Infektionsschutz und Tiefkühlgutversicherung: Interessante Deckungskonzepte

Besitzer von Eisläden, Restaurants, Bars, Bistros, Konditoreien oder beispielsweise Fleischer, Bäcker und der Lebensmittelhandel benötigen individuelle Absicherungen, (also einen spezifischen Versicherungsschutz) mit individuellen Versicherungsleistungen, im Gegensatz zu anderen Unternehmern. Die Versicherungsleistungen werden nach den Versicherungsbedingungen geregelt, die seit Mitte der 90er Jahre von jeder Gesellschaft individuell gestaltet werden können. Die „ausgehandelten“ Bedingungs-Werke heißen in Makler-Kreisen „Deckungskonzepte“.

Für fast jede Versicherung gibt es spezielle Deckungskonzepte, bspw. für die Hausratversicherung, für die Rechtsschutzversicherung oder die Wohngebäudeversicherung, die für den Verbraucher wichtige Leistungsverbesserungen bieten. Oft kommen die oben genannten Zielgruppen erst dann mit den individuellen Deckungskonzepten in Berührung wenn der Versicherungsmakler davon selbst erzählt oder es dafür schon zu spät ist.

Aus diesem Grund haben wir André Ritschel, selbständiger Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG), befragt, welches Deckungskonzept in der Praxis besonders oft vernachlässigt wird:
„Für Handel, Handwerk und Gastronomie gibt es jetzt einen Infektionsschutz und eine Tiefkühlgutversicherung. Im Rahmen des Infektionsschutzes (Betriebsschließungsversicherung) besteht Versicherungsschutz bei einer behördlichen Anordnung aufgrund definierter, übertragbarer Krankheiten und Krankheitserreger während der Haftzeit. Neben dem Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden werden, sofern vereinbart, auch die erforderlichen Desinfektions-, Vernichtungs- oder Lohnkosten infolge behördlicher Anordnungen übernommen. Die Tiefkühlgutversicherung deckt Schäden an in Tiefkühlanlagen gelagerten Waren und Vorräten durch Sole, Ammoniak oder andere Kältemittel, Nichteinhaltung der vorgeschriebenen oder üblichen Temperatur oder Luftfeuchtigkeit bei Versagen oder Niederbrechen der maschinellen Kühleinrichtung sowie Wasser jeder Art.“

Gehören Sie zu den o.g. Personengruppen, so zögern Sie nicht und fragen Sie einfach bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach oder wenden Sie sich an Herrn Ritschel unter (Andre.Ritschel@dvag.de) wenn Sie mehr Informationen wünschen.