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Altersvorsorge: Rentenversicherung baut auf Konsum


15. April 2008 von Denny, abgelegt unter Allgemein, Altersvorsorge

Wie wichtig die eigene Altersvorsorge ist, braucht eigentlich nicht mehr erwähnt zu werden. Konkret bedeutet für sein Alter vorzusorgen schlicht und einfach, dass jetzt weniger Geld zum Ausgeben zur Verfügung steht, dafür allerdings im Alter umso mehr Geld für den Konsum vorhanden ist.

Ein Modell der Altersvorsorge wurde vor kurzem beim Discounter Plus angeboten. Natürlich muss man bei dieser “Deutschland-Rente” genannten Rentenversicherung auch einzahlen und auf jetzigen Konsum verzichten.
Auch wenn die Anzahl der Partner bestimmt noch anwachsen wird, sollte man genau ausrechnen, wie viel Prozente bzw. bares Geld in die Rente fließen könnte.

Vor dem Motto “Rente sichern durch Einkaufen” warnen auch die Verbraucherschützer, z.B. hier oder hier.

Generell sollte bedacht werden, dass man nur profitiert, wenn man tatsächlich bei diesen Partnern einkauft. Die Gefahr bei solchen Modellen ist nun, dass aufgrund des “Renten-Bonus” auch eher bei den Partnern einkauft wird. Die Preise für den Einkauf könnten bei einem anderen Anbieter aber deutlich günstiger sein. Damit fällt der Zusatznutzen weg und im schlechtesten Fall zahle ich unterm Strich sogar noch drauf. Für einen Vergleich der tatsächlichen Leistungsfähigkeit dieser Versicherung sollte eine Berechnung ohne den Umsatzbonus durchgeführt werden.


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Herzlichen Glückwunsch… Nachträglich


10. April 2008 von René, abgelegt unter Aktuelles

Heute vor einem Jahr und einem Monat, nämlich am 10. März 2007, erblickte BlogFinanzen das Licht des Internets. Hätten wir fast verpasst zu erwähnen :-)


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Lebensversicherungen: Freier Handel bei LifeJack


10. April 2008 von René, abgelegt unter Aktuelles, Versicherungen

DISCLAIMER: Dr. Mathias Fricke von der dot films gmbh und more crossmedia gmbh hat uns gefragt, ob wir uns LifeJack, eine Plattform für den freien Handel von Lebensversicherungen, einmal ansehen und einen Artikel darüber schreiben würden. Für die Mühe erhalten wir ein kleines Präsent in der Art eines Zeitungs-Abos (z.B. 3 Monate Financial Times Deutschland) oder eines 2GB-USB-Sticks. Nichts desto Trotz wurde vereinbart, dass unsere Bewertung – aus unserer Sicht – objektiv bleibt. Mit einer Prämie in dem Umfang könnte man uns auch nicht kaufen, selbst wenn man wollte :-)

Nahezu jede zweite Lebensversicherung wird in Deutschland vor Vertragsende aufgelöst – in der Regel, weil der Versicherungsnehmer das Geld benötigt, welches momentan in der Police steckt. Der Haken dabei: Meistens geht ein guter Teil des Jahre lang angesparten Kapitals durch niedrige Rückkaufwerte, Stornogebühren und Steuern verloren.

Für kapitalbildende Lebensversicherungen ist in Deutschland seit 1998 der freie Handel erlaubt. Dabei tritt ein Investor entweder als Versicherungsnehmer in einen Versicherungsvertrag ein oder der Versicherungsnehmer tritt dem Investor seine Rechte vertraglich ab. Derartige Investoren berücksichtigen bei ihren Überlegungen den Zeitwert der zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht fälligen Ansprüche einer Lebensversicherung, das heißt: auch die (nicht garantierten) Überschussbeteiligungen. Weiterhin streut ein solcher Versicherungs-Aufkäufer das Risiko seiner Anlagen meist auf verschiedene Verträge und ist so in der Regel risikobereiter beim Erwerb einer Versicherung.

Aus diesen Gründen kann ein Versicherungsnehmer, der eine Lebensversicherung auflösen muss, durch einen Verkauf oftmals einen höheren Erlös erzielen als durch eine Stornierung bzw. den Rückkauf durch die Versicherungsgesellschaft. Weiterer Pluspunkt: Es ist so auch möglich, den Todesfallschutz weiter zu erhalten und letztendlich nur auf die Auszahlung des Kapitals am Laufzeitende zu verzichten.

Allerdings ist dieser Markt noch recht überschaubar. Letztendlich ist es notwendig, Käufer und Verkäufer irgendwie zusammen zu bringen. Nun könnte man zwar eine Anzeige in den Kleinanzeigenteil seiner regionalen Zeitung setzten, ob das jedoch den gewünschten Erfolg erzielt ist fraglich. Als Lösung in diesem Bereich entstehen so in letzter Zeit Internetseiten für den Verkauf von Lebensversicherungen. Meistens sind dies jedoch Angebote eines bestimmten Aufkäufers (z.B. LifeBond oder LifeFinance).

LifeJack Logo Mit einem neuen Konzept wartet hier LifeJack auf: LifeJack kauft keine Policen, sondern stellt eine Plattform zur Verfügung, auf welcher diese zum freien Verkauf angeboten werden. Und zwar entweder als Auktion oder zum Festpreis. Als Käufer treten momentan zwar noch hauptsächlich Finanzinvestoren in Erscheinung. Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 ist jedoch zu vermuten, dass der Erwerb einer bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung auch für private Anleger interessant wird – und die Nachfrage so weiter steigt. Die Idee des freien Handels hat gegenüber dem bisher üblichen Aufkauf durch bestimmte Anbieter einen wesentlichen Vorteil: Der Markt wird für den Verkäufer transparent. Er kann relativ einfach feststellen, was seine Police tatsächlich wert ist, ohne sich auf die Aussagen eines einzelnen Aufkäufers verlassen zu müssen. Der Todesfallschutz bleibt für den Verkäufer erhalten, sofern er nicht ausdrücklich darauf verzichtet. Als Gebühren zahlen Käufer und Verkäufer, nur bei einem erfolgreichen Verkauf, jeweils ein Prozent des erzielten Preises an LifeJack, was fair erscheint. Auch die versprochenen Sicherheitsstandards der Abläufe, analog z.B. zum Onlinebanking, überzeugen.

Inwieweit sich der Kauf einer solchen Versicherung tatsächlich als Geldanlage lohnt, muss jedoch im Einzelfall überprüft werden.

Einige Zahlenbeispiele: Momentan sind bei LifeJack neun Auktionen für Lebensversicherungen zu finden. Eine dieser Versicherungen läuft 2016 aus, in acht Jahren also. Das garantierte Kapial liegt bei EUR 65.000, das prognostizierte (inkl. nicht garantierter Überschussbeteiligung) bei EUR 82.000. Der Rückkaufwert für die Versicherung beträgt aktuell EUR 42.000.

Diese Versicherung wird nun ab EUR 73.000 angeboten. Gehen wir davon aus, dass sie tatsächlich für diesen Preis verkauft wird so ergibt sich folgendes Bild:

Von der Gesamtsumme zahlen Käufer und Verkäufer je 1% Provision, also je EUR 730, an Lifejack.

Für den Verkäufer hieße das: Er hätte einen Erlös von EUR 72.270 erzielt. Das sind EUR 30.270 oder 72% mehr als bei einem Rückkauf durch die Versicherungsgesellschaft – ein geradezu erschreckend gutes Geschäft.

Der Käufer hätte für EUR 73.730 eine Police erworben, die nach acht Jahren voraussichtlich mindestens EUR 82.000 abwirft. Das entspräche einem Gewinn von EUR 8.270. Auf acht Jahre gerechnet liegt die Rendite allerdings nur bei 1,4% p.a.

Würde der Käufer die gesamte Kaufsumme auch nur auf ein mit 4% verzinstes Tagesgeldkonto mit vierteljährlicher Zinsgutschrift packen hätte er nach acht Jahren (vor Steuern) immerhin schon gut EUR 100.000 angesammelt – oder etwa EUR 25.000 dazugewonnen.

Geht man also davon aus, dass mit dem Kauf oben beschriebener Versicherung eine angemessen über der Inflationsrate liegende Rendite von 4% erzielt werden soll, so dürfte man sie für maximal EUR 60.000 kaufen – was allerdings EUR 13.000 über dem derzeit angebotenen Startpreis lieg. Für den Verkäufer wären das aber immerhin noch EUR 18.000 oder 43% mehr als der potentielle Rückkaufserlös.

Einige professionelle Aufkäufer reden von Preisen, die 15% über dem aktuellen Rückkaufswert liegen. Das wären für den Verkäufer gut EUR 48.000 bzw. etwa EUR 6.000 Gewinn. Der Käufer würde einen potentiellen Gewinn von EUR 34.000 bzw. auf acht Jahre eine Rendite von ca. 8,75% p.a. erzielen – was für eine relativ sichere Geldanlage schon beachtlich ist.

Die LifeJack-Webseite an sich macht einen zeitgemäßen und aufgeräumten Eindruck. Als zusätzlicher Service wird die Komplettabwicklung des gesamten (Ver-)kaufsprozederes durch den “LifeJack – Komplett-Service” für EUR 199 angeboten. Bei einem entsprechend hohen Erlös und wenig Lust auf Rennereien kann man sich diese Summe als Käufer wohl durchaus noch leisten. Weiterhin findet sich auch noch ein Renditerechner für Lebensversicherungen. An sich eine nette Idee – der Nutzen ist jedoch fraglich, da man im Prinzip die Rendite auch aus seiner aktuellen Abrechnung entnehmen kann. Und die muss man sowieso zur Hand nehmen, um den Rechner mit allen notwendigen Daten zu füttern.

Fazit: Bei akutem Geldmangel ist der Verkauf einer Lebensversicherung auf dem freien Markt sicherlich die deutlich bessere Alternative zum Rückkauf durch die Versicherungsgesellschaft. Eine andere, eventuell günstigere, Möglichkeit wäre allerdings auch das Beleihen der Versicherung – da in diesem Fall die gesamte zu erzielende Rendite erhalten bleibt, wenn man einmal von den Beleihungszinsen absieht.

Die Idee von LifeJack überzeugt aber, gerade aus Verbrauchersicht, durchaus: Die Schaffung einer Plattform für den transparenten, freien Handel von Lebensversicherungen. Kritisch anzumerken bleibt insgesamt: Der Handel von Versicherungen, gerade, wenn der Verkauf sich derart einfach gestaltet, birgt immer das Risiko, dass Menschen leichtfertig ihre Altersvorsorge aufs Spiel setzen. Dieser Entschluss sollte also sehr gut abgewogen werden.

Weitere Informationen:
LifeJack – www.lifejack.de
Zweitmarkt für Lebensversicherungen (Wikipedia)
Zinsrechner auf www.zinsen-berechnen.de

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Riester-Rente: Neuregelungen


2. April 2008 von René, abgelegt unter Aktuelles, Altersvorsorge

Das Bundesministerium für Finanzen hat zur steuerlichen Förderung der Riester-Rente Stellung bezogen. Dabei ergeben sich folgende wichtige Neuregelungen:

  • Auch Personen, die beurlaubt sind und deswegen kein Entgelt erhalten, sind förderberechtigt. Das gilt, sofern sie eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen können und keine Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Insoweit ist der Grund der Beurlaubung ohne Bedeutung.
  • Sofern für mindestens einen Monat des Beitragsjahres Kindergeld an den Zulagenberechtigten gezahlt wurde besteht ein Anspruch auf Kinderzulage für das gesamte Jahr. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung an: Also auch, wenn das Kind erst im Dezember geboren wird, gibt es die volle Zulage.
  • Bekommt dagegen das Kind selbst das Kindergeld, so haben die Eltern keinen Anspruch auf die Kinderzulage. Wenn das Kind allerdings eine Grundzulage erhält, steht ihm der Anspruch auf die Kinderzulage selbst zu.
  • Der Mindesteigenbeitrag beträgt ab 2008 vier Prozent der maßgeblichen Einnahmen, dabei maximal EUR 2.100 und minimal – abzüglich der Zulagen – EUR 60. Hat der Zulagenberechtigte im Vorjahr keine entsprechenden Einnahmen erzielt, so sind die EUR 60 als Sockelbetrag maßgebend. Elterngeld zählt dabei nicht zu den Einnahmen.
  • In einem bereits bestandskräftigen Steuerbescheid kann der Sonderausgabenabzug korrigiert werden, wenn die Anbieter-Bescheinigung sich im Nachhinein zugunsten des Sparers auswirkt oder die Steuerfestsetzung bei Inkrafttreten des Jahressteuergesetztes 2008 noch nicht unanfechtbar war.
  • Wenn beide (unmittelbar begünstigten) Ehegatten Riester-Beiträge gezahlt haben, wird die Steuerermäßigung durch den Sonderausgabenabzug bei jedem Ehegatten mit den ihm insgesamt zustehenden Zulagen verrechnet. Auch, wenn nur ein Ehegatte einen Sonderausgabenabzug beantragt hat, werden die beiden Ehegatten zustehenden Zulagen berücksichtig.
  • Auf die Riester-Rente wird die so genannte “nachgelagerte Besteuerung” angewendet. Das bedeutet: Die in der Ansparphase steuerfrei gestellten Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen werden erst in der Auszahlphase besteuert. Das gilt auch dann, wenn ausschließlich nicht geförderte Beiträge geleistet wurden. Die ab dem 01.01.2009 geltende, 25%-ige Abgeltungssteuer greift bei der Riesterrente nicht, es wird also kein Kapitalertragssteuer-Abzug vorgenommen.
  • Wenn die Rente vor dem 60. (bei Verträgen ab 2012 vor dem 62.) Geburtstag ausgezahlt wird liegt eine “schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen” vor, sofern keine Ausnahmeregelung greift. In dem Fall müssen z.B. die auf das ausgezahlte Vermögen entfallenen Zulagen zurückgezahlt werden (§93 Einkommensteuergesetz).
  • Wird gefördertes Altersvorsorgevermögen auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen (weil z.B. der Partner verstorben ist), so gilt dies nicht als steuerpflichtige Einnahmen.

Siehe auch:
BMF-Schreiben vom 5. Februar 2008

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