, beträgt der zusätzliche Wert für Arbeitnehmer ohne Kinder sogar 3 885 Euro.

Kosten für Haftpflicht-, Unfallversicherungen und ähnliche Policen können zusätzlich abgerechnet werden, wenn wenig für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgegeben wurde und damit die Höchstgrenze nicht überschritten wird. Interessante Details zu diesem Thema zeigt diese Übersichtstabelle von Stiftung Warentest.

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Kfz-Versicherung: Wechsel bis zum 30. November


25. November 2009 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Es sind nur noch wenige Tage bis zum 30. November, dem Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versickerung. Alle Fahrzeughalter, die noch sparen möchten, sollten bis zu diesem Tag aktiv werden. Die Kündigung muss bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein. Wer sicher gehen möchte, weil die Zeit bis zum Stichtag knapp wird, kann das Kündigungsschreiben aus Nachweisgründen als Einschreiben versenden.

Bei einem Kfz-Versicherungsvergleich sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um über die Notwendigkeit von zusätzlichen Versicherungsleistungen nachzudenken. Jede unnötige Leistung kostet Geld. Es kommt aber auch nicht nur auf einen niedrigen Preis an. Guter Service kann auch viel Wert sein.

Um günstige Versicherungen zu finden können im Internet Kfz-Versicherungs-rechner helfen. Verschiedene Versicherungs-Anbieter werden dort verglichen und die fälligen Beträge errechnet. Schauen Sie genau nach, ob einer der Modelle zu Ihnen passt. Bei diesen Tarifrechnern kann oft auch der Onlineabschluss der neuen Kfz-Versicherung erfolgen. Wer das Internet scheut, kann bspw. bei Stiftung Warentest eine kostenpflichtige individuelle Analyse in Anspruch nehmen.

Der Versicherungsnehmer, der bei seiner Versicherung bleiben möchte, sollte aber von seiner Versicherung ein aktuelles Angebot berechnen lassen. Und zwar so, als würde man als Neukunde zu dieser Gesellschaft wechseln wollen. Teilweise ergeben sich deutliche Preissenkungen. Viele Kfz-Versicherungen ändern nämlich regelmäßig ihre Tarifmodelle.

Nutzen Sie also die Ersparnis-Möglichkeiten bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung oder durch die Umstellung der Kfz-Versicherung beim bestehenden Anbieter.

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Die Kfz-Versicherung online abschließen


4. August 2009 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Als Halter eines Kraftfahrzeuges müssen Sie Ihr Fahrzeug versichern. Der Gesetzgeber schreibt dabei lediglich die Kfz Haftpflichtversicherung vor, wenngleich Sie gut beraten sind, zusätzlich eine Teil-Kasko-Versicherung abzuschließen.

Den Abschluss Ihrer Kfz Versicherung können Sie dabei auf unterschiedlichen Wegen in Angriff nehmen. Die günstigste Möglichkeit hierzu bietet Ihnen ein Abschluss im Internet. Hier offerieren eine ganze Reihe von Versicherern den Kunden günstige Autoversicherungen. Da die Anbieter ihre Produkte überwiegend über das Internet vertreiben, können Sie bei einem Online-Abschluss immer eine günstigere Prämie für Ihre Versicherung erhalten, als wenn Sie Ihre Kfz-Autoversicherung über eine Versicherungsagentur mit Außendienst abschließen. Online-Versicherer sparen sich diesen Außendienst und geben die Kostenersparnis in Form von günstigen Prämien an ihre Kunden weiter. Zudem sind Sie beim Abschluss Ihrer Versicherung der eigentlich Handelnde. Denn Sie müssen über die Homepage des Versicherers Ihren Antrag stellen. Mittlerweile haben die großen Versicherungsgesellschaften erkannt, dass ihnen durch Online-Anbieter eine ganze Reihe von Kunden weg läuft, so dass sie auch die Möglichkeit eines günstigen Online-Abschlusses einräumen. So können Sie beim Abschluss Ihrer Autoversicherung über das Internet sicherlich bis zu 100 € und mehr im Jahr sparen.

Bevor Sie sich aber für einen bestimmten Anbieter entscheiden, sollten Sie über das Internet einen Versicherungsvergleich durchführen. Nach Eingabe der Daten Ihres Fahrzeuges erhalten Sie eine Auflistung der günstigsten Autoversicherer. Meist gelangen Sie durch einen Link direkt auf die Homepage des Versicherers und können Ihre Autoversicherung direkt dort abschließen. Ein wenig Vorsicht ist jedoch geboten, denn man sollte sich vergewissern, dass es sich um einen unabhängigen Vergleich handelt.

Ganz sicher ist der Online-Abschluss einer Kfz-Versicherung etwas für Privatleute. Wollen Sie einen ganzen Fuhrpark versichern, sollten Sie vor Abschluss der Versicherungen Rücksprache mit dem Versicherer nehmen, um in den Genuss von Rabatten zu kommen. Einen Fehler begehen Sie beim Online-Abschluss definitiv nicht, da Sie Ihre Kfz-Versicherung immer nur für ein Kalenderjahr abschließen. Sind Sie mit dem Versicherer nicht zufrieden, können Sie im folgenden Jahr Ihren Versicherer wechseln.

Gastbeitrag von Daniel Schweitzer

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Linktipp: Gesundheitssystem – dem einheitlichen Beitragssatz trotzen


28. Juli 2009 von Denny, abgelegt unter Allgemein, Versicherungen

Seit Anfang dieses Jahres gibt es einen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb ist das jeweilige Leistungsprofil der gewählten Krankenkasse umso wichtiger. Zusätzlich kann durch ein Bonussystem, über das einige gesetzliche Kassen verfügen, viel Geld gespart werden.

Um einen Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen im Internet vorzunehmen gibt es Internetvergleichsportale wie zum Beispiel gesetzlichekrankenkassen.de, einen Infodienst rund um die gesetzlichen Krankenkassen, oder Testamo.de, eine Plattform rund um das Thema Leistungsvergleich gesetzlicher Kassen.

Tipp: Gesetzlich Versicherte sollten regelmäßig prüfen, ob die individuellen Bedürfnisse noch zum Angebot der eigenen Krankenkasse passen. So kann trotz des gesetzlichen Einheitssatzes Geld gespart werden.

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Infektionsschutz und Tiefkühlgutversicherung: Interessante Deckungskonzepte


24. Juni 2009 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Besitzer von Eisläden, Restaurants, Bars, Bistros, Konditoreien oder beispielsweise Fleischer, Bäcker und der Lebensmittelhandel benötigen individuelle Absicherungen, (also einen spezifischen Versicherungsschutz) mit individuellen Versicherungsleistungen, im Gegensatz zu anderen Unternehmern. Die Versicherungsleistungen werden nach den Versicherungsbedingungen geregelt, die seit Mitte der 90er Jahre von jeder Gesellschaft individuell gestaltet werden können. Die “ausgehandelten” Bedingungs-Werke heißen in Makler-Kreisen “Deckungskonzepte”.

Für fast jede Versicherung gibt es spezielle Deckungskonzepte, bspw. für die Hausratversicherung, für die Rechtsschutzversicherung oder die Wohngebäudeversicherung, die für den Verbraucher wichtige Leistungsverbesserungen bieten. Oft kommen die oben genannten Zielgruppen erst dann mit den individuellen Deckungskonzepten in Berührung wenn der Versicherungsmakler davon selbst erzählt oder es dafür schon zu spät ist.

Aus diesem Grund haben wir André Ritschel, selbständiger Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG), befragt, welches Deckungskonzept in der Praxis besonders oft vernachlässigt wird:
“Für Handel, Handwerk und Gastronomie gibt es jetzt einen Infektionsschutz und eine Tiefkühlgutversicherung. Im Rahmen des Infektionsschutzes (Betriebsschließungsversicherung) besteht Versicherungsschutz bei einer behördlichen Anordnung aufgrund definierter, übertragbarer Krankheiten und Krankheitserreger während der Haftzeit. Neben dem Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden werden, sofern vereinbart, auch die erforderlichen Desinfektions-, Vernichtungs- oder Lohnkosten infolge behördlicher Anordnungen übernommen. Die Tiefkühlgutversicherung deckt Schäden an in Tiefkühlanlagen gelagerten Waren und Vorräten durch Sole, Ammoniak oder andere Kältemittel, Nichteinhaltung der vorgeschriebenen oder üblichen Temperatur oder Luftfeuchtigkeit bei Versagen oder Niederbrechen der maschinellen Kühleinrichtung sowie Wasser jeder Art.”

Gehören Sie zu den o.g. Personengruppen, so zögern Sie nicht und fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach oder wenden Sie sich an Herrn Ritschel unter (Andre.Ritschel@dvag.de) wenn Sie mehr Informationen wünschen.

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Tipps zur Absicherung für Existenzgründer und Unternehmer


18. April 2009 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Altersvorsorge, Versicherungen

Die Eigenvorsorge ist gerade für Existenzgründer und Unternehmer besonders wichtig. Für sie wurde jetzt das Merkblatt “Persönliche Absicherung für Existenzgründer und Unternehmer” vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aktualisiert und kostenlos zum Herunterladen bereitgestellt. Die enthaltende Checkliste mit den wichtigsten zwölf Punkten zur sozialen Absicherung, ist nicht nur für Selbständige oder die, die es werden möchten interessant.
Die Gründerzeiten Nr. 41 kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

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Kfz-Haftpflichtversicherungs-Wechsel erfordert Kündigung bis zum 30. November


29. Oktober 2008 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Versicherungen

Wer bezüglich des Autos sparen will hört oft die Empfehlung, er solle es doch einfach stehen lassen. Aber nicht jeder kann und will diese Idee aufgreifen. Da hilft es auch nur bedingt, dass die Benzinpreise gerade gefallen sind – denn die Unterhaltskosten belasten dennoch die Haushaltskasse. Eine Möglichkeit, tatsächlich Kosten zu sparen, ist jedoch die Überprüfung und gegebenenfalls der Wechsel der Kfz-Versicherung. Stichtag für den Wechsel ist – wie immer – der 30. November. Wichtig ist, dass die Kündigung der Kfz-Versicherung spätestens an diesem Tag bei der Versicherung auf dem Tisch liegen muss, der Poststempel reicht also nicht aus.

Bei einem Vergleich der Kfz-Versicherung sollte man sich ein wenig Zeit nehmen und im Vorfeld überlegen, auf welche zusätzlichen Leistungen man Wert legt und auf welche verzichtet werden kann.

Beliebt sind Tarifmodelle, in denen die Versicherten selbst entscheiden können, was sie alles versichern lassen möchten. Viele Verbraucher verzichten hier auf einen Teil der Leistungen, um die Beiträge zu reduzieren. Bei einigen Gesellschaften gibt es Verträge, in denen auf den “Einwand der groben Fahrlässigkeit” verzichtet wird ebenso wie Verträge, bei denen man seinen Schadenfreiheitsrabatt im Schadensfall nicht verliert. Wenn das Auto in der Garage steht oder die jährliche Fahrleistung gering ist gibt es in der Regel weitere Rabatte. Außerdem kann das Alter des Fahrzeugführers entscheidend sein: Ist der Fahrer des Autos über 23 Jahre alt fallen eventuell geringere Beiträge als bei jüngeren Versicherten an. Bei einem Wechsel in eine neue Kfz-Versicherung werden unter anderem Angaben aus dem Kfz-Schein, die letzte Beitragsrechnung und der Kilometerstand des Autos benötigt.

Für all diejenigen, die bei ihrer jetzigen Kfz-Versicherung bleiben, gilt nach wie vor: Sollten sich die Preise der Kfz-Versicherung erhöhen gibt es ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung.

Blogfinanzen rät: Auch, wenn man bei seiner Versicherung bleiben möchte, kann es nicht schaden, sich ein aktuelles Angebot berechnen zu lassen. Und zwar so, als würde man als Neukunde zu dieser Gesellschaft wechseln wollen. Bei den meisten Versicherern ist das im Internet möglich. Viele Kfz-Versicherungen ändern regelmäßig ihre Tarifmodelle, was teilweise deutliche Preissenkungen gegenüber den Bestandstarifen zur Folge hat. In den Genuss der neuen Preise kommen allerdings nur Neukunden. Hat man tatsächlich ein entsprechendes, günstiges, Angebot bei seiner Gesellschaft gefunden bietet diese auf Nachfrage in der Regel an, dass auch der Bestandskunde zum Beginn des neuen Jahres in den für ihn attraktiveren Tarif wechseln kann.

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