Kfz-Haftpflichtversicherungs-Wechsel erfordert Kündigung bis zum 30. November

Wer bezüglich des Autos sparen will hört oft die Empfehlung, er solle es doch einfach stehen lassen. Aber nicht jeder kann und will diese Idee aufgreifen. Da hilft es auch nur bedingt, dass die Benzinpreise gerade gefallen sind – denn die Unterhaltskosten belasten dennoch die Haushaltskasse. Eine Möglichkeit, tatsächlich Kosten zu sparen, ist jedoch die Überprüfung und gegebenenfalls der Wechsel der Kfz-Versicherung. Stichtag für den Wechsel ist – wie immer – der 30. November. Wichtig ist, dass die Kündigung der Kfz-Versicherung spätestens an diesem Tag bei der Versicherung auf dem Tisch liegen muss, der Poststempel reicht also nicht aus.

Bei einem Vergleich der Kfz-Versicherung sollte man sich ein wenig Zeit nehmen und im Vorfeld überlegen, auf welche zusätzlichen Leistungen man Wert legt und auf welche verzichtet werden kann.

Beliebt sind Tarifmodelle, in denen die Versicherten selbst entscheiden können, was sie alles versichern lassen möchten. Viele Verbraucher verzichten hier auf einen Teil der Leistungen, um die Beiträge zu reduzieren. Bei einigen Gesellschaften gibt es Verträge, in denen auf den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet wird ebenso wie Verträge, bei denen man seinen Schadenfreiheitsrabatt im Schadensfall nicht verliert. Wenn das Auto in der Garage steht oder die jährliche Fahrleistung gering ist gibt es in der Regel weitere Rabatte. Außerdem kann das Alter des Fahrzeugführers entscheidend sein: Ist der Fahrer des Autos über 23 Jahre alt fallen eventuell geringere Beiträge als bei jüngeren Versicherten an. Bei einem Wechsel in eine neue Kfz-Versicherung werden unter anderem Angaben aus dem Kfz-Schein, die letzte Beitragsrechnung und der Kilometerstand des Autos benötigt.

Für all diejenigen, die bei ihrer jetzigen Kfz-Versicherung bleiben, gilt nach wie vor: Sollten sich die Preise der Kfz-Versicherung erhöhen gibt es ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung.

Blogfinanzen rät: Auch, wenn man bei seiner Versicherung bleiben möchte, kann es nicht schaden, sich ein aktuelles Angebot berechnen zu lassen. Und zwar so, als würde man als Neukunde zu dieser Gesellschaft wechseln wollen. Bei den meisten Versicherern ist das im Internet möglich. Viele Kfz-Versicherungen ändern regelmäßig ihre Tarifmodelle, was teilweise deutliche Preissenkungen gegenüber den Bestandstarifen zur Folge hat. In den Genuss der neuen Preise kommen allerdings nur Neukunden. Hat man tatsächlich ein entsprechendes, günstiges, Angebot bei seiner Gesellschaft gefunden bietet diese auf Nachfrage in der Regel an, dass auch der Bestandskunde zum Beginn des neuen Jahres in den für ihn attraktiveren Tarif wechseln kann.