Rechtsschutz: Sparen am falschen Ende

Bei der Kfz-Kaskoversicherung ist sie gang und gäbe: Die Selbstbeteiligung. Auf diese Weise sinkt schließlich der Versicherungsbeitrag ein gutes Stück. Auch Rechtsschutzversicherungen werden heute zum großen Teil mit der Möglichkeit einer Selbstbeteiligung zum günstigeren Beitragssatz angeboten. Deren Höhe liegt in der Regel bei EUR 150,-. Die meisten Kunden haben allerdings kaum eine Vorstellung davon, was dies in der Praxis bedeutet:

Die Mehrzahl aller rechtlichen Streitigkeiten beruht auf einen niedrigen Streitwert. Ob es der Reinfall beim eBay-Kauf ist, eine Parkdelle am Auto oder eine fehlgeschlagene Reparatur – um die Selbstbeteiligung übersteigende Kosten zu erreichen muss man sich schon sehr anstrengen. Gerade bei außergerichtlichen Einigungen. Beispielsweise liegen die Kosten einer anwaltlichen Beratung im Allgemeinen erst bei einem Streitwert von etwa EUR 5.000,- über denen der Selbstbeteiligung. Auch der berühmte „Brief vom Anwalt“ muss erst einen Gegenwert von mindestens EUR 2.000,- geltend machen, damit die Versicherung überhaupt etwas zahlt. Welche Gebühren bei einer Rechtsstreitigkeit für anwaltliche Tätigkeiten fällig werden können Sie zum Beispiel hier erfahren.

Die folgende Grafik verdeutlicht die Entwicklung für verschiedene Tätigkeiten des Rechtsanwalts bei steigendem Streitwert. Die dicke, rote Linie stellt dabei eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150,00 dar.

Rechtsanwalts-Kosten

Das Ergebnis: Man zahlt Versicherungsbeiträge ohne eine entsprechende Leistung in Anspruch nehmen zu können, der Gang zum Anwalt fällt flach weil man sonst selbst bezahlen müsste – und im schlimmsten Fall verwirkt man so sein gutes Recht. Unsere Empfehlung daher: Wenn schon Rechtsschutzversicherung – dann ohne Selbstbeteiligung.