Steuererklärung: Später an früher denken

Seit diesem Jahr dürfen Steuererklärungen für vier Jahre rückwirkend abgegeben werde, statt wie bisher nur für zwei Jahre. Das ist besonders für Arbeitnehmer von Vorteil, die bisher keine Erklärung abgaben, weil sie dazu nicht verpflichtet waren. Stellen diese nun fest, dass sie eigentlich Geld erstattet bekommen hätten können sie die Erklärung noch nachreichen. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend ab 2005 – das heißt die Erklärung für 2005 kann noch 2008 oder 2009 abgegeben werden.

Weitere Informationen:
http://www.morgenpost.de/content/2007/01/08/wirtschaft/875625.html
h§10 Einkommensteuergesetz