Neuerungen in der privaten Krankenversicherung ab 2011

Alle Jahre wieder… auch für das Jahr 2011 hat die Regierung der Bundesrepublik Deutschland diverse Veränderungen in sowohl finanzieller als auch rechtlicher Hinsicht beschlossen. Für den Bereich der Krankenversicherung welches sowohl die Gesetzliche aber auch die private Krankenversicherung betrifft, sind auffallende neue Regelungen festzustellen. Den Bereich der die private Krankenversicherung betrifft soll hier erläutert und dargestellt werden.

Das was viele Private Krankenversicherer gefordert haben ist wohl auch eine der gravierendsten Änderungen: die bisherige drei Jahresfrist zum Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung entfällt zukünftig wieder. Im Klartext gesprochen bedeutet dies aber auch, dass die vor drei Jahren beschlossene Änderung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland wieder gekappt wird und jeder beim überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze frei wählen kann ob er in der Gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben möchte oder in die Private Versicherung wechselt. Ohne diese Änderung wäre im Jahre 2011 das erste mal ein Wechsel möglich gewesen für Personen welche dann tatsächlich drei Jahre hintereinander die o.g. Entgeltgrenze überschritten hätten.

Diese Lockerung der Wechselmöglichkeit des Krankenkassensystems wissen sicherlich nicht nur Versicherungsvertreter deren Geschäft in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist zu schätzen, sondern und besonders auch alle Angestellten die seither den Höchstsatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung an Beiträgen aufwenden mussten. Für diesen Personenkreis wird sich der Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht nur aus finanzieller Sicht lohnen, sondern auch im Hinblick auf das deutlich vorteilhaftere und bessere Leistungsspektrum dieses Krankenkassensystems.

Durch eine weitere Änderung, der Reduzierung der Beitragsbemessungsgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, ist dieser Wechsel in das Private Krankenkassensystem sogar noch einfacher geworden. Somit ist es ab dem Jahr 2011 möglich bei einem Verdienst ab EUR 49.500,00 in die Private Krankenkasse zu wechseln. Dieser Wert lag im Jahr zuvor (2010) noch bei EUR 49.950,00. Eine Besonderheit ist sicherlich auch die o.g. Reduzierung der Bemessungsgrenze, da es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland das erste mal ist das dieser Wert herab gesetzt wird. Der anrechenbare Verdienst zur Überschreitung der o.g. Bemessungsgrenze muss aus dem Bezug von regelmäßigen Einnahmen erfolgen. Die genaue Definition für regelmäßiges Einkommen ist u. a. das monatliche Einkommen aber auch Sonderzahlungen wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Nicht hinzugerechnet werden z.B. Überstunden weil diese unregelmäßig sind oder auch einmal Zahlungen vom Arbeitgeber.

Gastbeitrag von MONETOS.de

Ein Kommentar bei „Neuerungen in der privaten Krankenversicherung ab 2011“

  1. jetzt ist die Neuerung ein 3/4 Jahr her. Und alles ist in Vergessenheit geraten

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