Die Riester-Förderung ab 2008

Zum 1. Januar 2008 stieg die Riester-Förderung wieder und vorläufig zum letzten Mal an. Die Grundzulage pro Riestersparer kletterte von 114 Euro auf 154 Euro. Die Kinderzulage stieg von 138 Euro auf 185 Euro, für jedes vor dem Jahr 2008 geborene Kind. Für Kinder die ab dem 1. Januar diesen Jahres das Licht der Welt erblicken, beläuft sich die Kinderzulage auf 300 Euro.

Die Bedingung für den Erhalt der vollen Zulage ist die Einzahlung von vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in eine Riester Rente. Im Vorjahr genügten dafür noch drei Prozent. Die Zulagen gibt es nach Ablauf eines Beitragsjahres, durch einen schriftlichen Antrag. Im Regelfall erledigt den Verwaltungskram der Anbieter des Vorsorgevertrages, so muss man sich nicht selbst damit herumschlagen.