Arbeitnehmersparzulage: mehr Förderung vom Staat

Zum 1. April 2009 treten Verbesserungen für die vermögenswirksamen Leistungen in Kraft. Die Arbeitnehmersparzulage wird von 18 auf 20 Prozent angehoben und die Einkommensgrenzen erhöhen sich für Ledige von 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro.
Die Sparzulage wird vom Staat gezahlt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Zum einen muss Geld in einem Vertrag, der für vermögenswirksame Leistungen anerkannt wurde, über dem Arbeitgeber eingezahlt werden. Und zum anderen muss das Einkommen des Sparers unter den Einkommensgrenzen (neu 20.000/40.000) liegen.
Der maximal förderfähige Höchstbetrag liegt bei 400 Euro jährlich und bleibt unverändert. Durch die Erhöhung der Arbeitnehmersparzulage steigt die Maximalförderung von 72 Euro pro Jahr um acht Euro auf 80 Euro jährlich.
Diejenigen, die knapp über den bisherigen Einkommensgrenzen lagen und jetzt davon profitieren können, sollten die Möglichkeit nutzen.

2 Kommentare bei „Arbeitnehmersparzulage: mehr Förderung vom Staat“

  1. Ist die Erhöhung der Einkommensgrenzen zum 01.04.09 sicher und beschlossen?
    Wenn ja, wo kann man das verbindlich nachlesen bzw. sich schlau machen?

  2. Hab´s schon gefunden!
    Veröffentlichung erfolgte im Bundesgesetzblatt 2009 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 11.03.2009

    http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetze__Verordnungen/030__Mitarbeiterkapitalbeteiligung.html

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