Bonitätsprüfung beim Online-Kauf: So geht sie vonstatten

Nicht nur wenn eine Ware auf Kredit gekauft wird, sondern auch bei einer Lieferung auf Rechnung sichern sich Onlinehändler mit einer Bonitätsprüfung gegen den Zahlungsausfall ab. Um vor Geschäften mit risikoreichen Kunden geschützt zu sein, nutzen sehr viele Onlinehändler eine Bonitätsprüfung, um festzustellen, wie der neue Kunde finanziell bestellt ist.

Definition des Begriffs Bonitätsprüfung

Bevor ein Versandhändler Waren mit höherem Wert auf Rechnung versendet, möchte er natürlich gerne wissen, ob der neue Kunde überhaupt in der Lage ist, die offene Rechnung zu zahlen. Aus dem Grund wird bereits vor Versand und Bestellbestätigung ein sogenanntes Scoring durchgeführt. Hierbei werden bestimmte personenbezogene Daten an eine Auskunftei übermittelt.

Das Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem eine Wahrscheinlichkeitsaussage zur Zahlung aufgrund von Erfahrungswerten ermittelt wird. Die Merkmale, die hierbei berücksichtigt werden, sind:

  • Haushaltseinkommen
  • Familienstand
  • Beruf
  • Zahlungshistorie

Das Ergebnis ist dann ein Wert, der sogenannten Score. Dieser wird eingeteilt von ausgezeichnet bis zu sehr schwach. Abhängig von diesem Ergebnis wird dann die Bestellung versendet oder eben nicht.

Tipp: Wer gerne wissen möchte, wie es um seine eigene Bonität gestellt ist, der kann eine kostenlose Bonitätsprüfung auf Score Kompass durchführen.

Bundesdatenschutzgesetz muss berücksichtigt werden

Ein Händler, der eine Bonitätsprüfung durchführen möchte, muss hierfür die Einwilligung seines Kunden haben. Denn gemäß Bundesdatenschutzgesetz ist dies nur erlaubt, wenn der Kunde dem zugestimmt hat. Wird hingegen ein Kaufvertrag mit einer Vorleistungszahlung vereinbart, wie zum Beispiel Vorabkasse, PayPal oder Überweisung, dann dürfen Daten für eine Bonitätsprüfung nicht erhoben werden, da dem Verkäufer kein großes Risiko auf Zahlungsausfall entsteht.

Ausgenommen hiervon sind Lieferungen, bei denen der Onlinehändler selber in Vorleistung tritt. Denn dann wird eine Lieferung vor Zahlungserhalt durchgeführt, zum Beispiel bei dem zuvor erwähnten Kauf auf Rechnung. In diesem Fall dient die Bonitätsprüfung dem Verkäufer zur Wahrung der berechtigten Interessen und eine Datenerhebung ist gemäß § 28 Absatz 1 Nr. 2 BDSG zulässig.

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