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Die Rechtschutzversicherung – Wenn es mal ernst wird
Denny, abgelegt unter
Versicherungen Wird man heutzutage in einen Rechtsstreit verwickelt, sieht man sich schnell einem immensen Kostenpunkt gegenüberstehen. Der Anwalt und das Bemühen eines Gerichtes kosten viel Geld und je länger sich die Sache zieht, umso höher wird die Rechnung am Schluss. Eine einfache und beliebte Methode, sich gegen einen solchen Fall zu schützen, ist, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt bei einem Rechtsstreit alle oder einen Großteil der entstandenen Kosten und bietet auf diese Weise einen hohen finanziellen Schutz.
Doch Rechtsschutzversicherung ist nicht gleich Rechtsschutzversicherung. Auch hier gibt es unterschiedliche Formen und Konditionen. Die Grundabsicherung ist zwar bei allen gleich, doch die Versicherungs- und Leistungsarten können vom Versicherungsnehmer individuell bestimmt werden und damit erheblich schwanken.
Welche Arten von Rechtsschutzversicherungen gibt es?
Möchte man sich lediglich für den Fall einer Schadenersatzforderung absichern, ist man mit einem Schadenersatz-Rechtsschutz gut beraten. Dieser übernimmt die Kosten für einen Rechtsstreit, welcher sich z.B. durch einen Verkehrsunfall oder bei Stürzen mit Verletzung ergibt. Wenn man danach einen Schadensersatzanspruch gegen Dritte geltend machen möchte, springt die Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung ein.
Gerade in den heutigen Zeiten, wo kein Arbeitsplatz mehr sicher ist und man sich schnell einer drohenden Arbeitslosigkeit gegenüberstehen sieht, ist der Abschluss eines Arbeitsrechtsschutzes sinnvoll. Dieser deckt alle Kosten, die sich aus Rechtsstreitigkeiten mit bestehenden Dienstverhältnissen ergibt. Erhält man z.B. die Kündigung und möchte dagegen vorgehen, kann man den Arbeitsrechtsschutz beanspruchen.
Geht es um die Absicherung von Eigentum bzw. Gebäuden, empfiehlt sich ein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Dieser springt ein, wenn sich eine gerichtliche Uneinigkeit mit dem Vermieter ergibt. Außerdem können sich Immobilienbesitzer dadurch gegenüber Streitigkeiten mit Nachbarn absichern.
Als weitere Leistungsart im Rechtsschutz gibt es noch den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Hierbei erhält der Versicherungsnehmer Schutz für den Fall, dass es beim Abschluss von Kaufverträgen oder Handyverträgen zu Problemen kommt.
Des Weiteren kann man sich noch für einen Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, dem Sozialgerichts-Rechtsschutz, dem Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, dem Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, einem Straf- sowie Spezial-Straf-Rechtsschutz, dem Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, einem Beratungs- und Opfer-Rechtsschutz, dem Rechtsschutz in Unterhaltssachen und dem Rechtsschutz in Ehestreitigkeiten entscheiden.
Wichtig vor Abschluss ist, wie bei jeder anderen Versicherung auch, ein Rechtsschutzversicherung Vergleich anzustellen. Dort können die diversen Tarife und auch Pakete genausten miteinander verglichen werden. Nur auf diese Weise lässt sich die günstigste Versicherung finden. Welches Leistungspaket oder Zusammenschlüsse von Paketen man auch wählt, mit einem Rechtsschutz ist man immer gut beraten.
Gastbeitrag von Herrn Schmitt-Haverkamp
Schlagwörter: Online-Abschluss, Rechtschutzversicherung, rechtsschutz, Versicherungsvergleich
Rechtsschutz: Sparen am falschen Ende
René, abgelegt unter
Versicherungen Bei der Kfz-Kaskoversicherung ist sie gang und gäbe: Die Selbstbeteiligung. Auf diese Weise sinkt schließlich der Versicherungsbeitrag ein gutes Stück. Auch Rechtsschutzversicherungen werden heute zum großen Teil mit der Möglichkeit einer Selbstbeteiligung zum günstigeren Beitragssatz angeboten. Deren Höhe liegt in der Regel bei EUR 150,-. Die meisten Kunden haben allerdings kaum eine Vorstellung davon, was dies in der Praxis bedeutet:
Die Mehrzahl aller rechtlichen Streitigkeiten beruht auf einen niedrigen Streitwert. Ob es der Reinfall beim eBay-Kauf ist, eine Parkdelle am Auto oder eine fehlgeschlagene Reparatur – um die Selbstbeteiligung übersteigende Kosten zu erreichen muss man sich schon sehr anstrengen. Gerade bei außergerichtlichen Einigungen. Beispielsweise liegen die Kosten einer anwaltlichen Beratung im Allgemeinen erst bei einem Streitwert von etwa EUR 5.000,- über denen der Selbstbeteiligung. Auch der berühmte “Brief vom Anwalt” muss erst einen Gegenwert von mindestens EUR 2.000,- geltend machen, damit die Versicherung überhaupt etwas zahlt. Welche Gebühren bei einer Rechtsstreitigkeit für anwaltliche Tätigkeiten fällig werden können Sie zum Beispiel hier erfahren.
Die folgende Grafik verdeutlicht die Entwicklung für verschiedene Tätigkeiten des Rechtsanwalts bei steigendem Streitwert. Die dicke, rote Linie stellt dabei eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150,00 dar.
Das Ergebnis: Man zahlt Versicherungsbeiträge ohne eine entsprechende Leistung in Anspruch nehmen zu können, der Gang zum Anwalt fällt flach weil man sonst selbst bezahlen müsste – und im schlimmsten Fall verwirkt man so sein gutes Recht. Unsere Empfehlung daher: Wenn schon Rechtsschutzversicherung – dann ohne Selbstbeteiligung.
Schlagwörter: rechtsschutz



