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Die liebe EC-Karte


24. Januar 2010 von Denny, abgelegt unter Allgemein

Das neue Jahr hatte gerade erst begonnen und gleich bescherte es vielen Kunden beim Einsatz ihrer EC-Karte Ärger. Weil die Chips auf zahlreichen Karten den Jahreswechsel nicht verkrafteten, streikten die EC-Karten im In- und Ausland an Geldautomaten und Händlerterminals. Von diesem Softwarefehler waren rund ein Fünftel aller ausgegebenen Giro- und Kreditkarten betroffen.

Nun ist die nächste Verunsicherung bei Kartennutzern im Anmarsch.
Wie die Sendung Plusminus am 19.01. berichtete, soll es bei einigen EC-Karten mehr als drei Möglichkeiten geben, die richtige PIN einzugeben. Die statistische Wahrscheinlichkeit, die PIN zu erraten, steigt laut Experten auf etwa eins zu 800.
Gerichtsverfahren, zum Thema Kartenmissbrauch, mussten Banken dank eines zu ihren Gunsten ausfallenden BGH-Urteils bisher nicht fürchten. Das viele Bankkunden aus Sicherheitsgründen den (häufigen) Einsatz von EC-Karten meiden, ist nach dieser Gesetzesgrundlage verständlich. Man kann nur hoffen, dass die Richter am Bonner Landgericht zu einer neuen Rechtsprechung beisteuern und somit viele geprellte Verbraucher aufatmen lassen. Neue Rechtsprechungen werden auch zu einer besseren Akzeptanz bezüglich des Karteneinsatzes beim Verbraucher beitragen.

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Änderungen im Jahr 2010


13. Januar 2010 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Versicherungen

Liebe Leser von BlogFinanzen.de, wir bedanken uns für Ihre Treue und wünschen Ihnen für das neue Jahr alles Gute und weiterhin viel Freude mit unseren Beiträgen.

Das so genannte Bürgerentlastungsgesetz, das ab diesem Jahr in Kraft tritt, bringt vielen Berufstätigen mehr Geld in ihr Portemonnaie. Durch einen günstigeren Steuertarif und durch höhere absetzbare Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, freut sich in diesem Jahr auch das Konto.
Gesetzlich Krankenversicherte können den Basisschutz für die Gesundheit als Sonderausgabe absetzen. Extraleistungen, wie zum Beispiel das Krankengeld, fallen nicht darunter. Versicherte können ab diesem Jahr vom jetzigen Höchstbeitrag für die Krankenversicherung von 3.483,90 Euro (fällig bei einem Bruttogehalt ab 44.100 Euro) noch 3.344,54 Euro im Jahr absetzen. Ergänzend mit der Pflegeversicherung erhöht sich dieser Betrag für Arbeitnehmer mit Kindern auf 3.775 Euro. Weil Kinderlose mehr für die gesetzliche Pflegeversicherung ausgeben, beträgt der zusätzliche Wert für Arbeitnehmer ohne Kinder sogar 3 885 Euro.

Kosten für Haftpflicht-, Unfallversicherungen und ähnliche Policen können zusätzlich abgerechnet werden, wenn wenig für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgegeben wurde und damit die Höchstgrenze nicht überschritten wird. Interessante Details zu diesem Thema zeigt diese Übersichtstabelle von Stiftung Warentest.

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