Kreditkarten: Sichere Nutzung und Sperrung

„Cash oder Karte?“ Gerade, weil sich immer mehr Menschen der Kreditkarte als Zahlungsmittel zuwenden, stellt sich die Frage, wie es um deren Sicherheit steht.

Der Karteninhaber haftet bei einem unverschuldeten Missbrauch der Karte meist nur bis zu einem maximalen Höchstbetrag von rund 50 Euro. Die Sperrung der Karte muss aber unverzüglich erfolgen. Aufgrund der immer besser werdenden Sicherungsmechanismen verzichten einige Kreditkartengesellschaften auf den Selbstbehalt des Karteninhabers. Der Umgang mit Kreditkarten sollte generell nie fahrlässig sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn Karte und Geheimzahl zusammen aufbewahrt werden.

Weitere Informationen zur sicheren Nutzung, zur Sperrung von Kreditkarten sowie Sperr-Notrufnummern finden Sie zum Beispiel hier:

http://www.focus.de/finanzen/banken/kreditkarten/betrugsschutz
http://www.116116.eu/
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/…/
http://www.bundespolizei.de /…/Debitkartensperrung