Nichts zum Verschenken

Mehr als 20 Millionen Angestellte und Beamte haben Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (VL), aber viele Arbeitnehmer verschenken aus Unwissenheit dieses Geld. Durch die staatlichen und betrieblichen Zuschüsse sollen vor allem Angestellte mit geringeren Gehältern und Auszubildende zum sparen ermuntert werden, um Vermögen zu bilden. Die Höhe der gesetzlichen VL ist von der jeweiligen Branche und deren Tarifvertrag abhängig. Überprüfen Sie deshalb genau ob Sie laut Arbeitsvertrag VL bekommen würden. Denn viele Arbeitnehmer würden diese bekommen, wissen es aber nicht oder kümmern sich einfach nicht darum diese anzulegen. Legen Sie Ihrem Arbeitgeber deswegen die von Ihnen gewünschte Kontoverbindung vor, um sich den entsprechenden Betrag überweisen zu lassen. Und selbst wenn es sich nur um einen Betrag von ca. 6 Euro handelt. So sichert man sich zumindest einen Teil der Förderung und kommt seinem Sparziel, auch wenn nur in kleinen Schritten, etwas näher.