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Neue Immobilien zur Altersvorsorge


8. April 2011 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Das Bewusstsein der Menschen, dass die private Altersvorsorge notwendig ist, da die Rente im Alter kaum ausreichen dürfte, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten, nimmt immer mehr zu. Immobilien gelten seit jeher als ideale Kapitalanlage zur Altersvorsorge. Bei der Entscheidung, neue Immobilien oder ein Haus zu kaufen, spielt der Standort eine sehr wichtige Rolle, denn eine perfekt ausgebaute Infrastruktur wirkt sich entsprechend auf die Steigerung der Grundstückspreise aus. Aktuelle Projekte von Münchenbau befinden sich in bester Lage an optimalen Standorten, um in neue Immobilien als Kapitalanlage und Altersvorsorge zu investieren.

Neue Immobilien als Eigenheim und Altersvorsorge
Für die Entscheidung zu einer Kapitalanlage in Immobilien kann ein Eigenheim ebenso in Frage kommen, wie ein Haus, das vermietet wird. Im Hinblick auf die Immobilienfinanzierung, für die die Zinsen momentan noch relativ niedrig sind, kann natürlich mit Wohn-Riester zusätzlich profitiert werden, wenn die Hausbesitzer eine Immobilie als Eigenheim erwerben. Dadurch kann mit Hilfe der staatlichen Förderung die Immobilienfinanzierung leichter getilgt werden.

Kapitalanlage in Immobilien zur Vermietung
Bei der Entscheidung, Immobilien oder ein Haus zu kaufen und diese zu vermieten, tragen die Mietzahlungen der Mieter zur Abzahlung der Immobilienfinanzierung bei. Die Immobilien als Altersvorsorge und Kapitalanlage tragen sich dadurch von selbst und wenn diese sich an einem idealen Standort in bester Lage befinden, kann später auch ein entsprechender Wiederverkaufswert erzielt werden.

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Riester-Rente: Abschluss- und Vertriebskosten sparen


4. Februar 2009 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Möchten Sie schon seit längerem eine Riester-Rente abschließen – aber Sie hindert die Ungewissheit, ob es das richtige Produkt ist? Oder eine sich eventuell anbahnende Selbstständigkeit? Gerade, weil in den ersten Jahren die Abschluss- und Vertriebskosten von den getätigten Einzahlungen abgezogen werden und damit weniger Sparanteil in den Vertrag einfließt, ist es besonders schmerzhaft, wenn das gewünschte Sparziel dann nicht erreicht wird.

Die Abschluss- und Vertriebskosten werden auf den Endwert, also die Gesamtsumme der voraussichtlich eingezahlten Beiträge (Beitragssumme) berechnet. Diese Kosten werden dann anschließend auf die ersten fünf Versicherungsjahre verteilt. Bei einem vorzeitigen Einzahlungsstopp oder gar vorzeitiger Auflösung des Riester-Vertrages würden so “zu viel Abschluss- und Vertriebskosten” gezahlt.

Die Lösung sind Vertragsgestaltungen, bei denen der Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr als Gesamtbeitrag festgelegt ist und demzufolge auch nur auf diesen niedrigen Endwert die Abschluss- und Vertriebskosten berechnet werden. Beispielsweise wären das bei 60 EUR x 35 Jahre = 2100,- EUR Beitragssume. Zum Vergleich: Bei der üblichen Vertragsgestaltung würden Sie diese Gebühren im Voraus auf z.B. 50,- EUR Monatsbeitrag x 12 Monate x 35 Jahre = 21.000 EUR Beitragssumme bezahlen.

Wenn im laufenden Jahr weitere Einzahlungen getätigt werden, um beispielsweise die Kriterien für die komplette staatliche Förderung zu erfüllen, werden natürlich auch für die neuen Einzahlungen Abschluss- und Vertriebskosten fällig. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass man eigenständig die Entscheidung für einen Mehrbeitrag getroffen hat und nur für die tatsächlich getätigten, zusätzlichen Einzahlungen Abschluss- und Vertriebskosten zahlt. So werden keine unnötigen Kosten fällig.

Einziger Nachteil ist die notwendige Selbstdisziplin: Der Riester-Sparer muss eigenständig darauf achten, die weiteren freiwilligen Beiträge im Jahr einzuzahlen.

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Kritik an Riester-Rente


4. September 2008 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Altersvorsorge

Der Sommer ist leider bald vorbei und nach dem so genannten Sommerloch nimmt die Werbeflut der Unternehmen wieder kräftig zu. Allen voran die Riester-Anbieter, die mit den Werbesprüchen „besonders attraktiv für Geringverdiener” oder „jetzt abschließen und alle Förderungen sichern” in die Schlacht um jeden Kunden ziehen. Die Anzahl an Anbietern ist groß und deren Riestervarianten sind vielfältig. Zu diesem Thema haben wir in diesem Blog schon berichtet.
In einem vor kurzem erschienenden Beitrag über die Altersvorsorge in Riester, kritisiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass viele der angebotenen Produkte überteuert seien und die Kosten der Verträge die staatlichen Zulagen auffressen. Sie fordert bspw. dass die Riester-Zuschüsse auch automatisch kommen könnten und dass für den Verkauf von Produkten im Bereich Altersvorsorge keine Provisionen mehr fließen dürfen. Diesem Vorschlag zu folgen und keine Provisionen mehr für den Verkauf von Altersvorsorgeprodukten zu zahlen, wird sich hoffentlich nicht durchsetzen.

Eine Altersvorsorge abzuschließen und somit für das eigene Alter vorzusorgen ist sehr wichtig und damit spielt auch das Beratungsangebot eine große Rolle. Doch wenn den Vorschlägen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gefolgt wird, wird dieses Angebot mit hoher Wahrscheinlichkeit reduziert.
Es gibt zwar schon Anbieter, die für die Beratung Geld nehmen und wo der Kunde im Gegenzug die Provision erhält, doch dieses Modell hat sich noch nicht durchgesetzt. Gerade die langfristige Betreuung, ohne immer gleich Geld auf den Tisch zu legen, sehe ich durch dieses Modell in Gefahr.

Es ist auf jeden Fall zu begrüßen, die Kostenstruktur so gering wie möglich zu halten und bestmögliche Renditen für den Kunden zu erzielen. Durch das Wegfallen der Provisionen, stellt sich dann aber die Frage, wer den Vertrieb übernimmt. Und wenn die Kosten dafür in die Vertragskosten mit einfließen, wird sich aus Verbrauchersicht nichts ändern.

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Riester-Rente: Neuregelungen


2. April 2008 von René, abgelegt unter Aktuelles, Altersvorsorge

Das Bundesministerium für Finanzen hat zur steuerlichen Förderung der Riester-Rente Stellung bezogen. Dabei ergeben sich folgende wichtige Neuregelungen:

  • Auch Personen, die beurlaubt sind und deswegen kein Entgelt erhalten, sind förderberechtigt. Das gilt, sofern sie eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen können und keine Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Insoweit ist der Grund der Beurlaubung ohne Bedeutung.
  • Sofern für mindestens einen Monat des Beitragsjahres Kindergeld an den Zulagenberechtigten gezahlt wurde besteht ein Anspruch auf Kinderzulage für das gesamte Jahr. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung an: Also auch, wenn das Kind erst im Dezember geboren wird, gibt es die volle Zulage.
  • Bekommt dagegen das Kind selbst das Kindergeld, so haben die Eltern keinen Anspruch auf die Kinderzulage. Wenn das Kind allerdings eine Grundzulage erhält, steht ihm der Anspruch auf die Kinderzulage selbst zu.
  • Der Mindesteigenbeitrag beträgt ab 2008 vier Prozent der maßgeblichen Einnahmen, dabei maximal EUR 2.100 und minimal – abzüglich der Zulagen – EUR 60. Hat der Zulagenberechtigte im Vorjahr keine entsprechenden Einnahmen erzielt, so sind die EUR 60 als Sockelbetrag maßgebend. Elterngeld zählt dabei nicht zu den Einnahmen.
  • In einem bereits bestandskräftigen Steuerbescheid kann der Sonderausgabenabzug korrigiert werden, wenn die Anbieter-Bescheinigung sich im Nachhinein zugunsten des Sparers auswirkt oder die Steuerfestsetzung bei Inkrafttreten des Jahressteuergesetztes 2008 noch nicht unanfechtbar war.
  • Wenn beide (unmittelbar begünstigten) Ehegatten Riester-Beiträge gezahlt haben, wird die Steuerermäßigung durch den Sonderausgabenabzug bei jedem Ehegatten mit den ihm insgesamt zustehenden Zulagen verrechnet. Auch, wenn nur ein Ehegatte einen Sonderausgabenabzug beantragt hat, werden die beiden Ehegatten zustehenden Zulagen berücksichtig.
  • Auf die Riester-Rente wird die so genannte “nachgelagerte Besteuerung” angewendet. Das bedeutet: Die in der Ansparphase steuerfrei gestellten Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen werden erst in der Auszahlphase besteuert. Das gilt auch dann, wenn ausschließlich nicht geförderte Beiträge geleistet wurden. Die ab dem 01.01.2009 geltende, 25%-ige Abgeltungssteuer greift bei der Riesterrente nicht, es wird also kein Kapitalertragssteuer-Abzug vorgenommen.
  • Wenn die Rente vor dem 60. (bei Verträgen ab 2012 vor dem 62.) Geburtstag ausgezahlt wird liegt eine “schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen” vor, sofern keine Ausnahmeregelung greift. In dem Fall müssen z.B. die auf das ausgezahlte Vermögen entfallenen Zulagen zurückgezahlt werden (§93 Einkommensteuergesetz).
  • Wird gefördertes Altersvorsorgevermögen auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen (weil z.B. der Partner verstorben ist), so gilt dies nicht als steuerpflichtige Einnahmen.

Siehe auch:
BMF-Schreiben vom 5. Februar 2008

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Riester-Anbieter – Die richtige Wahl treffen


5. Februar 2008 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge, Versicherungen

Mehr als 3.600 Riester-Altersvorsorgeprodukte (Liste der zertifizierten Altervorsorgeprodukte) wurden bis zum Ende des Jahres 2004 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert.
Da kann es einem ganz schön schwer fallen, eine geeignete Auswahl zu finden. Nicht nur die Entscheidung zwischen den einzelnen Anbietern ist zu treffen, sondern die Auswahl, welches Produkt für mich das Geeignetste ist. Die Produktpalette reicht von Fondssparplänen mit hohem Aktienanteil über klassische Rentenversicherungen bis hin zu konservativen Banksparplänen mit fester Verzinsung.

Wurde schon eine Riesterversicherung abgeschlossen, deren Vertrags-Konditionen allerdings mittlerweile eher zu Unmut als zu Zufriedenheit führen und der Versicherte möchte wechseln, sollten einige Tipps berücksichtigt werden.

Das neue Angebot sowie der bestehende Vertrag, muss genau überprüft werden.
Die Höhe des bis zum Rentenbeginn angesparten Kapitals und die daraus resultierende monatliche Rente, ist das wichtigste Kriterium. Umso länger die Einzahlungsdauer bis zum Rentenbeginn ist, um so eher zahlt sich in der Regel der Abschluss eines Riester-Fonds-Sparplans aus (annähernd doppelter Gewinn).
Um den Unterschied beider Angebote herauszufinden, muss der Vergleich der Daten unter Berücksichtigung der gleichen Monatsbeiträge und der bereits abgelaufene Spardauer erfolgen.
Die Kosten, die bei einem Wechsel entstehen können, liegen bei einigen Versicherern bei ca. 50 Euro. Diese Gebühren sind in den Vertragsbedingungen des Anbieters geregelt. Weiterhin muss bedacht werden, dass durch evtl. geringere Rückkaufswerte die eingezahlten Beiträge nicht vollständig ausgezahlt werden und somit nicht komplett in den neuen Vertrag mit einfließen können.

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Die Riester-Förderung ab 2008


11. Januar 2008 von Denny, abgelegt unter Aktuelles

Zum 1. Januar 2008 stieg die Riester-Förderung wieder und vorläufig zum letzten Mal an. Die Grundzulage pro Riestersparer kletterte von 114 Euro auf 154 Euro. Die Kinderzulage stieg von 138 Euro auf 185 Euro, für jedes vor dem Jahr 2008 geborene Kind. Für Kinder die ab dem 1. Januar diesen Jahres das Licht der Welt erblicken, beläuft sich die Kinderzulage auf 300 Euro.

Die Bedingung für den Erhalt der vollen Zulage ist die Einzahlung von vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in eine Riester Rente. Im Vorjahr genügten dafür noch drei Prozent. Die Zulagen gibt es nach Ablauf eines Beitragsjahres, durch einen schriftlichen Antrag. Im Regelfall erledigt den Verwaltungskram der Anbieter des Vorsorgevertrages, so muss man sich nicht selbst damit herumschlagen.

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