Versicherungspflichtgrenze 2007: Neue 3+1 – Regelung

Bei der Regelung der Versicherungspflichtgrenze, bei deren Überschreiten Arbeiter und Angestellte zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung berechtigt sind, hat sich nicht nur bezüglich der Höhe selbiger etwas geändert (2007: EUR 47.700 / Jahr gegenüber 2006: EUR 47.250 / Jahr) – sondern auch bezüglich des zu Betrachtenden Zeitraumes. Die bisherige Regelung sah vor, dass ein Wechsel erfolgen kann, wenn das Jahresarbeitseinkommen des laufenden Jahres die Pflichtgrenze übersteigt. Laut der seit Februar diesen Jahres geltenden, aktuellen Regelung muss das Einkommen nun zusätzlich auch in den letzten drei Jahren über der Pflichtgrenze gelegen haben. Das heißt bei der Absicht, die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen, wird nunmehr insgesamt ein Zeitraum von vier Jahren betrachtet.

Die entsprechende gesetzliche Regelung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung, §6 Abschnitt 1 Nr. 1 zu finden, die Änderungsgrundlage findet sich im Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 11 vom 30. März 2007. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zu dieser Thematik ebenfalls ein Rundschreiben herausgegeben.