Riester-Rente: Jetzt auch als Eigenheimrente

Künftig kann selbstgenutztes Wohneigentum in die eigene Altersvorsorge mit einbezogen werden. Dies wurde vor kurzem vom Bundestag beschlossen.

Das Gesetzt soll rückwirkend ab Anfang 2008 gelten. Statt wie bisher nur für Rentensparpläne kann die Riester-Rente nun auch für den Bau und Kauf der eigenen vier Wände genutzt werden. Das Wohn-Riester-Gesetzt sieht vor, das Sparer aus ihren Riesterverträgen die dort angesparte Summe entnehmen und als Eigenkapital nutzen können. Die stattlichen Zuschüsse können nun also direkt zum Abzahlen von Krediten verwendet werden. Nachteil der Wohnriester ist, dass im Alter auf die Fördersumme Steuern fällig werden. Weiterhin ist eine Entnahme erst ab einem vorhandenen Kapital von 10.000 Euro möglich.