Kündigung durch private Krankenkasse

Der Bundesgerichtshof hat vor kurzem per Gerichtsurteil entschieden, dass private Krankenkassen ihren langjährigen Versicherten nicht mehr ohne weiteres kündigen können. Dies ist nach neuester Rechtslage nur noch dann möglich, wenn sich der Versicherte vertragswidrig verhält und angesichts dieser konkreten Umstände des Einzelfalls ein Festhalten an dem Vertrag für die Krankenkasse unzumutbar wird (BGH, Az. IV ZR 129/06).

Dieser Einschränkung des Kündigungsrechts privater Krankenversicherer liegt ein konkreter Fall zugrunde, in dem einem Versicherten nach 15 Jahren wegen eines einmaligen Vergehens sämtliche Policen gekündigt wurden. Der Versicherte hatte Krankengeld beansprucht, während seiner Krankheit aber trotzdem gearbeitet. Der Fall kam vor Gericht und der BGH entschied, dass eine Kündigung in diesem Fall nicht gerechtfertigt sei.

Bei anderen Versicherten kann das natürlich schon wieder ganz anders aussehen, denn schließlich ist das Urteil von „den Umständen des Einzelfalles“ abhängig. Allerdings haben Versicherte, denen aus nicht nachvollziehbaren Gründen gekündigt wird, durchaus die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz geltend zu machen und sich zu verteidigen.