Die Basis Rente

Die private Altersvorsorge ist wichtiger denn je. Immer weniger Arbeitnehmer in Deutschland müssen die gesetzlichen Renten von immer mehr Senioren erarbeiten. Die Rentenlücke wird nicht nur durch das demographische Problem größer, auch die über Jahre hinweg niedrigen Zinsen hinterlassen negative Spuren in der Vorsorge. Die Menschen sind dadurch gezwungen, mehr statt weniger für ihr Alter zurückzulegen. Ohne private Altersvorsorge ist für künftige Generationen der heutige Lebensstandard nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Was ist die Basis-Rente (Rürup-Rente)?

Insbesondere Selbstständige müssen privat für ihren Ruhestand vorsorgen, da sie meist über keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung verfügen. Speziell für diese Zielgruppe wurde 2005 die Basis Rente, die nach ihrem Erfinder auch Rürup-Rente genannt wird, per Gesetz eingeführt. Da sie in erster Linie für Freiberufler und Gewerbetreibende konzipiert wurde, gleicht sie in Aufbau und Funktionsweise der gesetzlichen Rente. Es ist jedoch auch möglich, als Angestellter die Vorteile der Basis Rente zu nutzen.

Vorteile der Basis-Rente

Der Staat fördert diese Form der Altersvorsorge, der entscheidende Vorzug der Rürup-Rente liegt in der steuerlichen Geltendmachung der Beitragszahlungen. Der steuerlich anrechenbare Höchstbetrag ist seit 2015 an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung gebunden. Alleinstehende Einzahler können 2017 bis zu 23.362 Euro steuerlich abziehen, bei Ehepaaren sind es bis zu 46.724 Euro. Daher ist die Basisrente nicht nur für Selbstständige attraktiv, sondern auch für gut verdienende Angestellte. Die Rentenleistung wird lebenslang als monatliche Zahlung gewährt, so kann der Selbstständige mit unzureichenden gesetzlichen Rentenansprüchen sein Ruhestandsgehalt dauerhaft aufstocken. Die Rente darf bei Neuverträgen frühestens ab dem 62. Lebensjahr bezogen werden. Sollten Rentenversicherte insolvent oder arbeitslos werden, sind ihre Guthaben aus der Basisrente vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, sie sind im Regelfall nicht pfändbar. Ebenso wird das Kapital nicht auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Das Ersparte darf ausschließlich zur Altersvorsorge dienen, eine Einmalauszahlung ist nicht möglich. Damit wird verhindert, dass selbstständige Beitragszahler das angesparte Kapital vorfristig zur Überbrückung finanzieller Engpässe nutzen.

Nachteile der Basis-Rente

Dass die Rürup-Rente während der Beitragszahlungsdauer nicht kündbar ist, kann für selbstständige Geschäftsleute außerdem nachteilig sein. Ungünstig ist, dass die Basis-Rente nicht übertragbar und beleihbar ist. Sie kann nicht kapitalisiert oder vererbt werden, sie steht nur dem Versicherten zu. Um Ehepartner oder Familie im Todesfall abzusichern, ist im Vertrag eine Hinterbliebenen-Rente zu vereinbaren. Diese Rente wird den benannten Bezugsberechtigten ebenfalls lebenslang ausgezahlt, schmälert jedoch von vornherein die Rentenansprüche des ursprünglich Versicherten. Als Hinterbliebene gelten Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder kindergeldberechtigte Nachkommen. Die Konkurssicherheit des Guthabens gilt nur während der Aufschubphase, die Rentenleistung kann gepfändet werden.

Steuerliche Begünstigung

Der entscheidende Vorteil der Rürup-Rente besteht in ihrer jährlichen steuerlichen Förderung. Die Basis-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung, die für die Rente aufgebrachten Beitragszahlungen sind steuerfrei. Die Einzahlungen können ab dem ersten Euro als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt, indes nicht vollständig steuerlich berücksichtigt werden. 2017 beträgt der steuerlich absetzbare Beitragsanteil 84 Prozent. Dieser erhöht sich jedes Jahr um 2 Prozent, so dass im Jahr 2025 die Beiträge hundertprozentig absetzbar sind. Für Angestellte ist der Steuerspareffekt nicht so groß, da ihre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung die Absetzbarkeit als Vorsorgeaufwendungen begrenzen. In der Auszahlungsphase fallen Steuern an. Bis zum Jahr 2040, in dem die Renten voll steuerpflichtig sind, hängt der Steuersatz vom Jahr des Rentenbeginns ab. Die persönlichen Einkommensteuersätze bei Rentnern sind jedoch meist viel niedriger als im Berufsleben.

Welche Varianten sind verfügbar?

Die Basis Rente kann als klassische fest verzinste Rentenversicherung oder fondsgebundene Police bzw. Fonds-Sparplan abgeschlossen werden. Bei Fonds-Sparplänen gibt es keine garantierte Ablaufleistung, bei fondsgebundenen Versicherungsverträgen fließt die Überschussbeteiligung in Investmentfonds, um eine höhere Rendite zu erzielen. In der Ansparphase sind monatliche bis jährliche regelmäßige Zahlungen möglich. Dank Einmalzahlung eines größeren Betrags kann eine Sofortrente beantragt werden.

Was ist außerdem zu beachten?

Optimal nutzen Beitragszahler die steuerlichen Vorteile, wenn sie neben den kontinuierlichen Spareinzahlungen Sonderzahlungen in den Vertrag einbringen. Das kann beispielsweise mittels Erbschaften, Gewinnen, fälligen Lebensversicherungen oder Kapitalrücklagen geschehen. Damit profitieren Rürup-Sparer doppelt: sie erhöhen ihre Rentenzahlung und erhalten einen höheren Steuervorteil. Je höher der eingezahlte Betrag, desto mehr Steuern können innerhalb der Steuerfördergrenzen gespart werden. Wegen der relativ hohen Abschluss- und Verwaltungskosten von Versicherungen und Fondspolicen sollten Interessenten die garantierte Rente oder die Rente ohne Wertzuwachs aus fondsgebundenen Verträgen verschiedener Anbieter vergleichen. Die Überschüsse und das voraussichtliche Fondskapital sind nicht gesichert. Für jüngere Antragsteller bieten sich Fonds-Sparpläne an, da Aktien über längere Zeiträume die höchsten Renditen abwerfen und Kursschwankungen sich langfristig ausgleichen. Die Auswahl von Anbietern mit niedrigeren Kosten und höheren Rentenleistungen ist deshalb so wichtig, weil der Sparer lebenslang an seinen Anbieter gebunden bleibt. Eine Übertragung des Guthabens zu einem anderen Unternehmen ist nicht möglich.

Welche Alternativen für die private Altersvorsorge gibt es?

Alternativ kommen neben der gesetzlichen Rente beispielsweise die Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge oder eine private Rentenversicherung infrage. Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht erhalten jedoch die staatlichen Riester-Zuschüsse nicht, falls sie keinen förderberechtigten Ehepartner mit Vertrag haben. Eine private Rentenversicherung wird im Gegensatz zur Basis-Rente während der Auszahlungsphase steuerlich begünstigt.