Riester-Förderung: Frist für die Beantragung nicht versäumen

Wer vor zwei Jahren seinen Riester-Vertrag abschloss, aber noch nicht seine Förderung beantragt hat, sollte dies schleunigst nachholen.

Bis Ende Dezember muss die Förderung beantragt werden, sonst sind die Zulagen weg. Die Zulagenanträge können nämlich nur bis zu zwei Jahre rückwirkend gestellt werden. Die Anträge erhält der Riester-Sparer von dem Unternehmen, bei dem er den Riestervertrag abgeschlossen hat. Der ausgefüllte Zulagenantrag wird vom Unternehmen an die Zulagenstelle weitergeleitet und dann dem Vertrag sofort gutgeschrieben. Danach erhält der Riester-Sparer Post von seinem Vertragsunternehmen, das die Höhe der geflossenen Zulagen mitteilt und die relevanten Informationen für das Finanzamt (die Vorsorgebeiträge mit Anbieter-, Zertifizierungs- und Vertragsnummer).

Der Zulagen-Antrag muss nicht jedes Jahr neu versandt werden. Durch den Passus für einen Dauerzulagen-Antrag müssen erst zulagenrelevante Dinge mitgeteilt werden, wie bspw. die Geburt eines Kindes. Weiterhin sollten auch Gehaltserhöhungen für die maximale Förderung mitgeteilt werden.