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Krankenversicherung muss für Privatbehandlungen aufkommen
Denny, abgelegt unter
Versicherungen Nun hat das Hessische Landessozialgericht ein Urteil zu Gunsten aller Krankenkassenpatienten gefällt. Die gesetzliche Krankenversicherung muss zukünftig auch für eine Privatbehandlung aufkommen. Die Regelung gilt jedoch nur wenn der Vertragsarzt den Patienten nicht aufklärt das es sich bei der Leistung um keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Das Hessische Landessozialgericht hat das Urteil damit begründet, dass eine zu nachlässige Aufklärung über eine Privatbehandlung ein Fehlverhalten des Arztes bzw. der Kasse darstellt. Das Gericht fasste auf Grundlage der Situation den Beschluss das künftig die Krankenkassen die Kosten zu tragen haben. Der Beschluss wurde zu Gunsten aller Versicherungsnehmer gefasst, da sich diese Gegebenheit in der Vergangenheit sehr häufig eingestellt hat.
Ein Witwer klagte gegen seine Krankenkasse vor dem Hessischen Landessozialgericht und bekam recht zugesprochen. Die verschiedene Frau des Klägers war damals an Darmkrebs erkrankt. Die Dame wurde vom Hausarzt an das Uniklinikum Frankfurt weitergeleitet, da sie dort nach Angaben des Arztes sehr gute Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen kann. Dort sollte die Frau nach Anraten des Arztes einer Behandlung unterzogen werden, welche von der Kasse bezahlt werden würde. In der Klinik sollte die Frau dann jedoch Formulare unterzeichnen, welche für Privatpatienten gedacht waren, später bekam die Dame dann die Rechnung des Krankenhauses vorgelegt. Darüber hinaus wurde die Frau auch mit einem ganz anderen Verfahren behandelt als es ihr der Hausarzt verschrieben und attestiert hatte.
Bedauerlicher Weise wollte die Krankenversicherung der Frau die zusätzlich entstandenen Kosten durch die Behandlung nicht übernehmen. Durch Abweisen der Kostenerstattung wurde damit begründet, dass es sich bei der Behandlung um keine Kassenleistung handelt. Das Sozialgericht Frankfurt hatte die Klage der verstorbenen Frau und deren Mann vorerst zurückgewiesen, der Ehegatte ging jedoch in Berufung.
Nach Wiederaufnahme des Verfahrens bekam der Mann Recht gesprochen. Die Krankenkasse des Klägers muss nun das Urteil zu Gunsten des Kassenpatienten hinnehmen und die Kostenerstattung vornehmen. Die Kosten in Höhe von 18700 Euro müssen von der Kasse verpflichtend übernommen werden. In der Urteilsbegründung des Gerichts heißt es, dass die Frau nicht gewusst habe das es sich überhaupt um eine Kassenleistung handelt. Darüber hinaus haben auch die unterschriebenen Formulare nicht eindeutig darauf hingewiesen das es sich nicht um eine vertragsärztliche Leistung handelte. Die Verantwortung für das Systemversagen ist eindeutig der Krankenkasse zuzuschreiben, so das Gericht. Die Krankenkasse reagierte direkt auf den Beschluss des Gerichts und ging in Revision vor dem Bundessozialgericht.
Quelle: http://www.privatekrankenversicherung.org/
Schlagwörter: gesetzliche Krankenkasse, krankenkasse, krankenversicherung, private Krankenversicherung
Wissenswertes über das Krankenversicherungssystem in Deutschland
Denny, abgelegt unter
Versicherungen Das Krankenversicherungssystem ist in Deutschland in einen privaten und einen gesetzlichen Zweig zu unterscheiden. Beiden gemeinsam ist das Ziel einer jeden Krankenversicherung: Die Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit (und damit der Arbeitskraft) des Versicherten. Zu diesem Zweck übernimmt die Krankenversicherung alle anfallenden Kosten, die für entsprechende medizinische Aufwendungen notwendig sind und bildet damit eine wichtige Säule der Sozialversicherungen und des Sozialstaates in Deutschland.
Der Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung ist für die große Mehrheit der Bundesbürger verpflichtend. Eine private Krankenversicherung hingegen steht in Deutschland nur einem bestimmten Personenkreis offen. Hierzu sind Beamte und Studenten ebenso zu zählen wie freiberuflich und selbstständig tätige Personen. Auch Arbeitnehmer, deren Jahresverdienst die aktuelle Pflichtversicherungsgrenze von 49.950 drei Jahre in Folge überschritten hat, können von den Vorzügen einer privaten Krankenversicherung profitieren.
Was sind die Vorteile einer privaten Krankenversicherung in Deutschland?
Neben dem ungleich höheren Leistungsspielraum einer privaten Krankenversicherung im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung kann der Einzelne von einem flexiblen Versicherungsschutz profitieren. Der Versicherte kann selbst entscheiden, welche Leistungen er im Fall der Fälle in Anspruch nehmen möchte und auf welche er gegebenenfalls verzichten kann. Auf diese Weise kann der Versicherte gezielt Einfluss auf die Höhe der Versicherungsbeiträge nehmen, die an den Anbieter der Versicherung zu zahlen sind.
Die Vorteile eines Vergleichs der verschiedenen Anbieter von privaten Krankenversicherungen Aufgrund der Tatsache, dass sich die Konditionen der verschiedenen Anbieter von privaten Krankenversicherungen zum Teil deutlich voneinander unterscheiden können, ist ein private Krankenversicherung Vergleich in jedem Fall empfehlenswert, um den günstigsten Anbieter von privaten Krankenversicherungen schnell und zuverlässig finden zu können. Ein solcher Vergleich private Krankenversicherung kann heutzutage schnell und komfortabel über das Internet durchgeführt werden.
Auch im Falle eines geplanten Wechsels des Anbieters der privaten Krankenversicherung kann sich ein vorheriger Vergleich der Konditionen der einzelnen Anbieter schnell in Form von barer Münze bezahlt machen. Nicht selten lassen sich durch einen private Krankenversicherung Vergleich hohe laufende Versicherungskosten vermeiden und somit viel Geld einsparen.
Gastbeitrag von Herrn Schmitt-Haverkamp
Schlagwörter: krankenversicherung, Online-Abschluss, Versicherungsvergleich
Mehr Leistung durch eine Zahnzusatzversicherung
Denny, abgelegt unter
Versicherungen Hohe Kosten kommen auf die gesetzlich Krankenversicherten zu, wenn sie nicht rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben.
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden notwendige Zahnbehandlungen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit übernommen. So wird beispielsweise Amalgam, das aufgrund seines Quecksilberanteils gesundheitliche Risiken birgt, häufiger als Füllungsmaterial benutzt. Inlays aus Keramik, die ästhetisch aussehen und eine hohe Verträglichkeit besitzen, sind zu kostenintensiv. Je nach Größe des Inlays belaufen sich die Kosten hierfür auf ca. 400,00 und 600,00 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen Zuschuss dessen Höhe vergleichbar ist mit den Kosten einer Amalgam Füllung, das wäre zwischen 25,00 und 40,00 Euro. Ein gewaltiger Preisunterschied, die Differenz muss der Versicherte selbst tragen.
Es wachsen den Menschen nur zweimal im Leben Zähne und trotz sorgfältiger Zahnpflege und Mundhygiene kommt es im Laufe der Jahre zu Zahnausfall. Der Zahnarzt wird einen geeigneten Zahnersatz, unter Beachtung der persönlichen Wünsche des Patienten, wählen. Ob nun Krone, Brücke, Prothese oder Implantat, die gesetzlichen Krankenkassen zahlt hierfür nur noch einen festgelegten Betrag, der sich nicht nach der Art des Zahnersatzes richtet sondern nach dem Befund. Der gesetzlichen Krankenkasse muss dazu ein vom Zahnarzt erstellter Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. Bei der Berechnung des Festzuschusses wurden 50 % der Kosten für die Regelversorgung zugrunde gelegt. Je nach Voraussetzung und den individuellen Wünschen eines Patienten kann eine Prothese über 2.000,00 Euro kosten. Bei einem regelmäßigen Zahnarztbesuch erhöht sich der Festzuschuss.
Zahnzusatzversicherungen bieten private Versicherungen an, mittlerweile kooperieren gesetzliche Krankenkassen mit privaten Versicherern, sodass ein Abschluss direkt über die Krankenkasse erfolgen kann. Die Konditionen zwischen den einzelnen Anbietern sind unterschiedlich, ein Vergleich lohnt sich. Ob und inwieweit ein Versicherungsvertrag zustande kommt hängt weitestgehend vom Zustand des Gebisses des Versicherungsnehmers ab. Fehlen bereits mehrere Zähne kann es zu einer Ablehnung des Versicherungsvertrages kommen beziehungsweise schlägt sich dies in höhere Kosten oder Ausschluss bestimmter Leistungen nieder. In der Regel gelten Wartezeiten in denen keine finanziellen Leistungen erbracht werden. Bereits begonnene oder im Vorfeld geplante zahnärztliche Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Der gewählte Tarif hängt von den persönlichen Bedürfnissen des Einzelnen ab. Hohe Erstattungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind natürlich mit einer höheren Prämienzahlung verbunden.
Viele Kinder und Jugendliche leiden unter Zahnfehlstellungen. Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei leichten Zahlfehlstellungen nicht, obwohl teilweise auch hier eine kieferorthopädische Behandlung angeraten ist. Grund genug, um über eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nachzudenken.
Einige Versicherungsunternehmen bieten auch Zahnzusatzversicherungen speziell für Senioren an.
Fazit, mit einer Zahnzusatzversicherung können gesetzlich Krankenversicherte die finanziellen Belastungen einer zahnärztlichen Behandlung reduzieren. Da die Beitragshöhe unter anderem vom Alter des Versicherungsnehmers abhängt sollte man sich rechtzeitig dafür entscheiden. Dabei sollte ein ausgiebiger Zahnzusatzversicherung Vergleich angestellt werden, da sich die Unterschiede meist im Kleingedruckten verbergen. Nützlich sind dabei eine Vielzahl von professionellen Versicherungsportalen zu diesem Thema, die ihre Kunden mit ein Rechner unterstützen.
Gastbeitrag von Herrn Schmitt-Haverkamp
Schlagwörter: krankenversicherung, Versicherung, Versicherungsvergleich, Zahnzusatzversicherung
Änderungen im Jahr 2010
Denny, abgelegt unter
Aktuelles, Versicherungen Liebe Leser von BlogFinanzen.de, wir bedanken uns für Ihre Treue und wünschen Ihnen für das neue Jahr alles Gute und weiterhin viel Freude mit unseren Beiträgen.
Das so genannte Bürgerentlastungsgesetz, das ab diesem Jahr in Kraft tritt, bringt vielen Berufstätigen mehr Geld in ihr Portemonnaie. Durch einen günstigeren Steuertarif und durch höhere absetzbare Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, freut sich in diesem Jahr auch das Konto.
Gesetzlich Krankenversicherte können den Basisschutz für die Gesundheit als Sonderausgabe absetzen. Extraleistungen, wie zum Beispiel das Krankengeld, fallen nicht darunter. Versicherte können ab diesem Jahr vom jetzigen Höchstbeitrag für die Krankenversicherung von 3.483,90 Euro (fällig bei einem Bruttogehalt ab 44.100 Euro) noch 3.344,54 Euro im Jahr absetzen. Ergänzend mit der Pflegeversicherung erhöht sich dieser Betrag für Arbeitnehmer mit Kindern auf 3.775 Euro. Weil Kinderlose mehr für die gesetzliche Pflegeversicherung ausgeben, beträgt der zusätzliche Wert für Arbeitnehmer ohne Kinder sogar 3 885 Euro.
Kosten für Haftpflicht-, Unfallversicherungen und ähnliche Policen können zusätzlich abgerechnet werden, wenn wenig für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgegeben wurde und damit die Höchstgrenze nicht überschritten wird. Interessante Details zu diesem Thema zeigt diese Übersichtstabelle von Stiftung Warentest.
Schlagwörter: krankenversicherung, Pflegeversicherung
Linktipp: Gesundheitssystem – dem einheitlichen Beitragssatz trotzen
Denny, abgelegt unter
Allgemein, Versicherungen Seit Anfang dieses Jahres gibt es einen einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen. Deshalb ist das jeweilige Leistungsprofil der gewählten Krankenkasse umso wichtiger. Zusätzlich kann durch ein Bonussystem, über das einige gesetzliche Kassen verfügen, viel Geld gespart werden.
Um einen Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen im Internet vorzunehmen gibt es Internetvergleichsportale wie zum Beispiel gesetzlichekrankenkassen.de, einen Infodienst rund um die gesetzlichen Krankenkassen, oder Testamo.de, eine Plattform rund um das Thema Leistungsvergleich gesetzlicher Kassen.
Tipp: Gesetzlich Versicherte sollten regelmäßig prüfen, ob die individuellen Bedürfnisse noch zum Angebot der eigenen Krankenkasse passen. So kann trotz des gesetzlichen Einheitssatzes Geld gespart werden.
Schlagwörter: gesetzliche Krankenkasse, krankenversicherung, Leistungsvergleich
Auslandsreise – Krankenversicherung: Besser mit
René, abgelegt unter
Versicherungen Endlich Urlaub – ab in den Süden! Oder nach Übersee. Oder Fernost. Das haben wir uns schließlich verdient! (Der Autor z.B. in wenigen Wochen, Mitte September
) Wer denkt dabei natürlich schon gern an Krankheit. Sollte man aber – das zeigen auch Beispiele aus meinem Bekanntenkreis. Ob Mittelohrentzündung nach dem Baden im Hotelpool oder Sturz beim Ausflug auf einen alten Vulkan – schnell ist doch einmal etwas passiert und ärztliche Hilfe notwendig.
Allerdings läuft das im Ausland in der Regel nicht so bequem wie hierzulande: Zum nächsten Arzt, (EUR 10,- bezahlen), Versicherungskarte vorlegen, behandeln lassen. “Aber auf meiner Krankenversicherungs-Karte ist doch dieses Logo der europäischen Krankenversicherung!?” Richtig – die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten aber auch nur in EU-Staaten und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, z.B. in der Türkei. So weit, so gut – allerdings muss man in diesem Land im Fall des Falles erst einmal einen Arzt finden, der einen Vertrag mit der entsprechenden Partnerkrankenkasse des Urlaubslandes hat und zum anderen weigern sich nicht wenige Ärzte vor Ort, “auf Kasse” abzurechnen, da sie so nur eine verhältnismäßig geringe Vergütung erhalten. Auch ein Rücktransport nach Deutschland gehört bei den gesetzlichen Kassen nicht zu den versicherten Leistungen. In anderen Gebieten, beispielweise den USA, Australien oder Asien, kann eine Behandlung gleich richtig ins Geld gehen, weil der Patient diese komplett aus eigener Tasche zu bezahlen hat. Das können bei einem Krankenhausaufenthalt leicht einige tausend Euro werden.
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung dagegen bietet weltweiten Schutz inklusive Krankenrücktransport (sofern notwendig). Weiterhin auch den Vorteil der freien Arztwahl – man kann sich vor Ort also in der Regel den “besten” Arzt aussuchen und wird hier behandelt wie ein Privatpatient. Entsprechende Policen kosten dabei nicht einmal die Welt: Ein ganzes Jahr Versicherungsschutz erhalten junge Singles bereits ab EUR 6,- und Familien ab EUR 15,-.
Weitere Informationen:
Auslandskrankenschein (Wikipedia)
Arztbesuche und Klinikaufenthalte im Ausland
Stiftung Warentest: Schutz gegen Fern-Weh
“Doc Holiday” richtig abrechnen
Krankenschutz im Urlaub
Schlagwörter: grundlagen, krankenversicherung
Kündigung durch private Krankenkasse
Denny, abgelegt unter
Versicherungen Der Bundesgerichtshof hat vor kurzem per Gerichtsurteil entschieden, dass private Krankenkassen ihren langjährigen Versicherten nicht mehr ohne weiteres kündigen können. Dies ist nach neuester Rechtslage nur noch dann möglich, wenn sich der Versicherte vertragswidrig verhält und angesichts dieser konkreten Umstände des Einzelfalls ein Festhalten an dem Vertrag für die Krankenkasse unzumutbar wird (BGH, Az. IV ZR 129/06).
Dieser Einschränkung des Kündigungsrechts privater Krankenversicherer liegt ein konkreter Fall zugrunde, in dem einem Versicherten nach 15 Jahren wegen eines einmaligen Vergehens sämtliche Policen gekündigt wurden. Der Versicherte hatte Krankengeld beansprucht, während seiner Krankheit aber trotzdem gearbeitet. Der Fall kam vor Gericht und der BGH entschied, dass eine Kündigung in diesem Fall nicht gerechtfertigt sei.
Bei anderen Versicherten kann das natürlich schon wieder ganz anders aussehen, denn schließlich ist das Urteil von “den Umständen des Einzelfalles” abhängig. Allerdings haben Versicherte, denen aus nicht nachvollziehbaren Gründen gekündigt wird, durchaus die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz geltend zu machen und sich zu verteidigen.
Schlagwörter: krankenversicherung
Selbständigkeit: Kranken- und Krankentagegeld – Versicherung
Denny, abgelegt unter
Versicherungen Viele Arbeitnehmer und Studenten wagen den Schritt in die berufliche Selbständigkeit. Unabhängig von Arbeitgebern und abseits ausgetretener Pfade winkt die große Freiheit – und das große Geld. Dafür muss man jedoch auch Opfer bringen – wozu unter anderem das Sicherheitsnetz der gesetzlichen Sozialversicherung gehört: Als Selbständiger ist man nicht mehr automatisch renten-, kranken- oder unfallversichert. Die Eigenvorsorge ist hier daher ein Muss, sonst kann es schnell zu bösen Überraschungen kommen und der Traum von der Selbständigkeit wird zum Albtraum.
André Ritschel, selbständiger Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG), berät unter anderem Menschen, die sich selbständig machen wollen, über Chancen, Risiken und geeignete Vorsorgeprodukte. BlogFinanzen hat ihm ein paar Fragen zum Thema “Krankenversicherung für Selbständige” gestellt:
Schlagwörter: krankenversicherung
Gesundheitsreform – die wichtigsten Änderungen
Denny, abgelegt unter
Aktuelles Nach langer Debatte ist am 1. April die umstrittene Gesundheitsreform in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen können bei http://www.krankenkassenratgeber.de nachgelesen werden. Weiterhin wird dort ein Tarifrechner angeboten, der die günstigste gesetzliche Krankenkasse ermittelt.
Viel Spaß beim Vergleichen
Schlagwörter: krankenversicherung, linktipp



