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Die private Haftpflichtversicherung – ein Muss für Jedermann
Denny, abgelegt unter
Versicherungen §823 BGB besagt sinngemäß, dass man als Verursacher für Schäden jeglicher Art an anderen Personen oder deren Eigentum in unbegrenzter Höhe aufkommen muss.
Jeder erlebt ab und zu Situationen, in denen er unachtsam ist und wo schon kleinste Fehler zu enormen Schäden bei Dritten führen können. Egal, ob ein Radfahrer die Verkehrsregeln missachtet, das frisch renovierte Wohnzimmer der besten Freundin oder die Glasfront der Nachbarvilla dran glauben musste – die Kosten können explosionsartig in die Höhe schnellen. Um sich selbst vor diesen möglichen Kosten zu schützen sollte man eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist ein Muss für jeden, einerlei ob Rentner, Familie mit oder ohne Kinder oder Single, denn jeder braucht sie.
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden an Personen und/oder deren Eigentum ab. Und da grundsätzlich jeder, der Dritten Schäden zufügt, dafür in voller Höhe haften muss, ist eine solche Versicherung gerade bei den astronomischen Beträgen im Zusammenhang mit Personenschäden die einzige Rettung vor dem finanziellen Ruin. Die Deckungssumme sollte mehrere Millionen Euro betragen – oder noch besser: unbegrenzt sein.
Für spezielle Risiken wie Tiere (z.B. Hunde, Pferde usw.), Bauherren, Vermieter, Bootsbesitzer und Jäger ist ein besonderer Versicherungsschutz erforderlich.
Schlagwörter: haftpflicht
Hundehaftpflicht – Prüfung der Versicherungsleistung
Denny, abgelegt unter
Versicherungen Falls Sie einen Freund mit Hund haben und der Sie fragt, ob Sie seinen Liebling mal in Pflege nehmen könnten, dann sollten Sie sich das besser zweimal überlegen. Denn die Hundhaftpflichtversicherung (die ihr Freund hoffentlich abgeschlossen hat) zahlt nicht in jedem Fall, wenn Schäden durch den Hund verursacht werden – und so können schon mal des Geldes wegen Freundschaften zu Bruch gehen.
D.h. während sich Ihr Freund beispielsweise im Urlaub vergnügt könnte es theoretisch passieren, dass der Hund, während er sich bei Ihnen zur Pflege befindet, Durchfall bekommt. Leider können Hunde den Wert von „Teppichen” nicht einschätzen und somit kann ein erheblicher Schaden entstehen.
Da sich der Hund wie erwähnt in Pflege befand und nicht „nur” zu Besuch, zahlen viele Versicherungen nicht. Daher ist eine Prüfung der Leistungen – insbesondere auf „volle Leistung auch bei Fremdhütung” oder das Verhalten gegenüber der Versicherung in Bezug auf mögliche Konsequenzen empfehlenswert.
Schlagwörter: haftpflicht



