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Riester-Förderung für 2007 – Antrag nicht vergessen


21. Dezember 2009 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Altersvorsorge

Bis zum 31.12. haben Sie noch Zeit den “Antrag auf Altersvorsorgezulage” für das Jahr 2007 einzureichen – sonst verfällt der Anspruch. Die Zulagen für den Riester-Vertrag erhalten Sie für ein bestimmtes Jahr, wenn Sie den Antrag bis Ende des übernächsten Jahres einreichen. Also läuft die Frist für die Zulage des Jahres 2007 Ende 2009 aus. Umso früher Sie den Antrag für die Zulagen einreichen, desto früher wird die Zulage Ihrem Riester-Vertrag gutgeschrieben und damit auch verzinst.
Einfacher geht es, wenn Sie am so genannten Dauerzulageverfahren teilnehmen. Mit dem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben, weil damit die Zulagen automatisch beantragt werden. Das notwendige Formular kann bei der Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft besorgt werden, wo der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde. Nur wenn sich die Lebensumstände (bspw. Schritt in die Selbständigkeit, Geburt eines Kindes, Änderung der Einkommenshöhe bei bestimmten Einkommensarten) ändern, muss der Anbieter informiert werden.

Denken Sie aber daran, dass eine Änderung der Lebensumstände oder des Einkommens meist eine Änderung des Mindestbeitrages mit sich bringt und deshalb auch der Beitrag Ihres Riester-Vertrages angepasst werden muss, um weiterhin die volle Förderung zu erhalten.

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Riester Rente – Grundlagen


14. Dezember 2009 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Die gesetzlichen Renten sinken seit Jahren, oftmals reichen sie nicht mehr aus, um im Alter einen annehmbaren Lebensstandard halten zu können. Umso wichtiger wird die so genannte „dritte Säule“ der Altersvorsorge, nämlich die private. Ein wichtiges Instrument ist die staatlich geförderte Riester-Rente. Zusätzlich zu dem Vermögen, das man selbst anspart, bekommt man bei dieser Rente auch noch jährliche Zulagen vom Staat. Deren Höhe hängt von einigen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der Kinder. Neben den Zulagen gibt es auch noch steuerliche Vergünstigungen, die sich auf die Rendite auswirken. Grundsätzlich eignet sich die Riester Rente für jeden, aber je jünger man beim Abschluss ist und je mehr man monatlich einzahlen kann, desto höher wird natürlich auch die Rente.

Junge Sparer bekommen, wenn sie beim Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter 25 Jahre alt sind, sogar noch einmal 200 Euro geschenkt. Die Beiträge der Riester-Rente sind sehr variabel und können problemlos der aktuellen finanziellen Situation angepasst werden. Zwar müssen über das Jahr gesehen mindestens 4% des Brutto-Vorjahreseinkommens eingezahlt werden, allerdings inklusive der Zuzahlung vom Staat. Die Belastung für die eigene Tasche ist also sehr gering. Das selbst eingezahlte Geld sowie die staatlichen Zulagen sind bei der Riester Rente garantiert, werden also auf jeden Fall ausgezahlt.

Gastbeitrag von Robert Klein

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Riester Rente: Umsonst für das Alter sparen?


30. September 2009 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Viele Menschen sind nach den Diskussionen um die Anrechnung der Riester-Rente auf die Grundsicherung verunsichert. Klar, wenn jahrelang fleißig in die Riester-Versicherung eingezahlt wird und sich dann herausstellt, dass der Verzicht auf die monatliche Einzahlungssumme umsonst war.

Vor dem Abschluss der Riester-Versicherung stellt sich deshalb die Frage: Fallen meine Alterseinkünfte so gering aus, dass die Grundsicherung beansprucht werden muss und meine Riester-Rente darauf angerechnet wird?

Hierfür sind viele Faktoren ausschlaggebend. Beispielsweise muss das derzeitige Einkommen in der Zukunft weiterhin so gering ausfallen. Es darf keinen Partner geben, der „gut“ verdient. Und es darf auch kein privates Vermögen (über das Schonvermögen) vorhanden sein (bspw. durch eine Erbschaft oder einer Abfindung), das auf die Grundsicherung angerechnet werden kann. Die Grundsicherung beträgt derzeit 347 Euro plus Miete und Krankenversicherung, so dass rund 650 bis 700 Euro herauskommen.

Gerade Geringverdiener haben Bedenken privat vorzusorgen. Aber genau diese Zielgruppe kann von der Riester Rente am meisten profitieren. Die staatlichen Zulagen fallen bei Geringverdienern stärker ins Gewicht, so dass die Förderquote bis zu 90 Prozent betragen kann. Außerdem profitieren kinderreiche Haushalte. Für die volle staatliche Zulage beträgt der Mindestsparbeitrag ab diesem Jahr 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der dem Riester-Sparer zustehenden Zulage.

Wenn ein Riester-Sparer 2008 ein Durchschnittseinkommen von etwa 20 000 Euro (brutto) verdient hat, sind 4 Prozent davon 800 Euro. Zieht man davon die Grundzulage in Höhe von 154 Euro ab, muss der Sparer nur 646 Euro im Jahr (52,83 Euro mtl.) einzahlen. Hat nun der Sparer Kinder verringert sich der zu entrichtende Beitrag noch einmal. Mit bspw. zwei vor 2008 geborenen Kindern reduziert sich der Sparbeitrag um jeweils 185 Euro. Dann sind nur noch 276 Euro (23 Euro monatlich) einzuzahlen. Die Zulage für Kinder ab 2008 beträgt sogar 300 Euro. Um die volle Zulage zu erhalten, muss der komplette Eigenanteil in die Riester-Versicherung eingezahlt werden, sonst wird die Zulage nur anteilig gezahlt. Verdient jemand weniger als in diesem Beispiel, reicht ein kleinerer Eigenbeitrag aus. Förderberechtigte Sparer müssen aber selber mindestens 60 Euro im Jahr, also 5 Euro im Monat, in die Versicherung einzahlen.

Je langfristiger ein Riester-Vertrag läuft, umso stärker macht sich der Zinseszinseffekt bemerkbar. Schon bei geringen monatlichen Einzahlungen können für den Rentenbeginn recht ordentliche Summen herauskommen. Außerdem kann der Sparer möglicherweise zusätzliche Steuervorteile sichern. Umso wichtiger ist es, sich einen guten Überblick zu verschaffen und eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Förderung nicht zu verschenken.

Überprüfen Sie deshalb die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente und wie hoch Ihre Versorgungslücke im Rentenalter sein wird. Wir empfehlen die private Absicherung für mehr Unabhängigkeit. Im Renten-Alter kann die private Absicherung vor der Grundsicherung oder allgemein vor einer geringen gesetzlichen Rente schützen.

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Riester-Rente – Teil der privaten Altersvorsorge


30. Juni 2009 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Gerade in der heutigen Zeit wird es immer wichtiger, etwas für die private Altersvorsorge zu tun. In vielen Meldungen hört man, dass die gesetzliche Altersvorsorge nicht mehr ausreicht, um einen gewissen Lebensstandard zu halten. Es wird immer häufiger von den sogenannten 3 Säulen der Altersvorsorge gesprochen. Damit ist die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge gemeint.
Ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge ist die Riester-Rente. Hierbei zahlt man einen gewissen Prozentsatz des Bruttoeinkommens in einen Versicherungsvertrag ein. Dafür bekommt man vom Staat eine jährliche Zulage, die in den letzten Jahren immer wieder erhöht wurde.
Die Zulage ist auch abhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder. Die Riester-Rente bringt auch steuerliche Vorteile mit sich. Somit kann mit der Riester-Rente eine nicht unbeträchtliche Rendite erzielt werden. Diese übersteigt die Rendite einer herkömmlichen Altersvorsorge bei weitem. Es ist daher jedem Arbeitnehmer und Beamten aber auch Hausfrauen angeraten, einen Vertrag hinsichtlich einer Riester-Rente abzuschließen. Hierbei müssen Versicherungen oder sonstige Sparverträge gewählt werden, die der Staat als “riester-tauglich” eingestuft hat. Auf diese Weise kann mit staatlicher Hilfe und mit monatlich überschaubaren Beiträgen mit der Riester-Rente etwas für die Altersvorsorge getan werden.
Nachdem 2006 die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, hat die große Koalition Anfang 2008 die “Wohn-Riester” beschlossen. Dadurch kann man die angesparte Förderung für den Erwerb oder Bau einer Wohnimmoblile nutzen. Außerdem kann man Kredite, die für den Bau oder Erwerb einer Wohnimmoblie aufgenommen wurden zurückzahlen, sowie Anteile an Wohnbaugenossenschaften erwerben. Interessant zu wissen ist, dass man die Wohnimmobilie danach durchaus weiterverkaufen kann. Hinsichtlich Rendite und Beiträgen sollte ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Dann dürfte die optimale Riester-Rente gefunden werden.

Gastbeitrag der transparent-Gruppe

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Versorgungslücke im Alter


9. Juni 2009 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Nach der aktuellen Studie “Altersvorsorge in der Finanzmarktkrise” des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGovPsychonomics, die im Auftrag der Versicherungskammer Bayern durchgeführt wurde, investiert die große Mehrheit der Deutschen (82 Prozent) durchschnittlich 130 Euro im Monat in private Vorsorgemaßnahmen. Acht Prozent planen sogar ihre Ausgaben für die private Vorsorge zu erhöhen, um die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Kennen Sie Ihre Versorgungslücke?
Mit dem Vorsorgerechner von Stiftung Warentest kann die gewünschte Rente, die gewünschte Sparrate und die ewige Rente einfach kalkuliert werden. Zusätzlich kann mit dem Inflationsrechner ermittelt werden, wie viel Ihr Geld im Ruhestand noch wert ist.
Tipp: Beziehen Sie die Inflation in der Berechnung Ihrer Versorgungslücke mit ein. Denn die Kaufkraft wird sich durch die jährliche Inflation ändern. Während zum Beispiel die prognostizierte Versorgungslücke im Ruhestand bei 400 Euro liegt, beträgt die Kaufkraft in 20 Jahren – bei einer jährlichen Inflation von 1,5% – nur noch 296,99 Euro.
Einige Beispiele zu Preisänderungen der letzten Jahre gibt es hier.
Der Vorsorgerechner steht bei Stiftung Warentest kostenlos zum download zur Verfügung. Viel Spaß beim ausrechnen Ihrer Versorgungslücke, aber bekommen Sie keinen Schreck. Tipps und wertvolle Informationen, wie Sie Ihre Versorgungslücke im Alter schließen, bekommen Sie selbstverständlich hier in diesem Blog.

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Riester-Vertrag: optimale Förderung


29. April 2009 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Ein Riester-Sparer profitiert von Zuschüssen und Steuerermäßigungen vom Staat. Die Grundzulage für staatlich geförderte Riester-Verträge beträgt 154 Euro für Ledige (308 Euro für Verheiratete), die Kinderzulage 185 Euro pro Kind, für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro.
Damit diese Förderung in voller Höhe beansprucht werden kann, muss allerdings der Beitrag stimmen. Entscheidend ist jeweils das Einkommen im vorherigen Kalenderjahr. Die höchstmögliche Förderung erhalten nur diejenigen, die einen Sparbeitrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens komplett in den Vertrag einbringen.
Die staatlichen Zulagen werden allerdings gleich in den Mindesteigenbeitrag mit eingerechnet, sodass sich der eigene Beitrag reduziert. Wenn sich die Höhe des Einkommens geändert hat, zum Beispiel durch eine Gehaltserhöhung, oder der Kindergeldanspruch erloschen ist, sollte der Riestervertrag angepasst werden.
Mit dem Jahresgehaltsnachweis von 2008 kann beispielsweise der Versicherungs- oder Bankberater den Riester-Sparbeitrag neu berechnen, um die optimale Riester Förderung weiterhin zu sichern.

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Tipps zur Absicherung für Existenzgründer und Unternehmer


18. April 2009 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Altersvorsorge, Versicherungen

Die Eigenvorsorge ist gerade für Existenzgründer und Unternehmer besonders wichtig. Für sie wurde jetzt das Merkblatt “Persönliche Absicherung für Existenzgründer und Unternehmer” vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aktualisiert und kostenlos zum Herunterladen bereitgestellt. Die enthaltende Checkliste mit den wichtigsten zwölf Punkten zur sozialen Absicherung, ist nicht nur für Selbständige oder die, die es werden möchten interessant.
Die Gründerzeiten Nr. 41 kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

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Betriebliche Altersvorsorge: Geld vom Arbeitgeber


31. März 2009 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Seit 2002 hat jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, einen Anspruch auf die so genannte Entgeltumwandlung: Auf Wunsch des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Teil seines Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Beim Abschluss einer solchen betrieblichen Altersvorsorge sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich der Beiträge zur Berufsgenossenschaft, auf die umgewandelten Beiträge. Die Ersparnis gilt maximal bis zur jährlichen Beitragshöhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.

Die eingesparten Beiträge kann der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer weitergeben. Der Arbeitgeber würde ohne die freiwillige Vorsorge seines Arbeitnehmers schließlich auch nicht in den Genuss des Sparens kommen. Über diesen freiwilligen Benefit, der wiederum in den Vertrag mit einfließen könnte, würden sich natürlich alle Arbeitnehmer freuen. In der Praxis kommt die Weitergabe der Einsparung eher bei kleineren Unternehmen vor und lässt sich für den Arbeitnehmer auch leichter verhandeln. Denken Sie also daran nachzufragen und sich diesen Vorteil zu sichern – Fragen kostet schließlich nichts.

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Riester-Rente: Abschluss- und Vertriebskosten sparen


4. Februar 2009 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Möchten Sie schon seit längerem eine Riester-Rente abschließen – aber Sie hindert die Ungewissheit, ob es das richtige Produkt ist? Oder eine sich eventuell anbahnende Selbstständigkeit? Gerade, weil in den ersten Jahren die Abschluss- und Vertriebskosten von den getätigten Einzahlungen abgezogen werden und damit weniger Sparanteil in den Vertrag einfließt, ist es besonders schmerzhaft, wenn das gewünschte Sparziel dann nicht erreicht wird.

Die Abschluss- und Vertriebskosten werden auf den Endwert, also die Gesamtsumme der voraussichtlich eingezahlten Beiträge (Beitragssumme) berechnet. Diese Kosten werden dann anschließend auf die ersten fünf Versicherungsjahre verteilt. Bei einem vorzeitigen Einzahlungsstopp oder gar vorzeitiger Auflösung des Riester-Vertrages würden so “zu viel Abschluss- und Vertriebskosten” gezahlt.

Die Lösung sind Vertragsgestaltungen, bei denen der Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr als Gesamtbeitrag festgelegt ist und demzufolge auch nur auf diesen niedrigen Endwert die Abschluss- und Vertriebskosten berechnet werden. Beispielsweise wären das bei 60 EUR x 35 Jahre = 2100,- EUR Beitragssume. Zum Vergleich: Bei der üblichen Vertragsgestaltung würden Sie diese Gebühren im Voraus auf z.B. 50,- EUR Monatsbeitrag x 12 Monate x 35 Jahre = 21.000 EUR Beitragssumme bezahlen.

Wenn im laufenden Jahr weitere Einzahlungen getätigt werden, um beispielsweise die Kriterien für die komplette staatliche Förderung zu erfüllen, werden natürlich auch für die neuen Einzahlungen Abschluss- und Vertriebskosten fällig. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass man eigenständig die Entscheidung für einen Mehrbeitrag getroffen hat und nur für die tatsächlich getätigten, zusätzlichen Einzahlungen Abschluss- und Vertriebskosten zahlt. So werden keine unnötigen Kosten fällig.

Einziger Nachteil ist die notwendige Selbstdisziplin: Der Riester-Sparer muss eigenständig darauf achten, die weiteren freiwilligen Beiträge im Jahr einzuzahlen.

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Riester-Versicherung: Die richtige Entscheidung treffen


18. Dezember 2008 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Nach aktuellen Informationen wurden bis Ende 2007 schon 959.000 Riester-Verträge gekündigt. Laut Übersicht des Bundesarbeitsministeriums sind das nur die Anzahl der gekündigten Privatrenten-Versicherungen; die aufgelösten Bank- und Fondssparpläne sind hier nicht enthalten. Vermutet wird, dass der Hauptgrund für eine Kündigung der Wechsel des Anbieters ist.

Eine Riester-Rente ist für viele nicht das passende Produkt, wird aber dennoch von Versicherungs- bzw. Bankexperten angepriesen.

Daher empfehlen wir, sich ausreichend darüber zu informieren:

1. Ob eine Riester-Rente für mich wirklich das passende Produkt,
2. und welcher Tarif der für mich passende ist, sowie
3. anschließend die Entscheidung für den richtigen Anbieter zu treffen.

Über die Riester-Förderung, die Abschluss-Prämie und die richtige Tarif-Wahl haben wir schon berichtet. Demnächst werden wir detailliert über einige Tarife und Tipps beim Abschluss einer Riester-Versicherung näher eingehen.

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