Arbeitnehmersparzulage: mehr Förderung vom Staat

Zum 1. April 2009 treten Verbesserungen für die vermögenswirksamen Leistungen in Kraft. Die Arbeitnehmersparzulage wird von 18 auf 20 Prozent angehoben und die Einkommensgrenzen erhöhen sich für Ledige von 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro. Die Sparzulage wird vom Staat gezahlt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Zum einen muss […]