Kfz-Versicherung: Schadenfreiheitsklasse nach Pause

Stellen Sie sich vor, sie erhalten von der Firma einen Dienstwagen, den Sie auch privat nutzen dürfen und den die Firma auch versichert. Ihr privates Fahrzeug können Sie also erst einmal abmelden und so Steuern und Versicherung sparen.

Doch wie ist das mit der Schadenfreiheitsklasse, wenn Sie später wieder ein Fahrzeug versichern wollen?

Die entsprechenden Regelungen unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung. Unterbrechungen bis zu sechs Monate haben in der Regel keine Auswirkungen, Ihre Schadenfreiheitsklasse steigt (bzw. die Prozente sinken) also im nächsten Jahr wieder. Bei Unterbrechungen bis zu sieben Jahren bleiben Sie bei den meisten Versicherungen in der zuletzt erreichten Schadenfreiheitsklasse. Allerdings gibt es hierbei auch Ausnahmen – bei manchen Anbietern etwa wird man pro Jahr Pause um eine Schadenfreiheitsklasse zurück gestuft. Bei mehr als sieben Jahren ohne eigenen Versicherungsvertrag steigt man im Allgemeinen mit 140 Prozent wieder ein.

Will man nach längerer Zeit wieder ein Fahrzeug versichern ist es jedoch sinnvoll, bei mehreren Versicherern bezüglich der Bedingungen nachzufragen. Einige bieten die Möglichkeit, die mit dem Firmenwagen erreichten Rabatte auf das Privatfahrzeug anzurechnen.