Wer sein Auto zulassen möchte, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Weitere Versicherungen für den Pkw sind freiwillig, aber dringend zu empfehlen. Schließlich ist das Auto für viele Haushalte der wertvollste Vermögensgegenstand.
Versicherungen rund um das Auto: Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung2>
Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und kümmert sich um Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern, zum Beispiel bei einem Unfall, zufügen. Für solche Schäden haften Sie als Halter eines Kfz unbegrenzt und sogar ohne eigenes Verschulden, zum Beispiel wenn ein Reifen platzt oder die Bremsen versagen. Achten Sie auf ausreichende Deckungssummen. Manche Versicherer erweitern die Deckung auch auf Mietwagen, die Sie im Auslandsurlaub nehmen.
Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung)
Hier geht es um Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Die Fahrzeugversicherung wird als Teil- oder Vollkasko angeboten. Die Teilkasko deckt unter anderem Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle und Elementarschäden wie Feuer, Sturm und Überschwemmung ab. Mit der Vollkasko wird die Versicherung auf selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus erweitert. Vergleichen Sie die Deckungskonzepte, sie unterscheiden sich erheblich. Gute Versicherer bieten in den ersten Jahren eine Entschädigung des Neupreises oder des Kaufpreises bei Gebrauchtwagen.
Auch die versicherten Gefahren sind oft erweitert, zum Beispiel auf Marderbiss einschließlich der Folgeschäden am Motor. Oft sind auch Assistance-Leistungen versicherbar, so dass Sie eine separate Schutzbrief-Versicherung sparen können.
Weitere Verträge
Eine Insassen-Unfallversicherung ist seit einer Änderung des Schadensersatzrechts nur noch für den Fahrer von Bedeutung. Er kann sich aber besser über eine private Unfallversicherung schützen, die rund um die Uhr und weltweit gilt. Für die Verfolgung eigener Ansprüche nach einem Unfall und mögliche Streitigkeiten bei Ordnungswidrigkeiten ist eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung interessant. Schäden durch Diebstahl von Sachen aus dem verschlossenen Fahrzeug sind in einer guten Hausratversicherung gedeckt oder können dort zusätzlich eingeschlossen werden.
Kfz-Versicherung wechseln
Fahrzeughalter, die ihre Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2016 wechseln möchten, müssen bis zum 30. November die neue Versicherung abgeschlossen haben. Zudem muss die alte Kfz-Versicherung gekündigt werden. Die Kündigung sollte allerdings erst nach dem Abschluss der neuen Versicherung erfolgen.
Die Vergleichsportale im Internet bieten einen guten ersten Überblick über die vielfältigen Leistungen zum dazu gehörigen Preis. Ein Großteil des Marktangebotes soll bei den Vergleichsportalen abgedeckt sein. Bei einem Versicherungs-Wechsel empfiehlt es sich die vielen Leistungen aber genau miteinander zu verglichen. Es gibt viele Gründe zum Wechsel der Kfz-Versicherung. Geldeinsparungen auf Kosten der Versicherungsleistungen können bei einem Schadensfall aber sehr teuer werden.
Oh bis zum 30.November na dann muss ich ja so langsam an das Vergleichen denken. Das alles seinen Gang geht.
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