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Vorteile der Riesterrente gegenüber der Rürup Rente
Denny, abgelegt unter
Altersvorsorge Die Riesterrente ist eine staatliche geförderte Rente und gleichzeitig für die private Altersvorsorge wichtig. Wer von der staatlichen Förderung profitieren möchte, der sollte sich immer für die Riester und nicht die Rürup Rente entscheiden, denn diese ist staatlich gefördert. Mit der Riesterrente wird man eine garantierte monatliche Rente haben, und zwar ein leben lang. Dadurch, dass die Riesterrente zudem auch staatlich geregelt ist, ist sie risikoarm und man kann durch Zulangen und Steuervorteile profitieren. Sollte der Versicherte sterben, dann hat der Partner hier den Vorteil, dass er die Auszahlungen bekommt.
Ein weiterer Vorteil der Riesterrente gegenüber der Rürup Rente ist der, dass hier beim Start der Auszahlungsphase vom angelegten Kapital bis zu 30 Prozent entnommen und für die freie Verfügung genutzt werden. Auch vorteilhaft ist hier, dass bei Eheleiten die staatliche Förderung beiden Ehepartnern zusteht, selbst wenn nur einer von ihnen in den geförderten Personenkreis gehört.
Wer ist Riesterrenten berechtigt?
Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, ist auch berechtigt, die Riesterrente zu beantragen. Auch Beamte haben die Möglichkeit, diese Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Die Rürup Rente hingegen ist mehr für Selbstständige und sehr gute Verdiener geeignet, denn sie können hier von der Steuerförderung profitieren. Der Vorteil der Riesterrente für jene, die ein eher kleines Gehalt haben, ist demnach attraktiver, weil vom Steuervorteil, wie bei der Rürup Rente, nicht profitiert werden kann, allerdings von der staatlichen Förderung.
Ein wesentlicher Vorteil der Riesterrente
Die Riesterrente hat gegenüber der Rürup Rente einen ganz wesentlichen Vorteil, denn mit der Rentenphase müssen nicht, wie bei der Rürup Rente, die Rentenbeträge versteuert werden. Somit hebt sich der steuerliche Vorteil bei der Rürup Rente schnell wieder auf. Bei der Riester gibt es einen Steuerfreibetrag, der bei jährlich 2100 Euro liegt.
Die Riesterrente ist eine gute Altersvorsorge und Absicherung, die durch die immer geringer werdende gesetzlichen Rente, schon fast ein muss ist.
Gastbeitrag
Schlagwörter: Rürup Rente, Riester, Riester Rente, Riesterrente
Riester-Förderung für 2007 – Antrag nicht vergessen
Denny, abgelegt unter
Aktuelles, Altersvorsorge Bis zum 31.12. haben Sie noch Zeit den “Antrag auf Altersvorsorgezulage” für das Jahr 2007 einzureichen – sonst verfällt der Anspruch. Die Zulagen für den Riester-Vertrag erhalten Sie für ein bestimmtes Jahr, wenn Sie den Antrag bis Ende des übernächsten Jahres einreichen. Also läuft die Frist für die Zulage des Jahres 2007 Ende 2009 aus. Umso früher Sie den Antrag für die Zulagen einreichen, desto früher wird die Zulage Ihrem Riester-Vertrag gutgeschrieben und damit auch verzinst.
Einfacher geht es, wenn Sie am so genannten Dauerzulageverfahren teilnehmen. Mit dem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben, weil damit die Zulagen automatisch beantragt werden. Das notwendige Formular kann bei der Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft besorgt werden, wo der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde. Nur wenn sich die Lebensumstände (bspw. Schritt in die Selbständigkeit, Geburt eines Kindes, Änderung der Einkommenshöhe bei bestimmten Einkommensarten) ändern, muss der Anbieter informiert werden.
Denken Sie aber daran, dass eine Änderung der Lebensumstände oder des Einkommens meist eine Änderung des Mindestbeitrages mit sich bringt und deshalb auch der Beitrag Ihres Riester-Vertrages angepasst werden muss, um weiterhin die volle Förderung zu erhalten.
Schlagwörter: Riester, Riester Rente, Riester-Vertrag, Riesterrente, Zulagen
Riester-Rente – Teil der privaten Altersvorsorge
Denny, abgelegt unter
Altersvorsorge Gerade in der heutigen Zeit wird es immer wichtiger, etwas für die private Altersvorsorge zu tun. In vielen Meldungen hört man, dass die gesetzliche Altersvorsorge nicht mehr ausreicht, um einen gewissen Lebensstandard zu halten. Es wird immer häufiger von den sogenannten 3 Säulen der Altersvorsorge gesprochen. Damit ist die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge gemeint.
Ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge ist die Riester-Rente. Hierbei zahlt man einen gewissen Prozentsatz des Bruttoeinkommens in einen Versicherungsvertrag ein. Dafür bekommt man vom Staat eine jährliche Zulage, die in den letzten Jahren immer wieder erhöht wurde.
Die Zulage ist auch abhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder. Die Riester-Rente bringt auch steuerliche Vorteile mit sich. Somit kann mit der Riester-Rente eine nicht unbeträchtliche Rendite erzielt werden. Diese übersteigt die Rendite einer herkömmlichen Altersvorsorge bei weitem. Es ist daher jedem Arbeitnehmer und Beamten aber auch Hausfrauen angeraten, einen Vertrag hinsichtlich einer Riester-Rente abzuschließen. Hierbei müssen Versicherungen oder sonstige Sparverträge gewählt werden, die der Staat als “riester-tauglich” eingestuft hat. Auf diese Weise kann mit staatlicher Hilfe und mit monatlich überschaubaren Beiträgen mit der Riester-Rente etwas für die Altersvorsorge getan werden.
Nachdem 2006 die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, hat die große Koalition Anfang 2008 die “Wohn-Riester” beschlossen. Dadurch kann man die angesparte Förderung für den Erwerb oder Bau einer Wohnimmoblile nutzen. Außerdem kann man Kredite, die für den Bau oder Erwerb einer Wohnimmoblie aufgenommen wurden zurückzahlen, sowie Anteile an Wohnbaugenossenschaften erwerben. Interessant zu wissen ist, dass man die Wohnimmobilie danach durchaus weiterverkaufen kann. Hinsichtlich Rendite und Beiträgen sollte ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Dann dürfte die optimale Riester-Rente gefunden werden.
Gastbeitrag der transparent-Gruppe
Schlagwörter: Riester, Riesterrente, Wohn-Riester



