Protokollpflicht für Anlage-Beratungen

Für die Anlage-Beratung in einer Bank, sollte ab diesem Jahr mehr Zeit einkalkuliert werden, denn die gesetzlich festgelegte Pflicht zur Protokollierung von Beratungen trat im Januar dieses Jahres in Kraft. Durch die Protokollierung soll vermieden werden, dass Kunden von Bankangestellten falsch beraten werden. Mit Hilfe der Protokolle hält dieser die Grundlage für mögliche Schadenersatzforderungen in den Händen.

Die Protokolle beinhalten im Wesentlichen fünf zentrale Punkte:

  • Beratungsanlass
  • Dauer der Beratung
  • Information über die persönliche Situation des Kunden und die besprochene Anlageform
  • Wünsche des Kunden
  • Empfehlung des Beraters inkl. Begründung

Trotz des Beratungsprotokolls, sollten sich Verbraucher weiterhin alle relevanten Anlage-Informationen erklären lassen und genau nachlesen, ob alle wichtigen Fakten aus dem Protokoll wirklich verstanden wurden. Weiterhin sollte das Protokoll im eigenen Interesse aufbewahrt werden, um den neuen gesetzlichen Schutz nutzen zu können.
Nach wie vor gilt, dass eine ordentliche Beratung stattfinden muss, zu der man sich idealer Weise im Vorfeld vorbereiten sollte. Ansonsten ist zu empfehlen, den Vertrag nicht sofort zu unterschreiben sondern lieber eine Nacht darüber schlafen und sich nützliche Tipps über die empfohlene Anlageform einholen, bspw. immer hier auf blogfinanzen.de :-).