Dokumentationspflicht für Versicherungsmakler

Seit dem 22. Mai 2007 ist in Deutschland erstmals die Versicherungsvermittlung genau gesetzlich geregelt. Versicherungsvermittler haben nun eine Dokumentationspflicht, d.h. sie müssen schriftlich festhalten, wem sie was geraten haben. Weiterhin müssen Vermittler über eine Mindestqualifikation sowie (wie z.B. auch Anwälte oder Steuerberater) über eine Berufshaftpflicht-Versicherung verfügen. Anlass für die gesetzliche Regelung ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002, die nun auch in Deutschland umgesetzt wurde. Die Position eines Kunden wird besonders durch die Dokumentationspflicht im Streitfall deutlich verbessert währdend gleichzeitig das Haftungsrisiko des Vermittlers steigt. Das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO berichtet allerdings, dass viele Versicherungsunternehmen bereits Verzichtserklärungen entwickelt haben, mit denen der Kunde auf die Dokumentation verzichten kann. Sofern er ausdrücklich auf die Nachteile hingewiesen wurde ist das nämlich rechtlich zulässig – allerdings sind die neu gewonnenen Vorteile für den Kunden somit auch wieder null und nichtig. Im Zweifelsfall sollte man deshalb wohl besser einen Vermittler, der eine derartige Erklärung verlangt, ablehnen.

Ausführlichere Infos zum Thema:
http://www.fintext.de/…versicherungsvertreter-muessen-rat-dokumentieren/
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3232.pdf

(via Finblog)

Ein Kommentar bei „Dokumentationspflicht für Versicherungsmakler“

  1. Neue Pflichten für Versicherungsvermittler…

    Wie bereits in anderen Blogs berichtet wurde, gelten seit dem 22. Mai 2007 neue Beratungs- und Dokumentationspflichten für Versicherungsmakler. Damit ist der Verkauf von Versicherungen hierzulande erstmals gesetzlich geregelt worden. Die neuen Pflicht…

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