Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Vom Arbeiter zum (Mit-)Eigentümer

Um die Beteiligung von Mitarbeitern am Gewinn ihres Unternehmens attraktiver zu machen tritt ab April diesen Jahres eine verbesserte Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Kraft. Vermögenswirksame Leistungen können dann zum Erwerb von Anteilen an einem Mitarbeiterbeteiligungsfonds eingesetzt werden. Die indirekte Mitarbeiterkapitalbeteiligung ermöglicht Arbeitnehmern, sich indirekt an mehreren Unternehmen, etwa aus einer Branche, zu beteiligen.

Nach einer Anlaufphase von zwei Jahren soll der Fonds mindestens 75 Prozent des Fondsvermögens in diejenigen Unternehmen investieren, deren Mitarbeiter am Fonds beteiligt sind. Am ehesten profitieren Arbeitnehmer von Kapitalgesellschaften, die bereits Mitarbeiterkapitalbeteiligung anbieten.
Der steuerfreie und sozialabgabenfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen wird von derzeit 135 Euro auf 360 Euro angehoben. Die Arbeitgeber können somit ihren Mitarbeitern Anteile am Unternehmen verbilligt oder als Prämie überlassen, welche bis zu einer Höhe von 360 Euro jährlich von Steuern und Abgaben befreit sind. Eine Rücknahme der Anteile soll höchstens einmal halbjährlich und mindestens einmal jährlich unter Einhaltung einer Rückgabefrist, die bis zu 24 Monate betragen kann, erfolgen.
Nach aktuellen Informationen prüfen vermehrt Unternehmen Kapitalbeteiligungsmodelle, die durch die Krise boomen.