Private Krankenversicherung – Bemessungs- und Einkommensgrenzen ab 2007

Ab 2007 gelten für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen die folgenden Bemessungs- und Einkommensgrenzen – und zwar gleichermaßen für die alten und die neuen Bundesländer:

Versicherungspflichtgrenze

EUR 47.700 / Jahr
(EUR 3.975 / Monat)

Für Selbstständige, Freiberufler und Beamte spielt die Versicherungspflichtgrenze (von wenigen Berufen abgesehen) keine Rolle. Sie können, unabhängig von ihrem Einkommen, in private Krankenversicherungen wechseln. Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ist ein Wechsel vom Bruttojahreseinkommen abhängig. Überschreitet dieses die Versicherungspflichtgrenze, ist ein Wechsel zum Ende des Jahres, in dem die Grenze erstmals überschritten wird möglich.

Beitragsbemessungsgrenze

EUR 42.750 / Jahr

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag des Arbeitsentgelts, bis zu dem Versicherungsbeiträge erhoben werden dürfen. Darunter fallen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen- bzw. Sozialversicherung. Über die Grenze dieses Betrages hinaus bleibt das Einkommen beitragsfrei.

UPDATE: Unser Leser Martin wies uns darauf hin, dass bei der Berechnung der Versicherungspflichtgrenze neue Regelungen gelten. Den Hinweis haben wir dankend zum Anlass genommen, diese hier noch einmal zu erläutern.

4 Kommentare bei „Private Krankenversicherung – Bemessungs- und Einkommensgrenzen ab 2007“

  1. Heisst dass, wenn ich 50.000 EUR Brutto verdiene, ich auf die Differenz zwischen ca.42.500 EUR und 50.000 EUR keine Beitragssätze zur Sozialversicherung etc. zahlen muss? Ist das richtig?

    BG

  2. Das ist richtig. Der Teil des Bruttolohns, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird nicht für die Beiträge zur Sozialversicherung berücksichtigt. (sog. Kappungsgrenze)

  3. „ist ein Wechsel zum Ende des Jahres, in dem die Grenze erstmals überschritten wird möglich.“ stimmt soviel ich weiß nicht mehr.
    Seit diesem Jahr muss man 3 Jahre in Folge die Pflichtgrenze überschreiten um in die PKV zu kommen.
    Zumindest hat mir das so ein Versicherungsmakler erzählt.

  4. Stimmt, danke für den Hinweis. Die aktuelle Regelung haben wir hier noch einmal erläutert.

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