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Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Vom Arbeiter zum (Mit-)Eigentümer
Denny, abgelegt unter
Aktuelles, Vermögensaufbau Um die Beteiligung von Mitarbeitern am Gewinn ihres Unternehmens attraktiver zu machen tritt ab April diesen Jahres eine verbesserte Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Kraft. Vermögenswirksame Leistungen können dann zum Erwerb von Anteilen an einem Mitarbeiterbeteiligungsfonds eingesetzt werden. Die indirekte Mitarbeiterkapitalbeteiligung ermöglicht Arbeitnehmern, sich indirekt an mehreren Unternehmen, etwa aus einer Branche, zu beteiligen.
Nach einer Anlaufphase von zwei Jahren soll der Fonds mindestens 75 Prozent des Fondsvermögens in diejenigen Unternehmen investieren, deren Mitarbeiter am Fonds beteiligt sind. Am ehesten profitieren Arbeitnehmer von Kapitalgesellschaften, die bereits Mitarbeiterkapitalbeteiligung anbieten.
Der steuerfreie und sozialabgabenfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen wird von derzeit 135 Euro auf 360 Euro angehoben. Die Arbeitgeber können somit ihren Mitarbeitern Anteile am Unternehmen verbilligt oder als Prämie überlassen, welche bis zu einer Höhe von 360 Euro jährlich von Steuern und Abgaben befreit sind. Eine Rücknahme der Anteile soll höchstens einmal halbjährlich und mindestens einmal jährlich unter Einhaltung einer Rückgabefrist, die bis zu 24 Monate betragen kann, erfolgen.
Nach aktuellen Informationen prüfen vermehrt Unternehmen Kapitalbeteiligungsmodelle, die durch die Krise boomen.
Schlagwörter: Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Unternehmensbeteiligung, vermögenswirksame Leistungen
Arbeitnehmersparzulage: mehr Förderung vom Staat
Denny, abgelegt unter
Aktuelles, Vermögensaufbau Zum 1. April 2009 treten Verbesserungen für die vermögenswirksamen Leistungen in Kraft. Die Arbeitnehmersparzulage wird von 18 auf 20 Prozent angehoben und die Einkommensgrenzen erhöhen sich für Ledige von 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro.
Die Sparzulage wird vom Staat gezahlt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Zum einen muss Geld in einem Vertrag, der für vermögenswirksame Leistungen anerkannt wurde, über dem Arbeitgeber eingezahlt werden. Und zum anderen muss das Einkommen des Sparers unter den Einkommensgrenzen (neu 20.000/40.000) liegen.
Der maximal förderfähige Höchstbetrag liegt bei 400 Euro jährlich und bleibt unverändert. Durch die Erhöhung der Arbeitnehmersparzulage steigt die Maximalförderung von 72 Euro pro Jahr um acht Euro auf 80 Euro jährlich.
Diejenigen, die knapp über den bisherigen Einkommensgrenzen lagen und jetzt davon profitieren können, sollten die Möglichkeit nutzen.
Schlagwörter: Arbeitnehmersparzulage, vermögenswirksame Leistungen, VL



