BlogFinanzen
Cleverer vorsorgen!

Logo

Wer wir sind

Unabhängig von Provisionen und Vorgaben berichtet BlogFinanzen aktuell über Versicherungen, Vorsorge und Vermögensmanagement.

Mehr über uns gibt es hier zu erfahren.

Kürzlich veröffentlicht

Kategorien

Feeds

Vorteile der Riesterrente gegenüber der Rürup Rente


24. März 2011 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Die Riesterrente ist eine staatliche geförderte Rente und gleichzeitig für die private Altersvorsorge wichtig. Wer von der staatlichen Förderung profitieren möchte, der sollte sich immer für die Riester und nicht die Rürup Rente entscheiden, denn diese ist staatlich gefördert. Mit der Riesterrente wird man eine garantierte monatliche Rente haben, und zwar ein leben lang. Dadurch, dass die Riesterrente zudem auch staatlich geregelt ist, ist sie risikoarm und man kann durch Zulangen und Steuervorteile profitieren. Sollte der Versicherte sterben, dann hat der Partner hier den Vorteil, dass er die Auszahlungen bekommt.
Ein weiterer Vorteil der Riesterrente gegenüber der Rürup Rente ist der, dass hier beim Start der Auszahlungsphase vom angelegten Kapital bis zu 30 Prozent entnommen und für die freie Verfügung genutzt werden. Auch vorteilhaft ist hier, dass bei Eheleiten die staatliche Förderung beiden Ehepartnern zusteht, selbst wenn nur einer von ihnen in den geförderten Personenkreis gehört.

Wer ist Riesterrenten berechtigt?
Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, ist auch berechtigt, die Riesterrente zu beantragen. Auch Beamte haben die Möglichkeit, diese Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Die Rürup Rente hingegen ist mehr für Selbstständige und sehr gute Verdiener geeignet, denn sie können hier von der Steuerförderung profitieren. Der Vorteil der Riesterrente für jene, die ein eher kleines Gehalt haben, ist demnach attraktiver, weil vom Steuervorteil, wie bei der Rürup Rente, nicht profitiert werden kann, allerdings von der staatlichen Förderung.

Ein wesentlicher Vorteil der Riesterrente
Die Riesterrente hat gegenüber der Rürup Rente einen ganz wesentlichen Vorteil, denn mit der Rentenphase müssen nicht, wie bei der Rürup Rente, die Rentenbeträge versteuert werden. Somit hebt sich der steuerliche Vorteil bei der Rürup Rente schnell wieder auf. Bei der Riester gibt es einen Steuerfreibetrag, der bei jährlich 2100 Euro liegt.

Die Riesterrente ist eine gute Altersvorsorge und Absicherung, die durch die immer geringer werdende gesetzlichen Rente, schon fast ein muss ist.
Gastbeitrag

Schlagwörter: , , ,


Drucken Drucken  Per E-Mail versenden Per E-Mail  AddThis Social Bookmark Button

6 Kommentare »

Riester-Förderung für 2007 – Antrag nicht vergessen


21. Dezember 2009 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Altersvorsorge

Bis zum 31.12. haben Sie noch Zeit den “Antrag auf Altersvorsorgezulage” für das Jahr 2007 einzureichen – sonst verfällt der Anspruch. Die Zulagen für den Riester-Vertrag erhalten Sie für ein bestimmtes Jahr, wenn Sie den Antrag bis Ende des übernächsten Jahres einreichen. Also läuft die Frist für die Zulage des Jahres 2007 Ende 2009 aus. Umso früher Sie den Antrag für die Zulagen einreichen, desto früher wird die Zulage Ihrem Riester-Vertrag gutgeschrieben und damit auch verzinst.
Einfacher geht es, wenn Sie am so genannten Dauerzulageverfahren teilnehmen. Mit dem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben, weil damit die Zulagen automatisch beantragt werden. Das notwendige Formular kann bei der Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft besorgt werden, wo der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde. Nur wenn sich die Lebensumstände (bspw. Schritt in die Selbständigkeit, Geburt eines Kindes, Änderung der Einkommenshöhe bei bestimmten Einkommensarten) ändern, muss der Anbieter informiert werden.

Denken Sie aber daran, dass eine Änderung der Lebensumstände oder des Einkommens meist eine Änderung des Mindestbeitrages mit sich bringt und deshalb auch der Beitrag Ihres Riester-Vertrages angepasst werden muss, um weiterhin die volle Förderung zu erhalten.

Schlagwörter: , , , ,


Drucken Drucken  Per E-Mail versenden Per E-Mail  AddThis Social Bookmark Button

Kommentare deaktiviert

Riester Rente – Grundlagen


14. Dezember 2009 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Die gesetzlichen Renten sinken seit Jahren, oftmals reichen sie nicht mehr aus, um im Alter einen annehmbaren Lebensstandard halten zu können. Umso wichtiger wird die so genannte „dritte Säule“ der Altersvorsorge, nämlich die private. Ein wichtiges Instrument ist die staatlich geförderte Riester-Rente. Zusätzlich zu dem Vermögen, das man selbst anspart, bekommt man bei dieser Rente auch noch jährliche Zulagen vom Staat. Deren Höhe hängt von einigen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der Kinder. Neben den Zulagen gibt es auch noch steuerliche Vergünstigungen, die sich auf die Rendite auswirken. Grundsätzlich eignet sich die Riester Rente für jeden, aber je jünger man beim Abschluss ist und je mehr man monatlich einzahlen kann, desto höher wird natürlich auch die Rente.

Junge Sparer bekommen, wenn sie beim Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter 25 Jahre alt sind, sogar noch einmal 200 Euro geschenkt. Die Beiträge der Riester-Rente sind sehr variabel und können problemlos der aktuellen finanziellen Situation angepasst werden. Zwar müssen über das Jahr gesehen mindestens 4% des Brutto-Vorjahreseinkommens eingezahlt werden, allerdings inklusive der Zuzahlung vom Staat. Die Belastung für die eigene Tasche ist also sehr gering. Das selbst eingezahlte Geld sowie die staatlichen Zulagen sind bei der Riester Rente garantiert, werden also auf jeden Fall ausgezahlt.

Gastbeitrag von Robert Klein

Ähnliche Artikel
Riester-Rente: Abschluss- und Vertriebskosten sparen

Schlagwörter: ,


Drucken Drucken  Per E-Mail versenden Per E-Mail  AddThis Social Bookmark Button

Kommentare deaktiviert

Riester Rente: Umsonst für das Alter sparen?


30. September 2009 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Viele Menschen sind nach den Diskussionen um die Anrechnung der Riester-Rente auf die Grundsicherung verunsichert. Klar, wenn jahrelang fleißig in die Riester-Versicherung eingezahlt wird und sich dann herausstellt, dass der Verzicht auf die monatliche Einzahlungssumme umsonst war.

Vor dem Abschluss der Riester-Versicherung stellt sich deshalb die Frage: Fallen meine Alterseinkünfte so gering aus, dass die Grundsicherung beansprucht werden muss und meine Riester-Rente darauf angerechnet wird?

Hierfür sind viele Faktoren ausschlaggebend. Beispielsweise muss das derzeitige Einkommen in der Zukunft weiterhin so gering ausfallen. Es darf keinen Partner geben, der „gut“ verdient. Und es darf auch kein privates Vermögen (über das Schonvermögen) vorhanden sein (bspw. durch eine Erbschaft oder einer Abfindung), das auf die Grundsicherung angerechnet werden kann. Die Grundsicherung beträgt derzeit 347 Euro plus Miete und Krankenversicherung, so dass rund 650 bis 700 Euro herauskommen.

Gerade Geringverdiener haben Bedenken privat vorzusorgen. Aber genau diese Zielgruppe kann von der Riester Rente am meisten profitieren. Die staatlichen Zulagen fallen bei Geringverdienern stärker ins Gewicht, so dass die Förderquote bis zu 90 Prozent betragen kann. Außerdem profitieren kinderreiche Haushalte. Für die volle staatliche Zulage beträgt der Mindestsparbeitrag ab diesem Jahr 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der dem Riester-Sparer zustehenden Zulage.

Wenn ein Riester-Sparer 2008 ein Durchschnittseinkommen von etwa 20 000 Euro (brutto) verdient hat, sind 4 Prozent davon 800 Euro. Zieht man davon die Grundzulage in Höhe von 154 Euro ab, muss der Sparer nur 646 Euro im Jahr (52,83 Euro mtl.) einzahlen. Hat nun der Sparer Kinder verringert sich der zu entrichtende Beitrag noch einmal. Mit bspw. zwei vor 2008 geborenen Kindern reduziert sich der Sparbeitrag um jeweils 185 Euro. Dann sind nur noch 276 Euro (23 Euro monatlich) einzuzahlen. Die Zulage für Kinder ab 2008 beträgt sogar 300 Euro. Um die volle Zulage zu erhalten, muss der komplette Eigenanteil in die Riester-Versicherung eingezahlt werden, sonst wird die Zulage nur anteilig gezahlt. Verdient jemand weniger als in diesem Beispiel, reicht ein kleinerer Eigenbeitrag aus. Förderberechtigte Sparer müssen aber selber mindestens 60 Euro im Jahr, also 5 Euro im Monat, in die Versicherung einzahlen.

Je langfristiger ein Riester-Vertrag läuft, umso stärker macht sich der Zinseszinseffekt bemerkbar. Schon bei geringen monatlichen Einzahlungen können für den Rentenbeginn recht ordentliche Summen herauskommen. Außerdem kann der Sparer möglicherweise zusätzliche Steuervorteile sichern. Umso wichtiger ist es, sich einen guten Überblick zu verschaffen und eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Förderung nicht zu verschenken.

Überprüfen Sie deshalb die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente und wie hoch Ihre Versorgungslücke im Rentenalter sein wird. Wir empfehlen die private Absicherung für mehr Unabhängigkeit. Im Renten-Alter kann die private Absicherung vor der Grundsicherung oder allgemein vor einer geringen gesetzlichen Rente schützen.

Ähnliche Artikel

Riester-Rente: Abschluss und Vertriebskosten sparen

Riester-Förderung: Frist für die Beantragung nicht versäumen

Riester-Rente: 200 Euro staatliche Abschlusspraemie

Riester-Versicherung: Die richtige Entscheidung treffen

Schlagwörter: ,


Drucken Drucken  Per E-Mail versenden Per E-Mail  AddThis Social Bookmark Button

2 Kommentare »

Linktipps


15. Mai 2009 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Allgemein

linktipps_blogfinanzenAutopolicen werden teurer – wie man trotzdem spart
Kunden, die vor dem Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung stehen, finden hier Tricks zum günstigen Abschluss.

Die Regeln der Riester-Rente
In diesem Beitrag werden einige interessante Fragen über die Riester Rente beantwortet.

Investieren in Gold
Dieser Beitrag vermittelt hilfreiche Tipps zum Goldkauf

Schlagwörter: , ,


Drucken Drucken  Per E-Mail versenden Per E-Mail  AddThis Social Bookmark Button

Kommentare deaktiviert

Riester-Vertrag: optimale Förderung


29. April 2009 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Ein Riester-Sparer profitiert von Zuschüssen und Steuerermäßigungen vom Staat. Die Grundzulage für staatlich geförderte Riester-Verträge beträgt 154 Euro für Ledige (308 Euro für Verheiratete), die Kinderzulage 185 Euro pro Kind, für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro.
Damit diese Förderung in voller Höhe beansprucht werden kann, muss allerdings der Beitrag stimmen. Entscheidend ist jeweils das Einkommen im vorherigen Kalenderjahr. Die höchstmögliche Förderung erhalten nur diejenigen, die einen Sparbeitrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens komplett in den Vertrag einbringen.
Die staatlichen Zulagen werden allerdings gleich in den Mindesteigenbeitrag mit eingerechnet, sodass sich der eigene Beitrag reduziert. Wenn sich die Höhe des Einkommens geändert hat, zum Beispiel durch eine Gehaltserhöhung, oder der Kindergeldanspruch erloschen ist, sollte der Riestervertrag angepasst werden.
Mit dem Jahresgehaltsnachweis von 2008 kann beispielsweise der Versicherungs- oder Bankberater den Riester-Sparbeitrag neu berechnen, um die optimale Riester Förderung weiterhin zu sichern.

Schlagwörter:


Drucken Drucken  Per E-Mail versenden Per E-Mail  AddThis Social Bookmark Button

Kommentare deaktiviert

Riester-Rente: Abschluss- und Vertriebskosten sparen


4. Februar 2009 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Möchten Sie schon seit längerem eine Riester-Rente abschließen – aber Sie hindert die Ungewissheit, ob es das richtige Produkt ist? Oder eine sich eventuell anbahnende Selbstständigkeit? Gerade, weil in den ersten Jahren die Abschluss- und Vertriebskosten von den getätigten Einzahlungen abgezogen werden und damit weniger Sparanteil in den Vertrag einfließt, ist es besonders schmerzhaft, wenn das gewünschte Sparziel dann nicht erreicht wird.

Die Abschluss- und Vertriebskosten werden auf den Endwert, also die Gesamtsumme der voraussichtlich eingezahlten Beiträge (Beitragssumme) berechnet. Diese Kosten werden dann anschließend auf die ersten fünf Versicherungsjahre verteilt. Bei einem vorzeitigen Einzahlungsstopp oder gar vorzeitiger Auflösung des Riester-Vertrages würden so “zu viel Abschluss- und Vertriebskosten” gezahlt.

Die Lösung sind Vertragsgestaltungen, bei denen der Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr als Gesamtbeitrag festgelegt ist und demzufolge auch nur auf diesen niedrigen Endwert die Abschluss- und Vertriebskosten berechnet werden. Beispielsweise wären das bei 60 EUR x 35 Jahre = 2100,- EUR Beitragssume. Zum Vergleich: Bei der üblichen Vertragsgestaltung würden Sie diese Gebühren im Voraus auf z.B. 50,- EUR Monatsbeitrag x 12 Monate x 35 Jahre = 21.000 EUR Beitragssumme bezahlen.

Wenn im laufenden Jahr weitere Einzahlungen getätigt werden, um beispielsweise die Kriterien für die komplette staatliche Förderung zu erfüllen, werden natürlich auch für die neuen Einzahlungen Abschluss- und Vertriebskosten fällig. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass man eigenständig die Entscheidung für einen Mehrbeitrag getroffen hat und nur für die tatsächlich getätigten, zusätzlichen Einzahlungen Abschluss- und Vertriebskosten zahlt. So werden keine unnötigen Kosten fällig.

Einziger Nachteil ist die notwendige Selbstdisziplin: Der Riester-Sparer muss eigenständig darauf achten, die weiteren freiwilligen Beiträge im Jahr einzuzahlen.

Neukundenbanner 160x60

Schlagwörter: , , ,


Drucken Drucken  Per E-Mail versenden Per E-Mail  AddThis Social Bookmark Button

Kommentare deaktiviert

Riester-Versicherung: Die richtige Entscheidung treffen


18. Dezember 2008 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Nach aktuellen Informationen wurden bis Ende 2007 schon 959.000 Riester-Verträge gekündigt. Laut Übersicht des Bundesarbeitsministeriums sind das nur die Anzahl der gekündigten Privatrenten-Versicherungen; die aufgelösten Bank- und Fondssparpläne sind hier nicht enthalten. Vermutet wird, dass der Hauptgrund für eine Kündigung der Wechsel des Anbieters ist.

Eine Riester-Rente ist für viele nicht das passende Produkt, wird aber dennoch von Versicherungs- bzw. Bankexperten angepriesen.

Daher empfehlen wir, sich ausreichend darüber zu informieren:

1. Ob eine Riester-Rente für mich wirklich das passende Produkt,
2. und welcher Tarif der für mich passende ist, sowie
3. anschließend die Entscheidung für den richtigen Anbieter zu treffen.

Über die Riester-Förderung, die Abschluss-Prämie und die richtige Tarif-Wahl haben wir schon berichtet. Demnächst werden wir detailliert über einige Tarife und Tipps beim Abschluss einer Riester-Versicherung näher eingehen.

Schlagwörter:


Drucken Drucken  Per E-Mail versenden Per E-Mail  AddThis Social Bookmark Button

Ein Kommentar »

Riester-Förderung: Frist für die Beantragung nicht versäumen


3. Dezember 2008 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Altersvorsorge

Wer vor zwei Jahren seinen Riester-Vertrag abschloss, aber noch nicht seine Förderung beantragt hat, sollte dies schleunigst nachholen.

Bis Ende Dezember muss die Förderung beantragt werden, sonst sind die Zulagen weg. Die Zulagenanträge können nämlich nur bis zu zwei Jahre rückwirkend gestellt werden. Die Anträge erhält der Riester-Sparer von dem Unternehmen, bei dem er den Riestervertrag abgeschlossen hat. Der ausgefüllte Zulagenantrag wird vom Unternehmen an die Zulagenstelle weitergeleitet und dann dem Vertrag sofort gutgeschrieben. Danach erhält der Riester-Sparer Post von seinem Vertragsunternehmen, das die Höhe der geflossenen Zulagen mitteilt und die relevanten Informationen für das Finanzamt (die Vorsorgebeiträge mit Anbieter-, Zertifizierungs- und Vertragsnummer).

Der Zulagen-Antrag muss nicht jedes Jahr neu versandt werden. Durch den Passus für einen Dauerzulagen-Antrag müssen erst zulagenrelevante Dinge mitgeteilt werden, wie bspw. die Geburt eines Kindes. Weiterhin sollten auch Gehaltserhöhungen für die maximale Förderung mitgeteilt werden.

Schlagwörter:


Drucken Drucken  Per E-Mail versenden Per E-Mail  AddThis Social Bookmark Button

Kommentare deaktiviert

Empfehlungen

Gelistet bei

  • Blogverzeichnis
  • Blogs
  • Bloggeramt.de
  • Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de