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Vermögenswirksame Leistungen – Anlage in Fonds
Denny, abgelegt unter
Vermögensaufbau Die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Aktienfonds bietet höhere Renditechancen als in Banksparplänen oder Bausparverträgen, allerdings ist dort auch das Verlustrisiko größer. Fondsparer, die für höhere Renditechancen ein gewisses Risiko in Kauf nehmen, sind mit Fondssparplänen als VL-Anlage gut beraten. Fondssparer erhalten auf Ihre jährlichen Einzahlungen bis 400 € 18 % staatliche Förderungen. Dies entspricht, bei einer Einzahlung von genau 400 € im Jahr, einer Förderung von 72 € (bzw. 144 € für Verheiratete, bei doppelter Einzahlung). Die Bedingungen für die Förderung sind zum einen die entsprechende vertragliche Fondauswahl, die in einem Depot angespart werden, indem die Fonds sechs Jahre lang bespart werden und noch ein weiteres Jahr im Depot ruhen müssen. Und zum anderen das zu versteuernde Jahreseinkommen, dass bei 17.900 € für Ledige (und 35.800 € für Verheiratete) liegt. Wer aber beispielsweise nur 3 Jahre lang einzahlt, muss seine Fonds noch 4 Jahre im Depot verweilen lassen. Nach dieser Sperrfrist kann der Sparer aber über seine Fondanteile frei verfügen.
Schlagwörter:geldanlage
Lesenswert 6/2007
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Aktuelles http://www.focus.de/finanzen
http://www.spiegel.de/politik
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/unternehmen/746390.html
– Banken sehen Konsum – statt Kreditklemme
Schlagwörter:linktipp
Nichts zum Verschenken
Denny, abgelegt unter
Allgemein Mehr als 20 Millionen Angestellte und Beamte haben Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL), aber viele Arbeitnehmer verschenken aus Unwissenheit dieses Geld. Durch die staatlichen und betrieblichen Zuschüsse sollen vor allem Angestellte mit geringeren Gehältern und Auszubildende zum sparen ermuntert werden, um Vermögen zu bilden. Die Höhe der gesetzlichen VL ist von der jeweiligen Branche und deren Tarifvertrag abhängig. Überprüfen Sie deshalb genau ob Sie laut Arbeitsvertrag VL bekommen würden. Denn viele Arbeitnehmer würden diese bekommen, wissen es aber nicht oder kümmern sich einfach nicht darum diese anzulegen. Legen Sie Ihrem Arbeitgeber deswegen die von Ihnen gewünschte Kontoverbindung vor, um sich den entsprechenden Betrag überweisen zu lassen. Und selbst wenn es sich nur um einen Betrag von ca. 6 Euro handelt. So sichert man sich zumindest einen Teil der Förderung und kommt seinem Sparziel, auch wenn nur in kleinen Schritten, etwas näher.
Leasing Erklärt
Denny, abgelegt unter
Allgemein Leasing beschreibt eine Finanzierungsform, bei der jemand zum Beispiel ein Auto einem anderen zur Nutzung überlässt und sich diese Nutzung bezahlen lässt. Der Leasinggeber, welcher dem Leasingnehmer das Auto zur Nutzung hergibt, bekommt von diesem regelmäßige Zahlungen, so genannte Leasingraten. Bekannt als deutsche Bezeichnung für das Leasing ist der Begriff “Mietkauf”.
Besonders verbreitet ist Leasing bei Fahrzeugen, aber auch alle anderen beweglichen Güter; auch Immobilien können aber in Frage kommen. Das Leasinggut bleibt, über die vereinbarte Laufzeit der Nutzung, Eigentum des Leasinggebers. Es besteht oft die Möglichkeit, dieses Gut zum Ende der Laufzeit vom Leasinggeber zum Restwert käuflich zu erwerben. Vorteile durch das Leasing entstehen beim Leasingnehmer durch die Schonung seiner Liquidität, da die Zahlung des Kaufpreises entfällt. Die Leasingraten sind hierbei für die Nutzung des Leasingguts zu entrichten. Steuerliche Vorteile können im gewerblichen Bereich für die Entscheidung des Leasings sprechen. Die Leasingraten sind über die gesamte Laufzeit zu zahlen, an deren vereinbarte Dauer der Leasingnehmer in der Regel gebunden ist. Unabhängig davon, ob das Leasinggut genutzt wird oder nicht.
Weitere Vor- und Nachteile, die je nach der jeweiligen persönlichen Situation ins Gewicht fallen, sollten deshalb vor der Entscheidung, möglichst in einer Beratung mit ausführlicher Berechnung, gut abgewogen werden.
Schlagwörter:finanzierung, grundlagen



