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Kfz-Versicherung: Rechte nach dem Unfall


12. Februar 2008 von René, abgelegt unter Versicherungen

Einige Kfz-Versicherungen versuchen momentan, den dem Opfer eines Verkehrsunfalls zustehenden, gesetzlich garantierten Schadenersatz zu drücken. Dadurch sparen die Versicherer schätzungsweise zwei Milliarden Euro pro Jahr, behauptet z.B. der stern. Daher ergibt sich die Frage:

Welche Rechte stehen dem Geschädigten nach einem Unfall gegenüber dem Verursacher bzw. dessen Versicherung zu?

Konkret sind das:

  • Das Recht auf einen Sachverständigen nach eigener Wahl, dessen Gutachten die Grundlage für die gesamte, weitere Schadensregulierung bildet. Enthalten sein sollten hier auch Angaben zum Wiederbeschaffungswert sowie zum Restwert des Fahrzeugs. Denn gerade hier arbeiten Versicherungen häufig mit abweichenden Zahlen.
    Aber Achtung: Die Kosten für die Erstellung eines derartigen Gutachtens werden in der Regel nur dann von der gegnerischen Versicherung getragen, wenn der Schaden höher als 750 Euro ist.
  • Die Reparaturwerkstatt darf der Geschädigte frei wählen. So kann er sicherstellen (oder zumindest darauf vertrauen), dass Schäden auch sach- und fachgerecht behoben werden. Führt eine Vertragswerkstatt des jeweiligen Autoherstellers die Reparaturen durch wird vermieden, dass später Probleme mit der erweiterten Gewährleistung des Herstellers im Rahmen von Garantie- und Kulanzfällen auftreten.
  • Der Geschädigte hat das Recht auf einen Mietwagen oder Erstattung des Nutzungsausfalls seines Fahrzeugs, sofern es unfallbedingt in der Werkstatt steht.
  • Weiterhin darf er sich von einem Rechtsanwalt seiner Wahl vertreten lassen. Sämtliche entstehende Kosten, inklusive des Honorars, müssen bei einem schuldlos erlittenen Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Weitere Informationen:
www.autorechtaktuell.de

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2 Kommentare

  1. blogfeuer sagt:

    Und genau dies ist mir auch im März widerfahren…

  2. Unfallschaden Opfer sagt:

    Yo in zukunft immer sofort beim Anwalt auch bei mir!

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