Änderungen im Jahr 2010

Liebe Leser von BlogFinanzen.de, wir bedanken uns für Ihre Treue und wünschen Ihnen für das neue Jahr alles Gute und weiterhin viel Freude mit unseren Beiträgen.

Das so genannte Bürgerentlastungsgesetz, das ab diesem Jahr in Kraft tritt, bringt vielen Berufstätigen mehr Geld in ihr Portemonnaie. Durch einen günstigeren Steuertarif und durch höhere absetzbare Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, freut sich in diesem Jahr auch das Konto.
Gesetzlich Krankenversicherte können den Basisschutz für die Gesundheit als Sonderausgabe absetzen. Extraleistungen, wie zum Beispiel das Krankengeld, fallen nicht darunter. Versicherte können ab diesem Jahr vom jetzigen Höchstbeitrag für die Krankenversicherung von 3.483,90 Euro (fällig bei einem Bruttogehalt ab 44.100 Euro) noch 3.344,54 Euro im Jahr absetzen. Ergänzend mit der Pflegeversicherung erhöht sich dieser Betrag für Arbeitnehmer mit Kindern auf 3.775 Euro. Weil Kinderlose mehr für die gesetzliche Pflegeversicherung ausgeben, beträgt der zusätzliche Wert für Arbeitnehmer ohne Kinder sogar 3 885 Euro.

Kosten für Haftpflicht-, Unfallversicherungen und ähnliche Policen können zusätzlich abgerechnet werden, wenn wenig für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgegeben wurde und damit die Höchstgrenze nicht überschritten wird. Interessante Details zu diesem Thema zeigt diese Übersichtstabelle von Stiftung Warentest.