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Betriebliche Altersvorsorge: Geld vom Arbeitgeber


31. März 2009 von Denny, abgelegt unter Altersvorsorge

Seit 2002 hat jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, einen Anspruch auf die so genannte Entgeltumwandlung: Auf Wunsch des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Teil seines Lohns oder Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Beim Abschluss einer solchen betrieblichen Altersvorsorge sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich der Beiträge zur Berufsgenossenschaft, auf die umgewandelten Beiträge. Die Ersparnis gilt maximal bis zur jährlichen Beitragshöhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.

Die eingesparten Beiträge kann der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer weitergeben. Der Arbeitgeber würde ohne die freiwillige Vorsorge seines Arbeitnehmers schließlich auch nicht in den Genuss des Sparens kommen. Über diesen freiwilligen Benefit, der wiederum in den Vertrag mit einfließen könnte, würden sich natürlich alle Arbeitnehmer freuen. In der Praxis kommt die Weitergabe der Einsparung eher bei kleineren Unternehmen vor und lässt sich für den Arbeitnehmer auch leichter verhandeln. Denken Sie also daran nachzufragen und sich diesen Vorteil zu sichern – Fragen kostet schließlich nichts.

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Festgeldanlage: Jetzt noch Zinsen sichern


19. März 2009 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Vermögensaufbau

Der Abwärtstrend der Anlagezinsen wurde durch die Senkung der Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank weiter fortgesetzt. Zinsänderungen werden bei Tagesgeldkonten als erstes sichtbar. Die Zinsen von Festgeldanlagen wurden in letzter Zeit auch schon gesenkt, liegen aber bei einer Anlagezeit von einem Jahr mit ca. 3 Prozent noch relativ hoch und vor allem höher als bei Tagesgeldkonten.

Eine weitere Senkung der Zinsen ist in den kommenden Monaten zu erwarten. Anleger sollten sich deshalb die aktuellen Zinsen für eine Festgeldanlage sichern, bevor sie weiter sinken. Aber nur, wenn auf das angelegte Geld während der Anlagedauer verzichtet werden kann.

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Alles Gute uns…


10. März 2009 von René, abgelegt unter Aktuelles

… zum Zweijährigen: Am 10.03.2007 erblickte BlogFinanzen das elektronische Licht der Internetwelt und seit dem sind wir regelmäßig mit aktuellen Tipps, Infos und Ratschlägen hier zugegen. Erfreulicher Weise hat sich auch unsere Leserschaft während der letzten zwei Jahre regelmäßig vergrößert, was uns froh stimmt.

Von daher: Stoßen Sie heute auf uns an, wenn Sie mögen, und essen Sie ruhig ein Stück Kuchen mehr ;-)


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Arbeitnehmersparzulage: mehr Förderung vom Staat


5. März 2009 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Vermögensaufbau

Zum 1. April 2009 treten Verbesserungen für die vermögenswirksamen Leistungen in Kraft. Die Arbeitnehmersparzulage wird von 18 auf 20 Prozent angehoben und die Einkommensgrenzen erhöhen sich für Ledige von 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro.
Die Sparzulage wird vom Staat gezahlt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden. Zum einen muss Geld in einem Vertrag, der für vermögenswirksame Leistungen anerkannt wurde, über dem Arbeitgeber eingezahlt werden. Und zum anderen muss das Einkommen des Sparers unter den Einkommensgrenzen (neu 20.000/40.000) liegen.
Der maximal förderfähige Höchstbetrag liegt bei 400 Euro jährlich und bleibt unverändert. Durch die Erhöhung der Arbeitnehmersparzulage steigt die Maximalförderung von 72 Euro pro Jahr um acht Euro auf 80 Euro jährlich.
Diejenigen, die knapp über den bisherigen Einkommensgrenzen lagen und jetzt davon profitieren können, sollten die Möglichkeit nutzen.

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