Abgeltungsteuer ab 2009 im Überblick

Wie momentan sämtliche Finanz-Medien berichten wird 2009 die neue Abgeltungssteuer eingeführt. Zu diesem Thema senden Banken und Versicherungen in letzter Zeit vermehrt Werbepost, um Kunden zum Umschichten ihres Vermögens zu bewegen. Schon deshalb sprechen viele von einem „Anlagejahr für Banken“. Die Spekulationsfrist und das Halbeinkünfteverfahren entfallen ab diesem Zeitpunkt.

Ab dem 1. Januar 2009 wird ein einheitlicher Steuersatz von 25% auf alle privaten Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden sowie Veräußerungsgewinne aus Wertpapierverkäufen erhoben. Der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer kommen noch hinzu, sodass bis zu 28 %, von Ihren Kapitalerträgen einbehalten werden. Die Abzüge werden aber erst nach der Überschreitung des Sparerpauschbetrages von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1602 Euro für Verheiratete erhoben.

Wer einen persönlichen Steuersatz von weniger als 25 % hat kann sich über die Einkommensteuererklärung die Differenz vom Finanzamt erstatten lassen. Für alle Höherbesteuerten ist damit die Besteuerung ihrer Kapitaleinkünfte abgegolten. Die Steuerersparnis fällt um so größer aus, je höher der persönliche Steuersatz ist.

Über weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer werden wir in den nächsten Wochen des Öfteren berichten. Unser Rat: Handeln Sie nicht voreilig, sondern informieren sich ausreichend zu diesem Thema, bevor zu schnell falsche Entscheidungen getroffen werden.