Berufsunfähigkeits – Versicherung und Sozialhilfeempfang

Wenn man berufsunfähig wird und die Berufsunfähigkeitsversicherung Zahlungen leisten muss – wird dieses Geld dann beim Sozialhilfe-Empfang angerechnet und somit die Hartz-IV-Leistung gekürzt? Was ja folglich bedeuten würde, dass das lebenslange Arbeiten und die Investition in eine Versicherung keine bzw. nur minimale Vorteile gebracht hätte.

Richtig – die Zahlungen der Versicherung werden beim Sozialhilfeempfang angerechnet, das heißt, die Sozialhilfe wird entsprechend gekürzt!

Aber der Punkt ist, dass der Betrag von den Lebensverhältnissen des Betroffenen abhängt. Lebt dieser beispielsweise in einer Partnerschaft wird das Einkommen des noch berufsfähigen Partners und das gemeinsame Vermögen mit berücksichtigt und angerechnet. Konkret bedeutet dies, dass der Berufsunfähige evtl. gar kein Geld oder nur sehr wenig Geld erhält. Der Lebensstandard wird somit von der Berufsunfähigkeitsversicherung gesichert. So ist man finanziell nicht allzu sehr einschränkt.

André Ritschel, selbständiger Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG), zu diesem Thema:

Es ist empfehlenswert, als Berufsunfähigkeitsrente mindestens EUR 750, idealer Weise aber 75% des Nettoeinkommens, abzusichern.

Wie hier schnell festzustellen ist kommt es also auf eine komplexe Betrachtung der familiären bzw. persönlichen Situation an – und nicht auf einen schnellen Abschluss irgendeines Produktes. Qualifizierte Berater werden in einem solchen Fall erst die persönliche Situation genau analysieren und an Hand dessen die richtigen Empfehlungen aussprechen.

Eine weitere wichtige Rolle, neben dem Eintrittsalter, spielen auch der Beruf und der Gesundheitszustand. Ist durch Beruf und Gesundheitszustand erst einmal der Grundbeitrag des „gesunden Idealkunden“ abgebildet, so kann dann durch die Stellung eines Antrages und der damit verbundenen Gesundheitsfragen der Versicherungsschutz in Preis und Leistung konkretisiert werden. Gerade bei den Gesundheitsfragen gilt: nichts verschweigen! Immer das wahrheitsgetreu beantworten wonach gefragt wird. Anderenfalls drohen später erhebliche Nachforderungen, rechtliche Konsequenzen oder Leistungsverweigerungen von Seiten der Versicherung.