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Berufsunfähigkeits – Versicherung: Rausgeworfenes Geld, wenn man gesund bleibt?
Denny, abgelegt unter
Versicherungen Waren meine Einzahlungen in eine Berufsunfähigkeitsversicherung “umsonst”, wenn man nicht berufsunfähig wird und die Versicherungsleistung in Anspruch nimmt?
André Ritschel, selbständiger Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG), erklärt:
Grundsätzlich erst mal nicht, denn es bestand ja essentiell notwendiger Versicherungsschutz. Bei der Autohaftpflicht käme auch keiner auf die Idee, die Beiträge zurückzufordern, wenn er keinen Schaden hat.
Ganz im Gegenteil zur Autoversicherung aber, wo kaum noch ein Versicherer überhaupt Überschüsse erwirtschaftet, müssen für mögliche Berufunfähigkeitsfälle hohe Rücklagen gebildet werden, da die meisten Versicherer auch Versicherungsschutz gegen z.B. Epidemien bieten, die als Risiko nicht so einfach zu kalkulieren sind.
Aus den Zinsen dieser Rücklagen und aus günstigen Schadensverläufen werden die Überschüsse gebildet, an denen sich der Versicherungsnehmer, je nach Anbieter auf unterschiedlichste Weise beteiligen lassen kann.
Eine Variante ist die sogenannte Beitragsanrechnung/-verrechnung: Überschüsse werden zur Senkung des Beitrags verwendet. Aber: Gibt’s keine Überschüsse wird doch der volle Tarifbeitrag fällig.
Die zweite Variante ist die Anlage dieser Überschüsse: Die Überschüsse werden z.B. verzinslich oder in Fonds eigener Wahl angelegt. Es wird keine Beitragsreduktion erfolgen – also zahlt man ein wenig mehr ein, bekommt aber alles wieder. Wichtig ist, dass hier der Beitrag immer gleich bleibt, d.h. es besteht nicht das Risiko eines plötzlich höheren Beitrags wegen fehlender Überschüsse. Und als kleines Bonbon sind Auszahlungen aus solchen Risikoversicherungen wie auch z.B. Risikolebensversicherungen steuerfrei. Also kein Nachteil für den Kunden.
Weil die Überschüsse nur die Reduktion ausmachen könnte man durchaus sagen, man zahlt doch lieber bspw. gleichbleibend EUR 50, die man wieder bekommt als bspw. EUR 40, die später weg sind.
André Ritschel erreichen Sie unter andre . ritschel < at > dvag . de
(Bitte die Leerzeichen aus der E-Mail-Adresse entfernen und < at > durch @ ersetzen. Diese Schreibweise dient dem Schutz vor Spam.)
Schlagwörter: berufsunfaehigkeit
Berufsunfähigkeits – Versicherung und Sozialhilfeempfang
Denny, abgelegt unter
Versicherungen Wenn man berufsunfähig wird und die Berufsunfähigkeitsversicherung Zahlungen leisten muss – wird dieses Geld dann beim Sozialhilfe-Empfang angerechnet und somit die Hartz-IV-Leistung gekürzt? Was ja folglich bedeuten würde, dass das lebenslange Arbeiten und die Investition in eine Versicherung keine bzw. nur minimale Vorteile gebracht hätte.
Richtig – die Zahlungen der Versicherung werden beim Sozialhilfeempfang angerechnet, das heißt, die Sozialhilfe wird entsprechend gekürzt!
Aber der Punkt ist, dass der Betrag von den Lebensverhältnissen des Betroffenen abhängt. Lebt dieser beispielsweise in einer Partnerschaft wird das Einkommen des noch berufsfähigen Partners und das gemeinsame Vermögen mit berücksichtigt und angerechnet. Konkret bedeutet dies, dass der Berufsunfähige evtl. gar kein Geld oder nur sehr wenig Geld erhält. Der Lebensstandard wird somit von der Berufsunfähigkeitsversicherung gesichert. So ist man finanziell nicht allzu sehr einschränkt.
André Ritschel, selbständiger Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG), zu diesem Thema:
Es ist empfehlenswert, als Berufsunfähigkeitsrente mindestens EUR 750, idealer Weise aber 75% des Nettoeinkommens, abzusichern.
Wie hier schnell festzustellen ist kommt es also auf eine komplexe Betrachtung der familiären bzw. persönlichen Situation an – und nicht auf einen schnellen Abschluss irgendeines Produktes. Qualifizierte Berater werden in einem solchen Fall erst die persönliche Situation genau analysieren und an Hand dessen die richtigen Empfehlungen aussprechen.
Eine weitere wichtige Rolle, neben dem Eintrittsalter, spielen auch der Beruf und der Gesundheitszustand. Ist durch Beruf und Gesundheitszustand erst einmal der Grundbeitrag des “gesunden Idealkunden” abgebildet, so kann dann durch die Stellung eines Antrages und der damit verbundenen Gesundheitsfragen der Versicherungsschutz in Preis und Leistung konkretisiert werden. Gerade bei den Gesundheitsfragen gilt: nichts verschweigen! Immer das wahrheitsgetreu beantworten wonach gefragt wird. Anderenfalls drohen später erhebliche Nachforderungen, rechtliche Konsequenzen oder Leistungsverweigerungen von Seiten der Versicherung.
Schlagwörter: berufsunfaehigkeit
Zinsen berechnen: Kein Problem!
Denny, abgelegt unter
Allgemein Wieviel springt am Ende bei einem monatlichen Sparplan ‘raus? Welche Rendite werfen meine Wertpapiere etwa ab? Wie lange bräuchte ich, um einen Kredit bei einer monatlichen Rate von x Euro zurückzuzahlen?
Und wie berechnet man das genau, mit Zins und Zinseszins?
Fragen, auf welche die meisten Leute spätestens seit dem Ende ihrer Schulzeit keine Antwort mehr wissen. Gut, dass es da Abhilfe gibt: Unter www.zinsen-berechnen.de finden sich Zinsrechner für jegliche Anwendungsmöglichkeit. Wer hier noch keine Antwort findet stellt die falschen Fragen
Schlagwörter: linktipp
Lesenswert 5/2007
René, abgelegt unter
Aktuelles http://www.focus.de/finanzen
http://www.focus.de/finanzen
http://www.heise.de/newsticker
http://www.best-practice
http://www.focus.de/immobilien
Schlagwörter: linktipp
Ohne Startkapital ins Eigenheim
Denny, abgelegt unter
Allgemein In der Werbung einiger Anbieter wird der Bau oder Kauf von Immobilien ohne Startkapital angepriesen. Normalerweise werden bei Baufinanzierungen 20-30% Eigenkapital vorausgesetzt, doch können Immobilien auch ohne jegliche Ersparnisse erworben werden, da eine wachsende Zahl von Anbietern Kredite über den vollen Immobilienpreis gewähren.
Die Notargebühren und Grunderwerbssteuern sind gelegentlich in den Vollfinanzierungsangeboten enthalten. Die Zinsen einer Vollfinanzierung können mitunter 0,2 bis 0,4 Prozentpunkte mehr betragen als bei einem Hypothekendarlehen von 80% des Kaufpreises. Die höheren Zinsen und der zusätzliche Kreditbedarf haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die monatliche Belastung:
Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 200.000 € würde eine Vollfinanzierung mit 5% Zinsen und 2% Anfangstilgung bspw. eine monatliche Rate von EUR 1.167 bedeuten. Eine Standardfinanzierung mit 20% Eigenkapital und einem Zinssatz von 4,7% würde eine vergleichsweise niedrige Rate von EUR 893 ergeben. Falls bei einer Vollfinanzierung auch für die Nebenkosten ein Kredit aufgenommen werden müsste, wird das Ganze noch teurer.
Doch nicht nur zusätzliche Kosten sondern auch zusätzliche Risiken sollten bei einer Vollfinanzierung bedacht werden. Treten in den Jahren nach dem Immobilienerwerb oder Bau Gründe auf, weswegen das Haus wieder verkauft werden soll bzw. muss, kann der vollständige Investitionsbetrag nur in seltenen Fällen zurück erworben werden. Egal, ob ein berufsbedingter Standortwechsel, Arbeitslosigkeit oder eine Scheidung der Grund sind – möglicher Weise bringt der Verkauf des Eigenheims (oder gar eine Zwangsvollstreckung) nicht genug Geld für die Rückzahlung des Kredits ein. Dann bleibt vom Traum vom Eigenheim nur noch ein Haufen Schulden übrig.
Schlagwörter: finanzierung
Bundesschatzbriefe: Zinsvorteil sichern
René, abgelegt unter
Aktuelles, Vermögensaufbau Seit 01. Juli 2007 liegt die Verzinsung für Bundeschatzbriefe für beide Typen (Typ A: Laufzeit sechs Jahre, Typ B: Sieben Jahre) zwischen 4,00% und 4,75% – und hat sich damit beispielsweise gegenüber der Ausgabe 2006/25 und /26 (mit 3,0% – 4,25%) deutlich erhöht.
Besitzer älterer Ausgaben sollten deshalb darüber nachdenken, ob sie ihre Papiere nicht gegen die aktuellen umtauschen wollen. Nach dem ersten Laufzeitjahr dürfen Anleger pro Monat bis zu EUR 5.000 zurück geben. Wurden die Papiere direkt bei der Deutschen Finanzagentur (also beim Bund) gekauft fällt nicht einmal eine Gebühr wegen der vorzeitigen Rückgabe an, bei Banken sieht das anders aus, hier werden im Schnitt Verkaufsspesen von 0,5% fällig.
Weitere Informationen:
Akuelle Konditionen für Bundesschatzbriefe (27.07.2007)
Konditionen älterer Ausgaben nach Emmisionsjahr
Schlagwörter: geldanlage
Auslandsreise – Krankenversicherung: Besser mit
René, abgelegt unter
Versicherungen Endlich Urlaub – ab in den Süden! Oder nach Übersee. Oder Fernost. Das haben wir uns schließlich verdient! (Der Autor z.B. in wenigen Wochen, Mitte September
) Wer denkt dabei natürlich schon gern an Krankheit. Sollte man aber – das zeigen auch Beispiele aus meinem Bekanntenkreis. Ob Mittelohrentzündung nach dem Baden im Hotelpool oder Sturz beim Ausflug auf einen alten Vulkan – schnell ist doch einmal etwas passiert und ärztliche Hilfe notwendig.
Allerdings läuft das im Ausland in der Regel nicht so bequem wie hierzulande: Zum nächsten Arzt, (EUR 10,- bezahlen), Versicherungskarte vorlegen, behandeln lassen. “Aber auf meiner Krankenversicherungs-Karte ist doch dieses Logo der europäischen Krankenversicherung!?” Richtig – die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten aber auch nur in EU-Staaten und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, z.B. in der Türkei. So weit, so gut – allerdings muss man in diesem Land im Fall des Falles erst einmal einen Arzt finden, der einen Vertrag mit der entsprechenden Partnerkrankenkasse des Urlaubslandes hat und zum anderen weigern sich nicht wenige Ärzte vor Ort, “auf Kasse” abzurechnen, da sie so nur eine verhältnismäßig geringe Vergütung erhalten. Auch ein Rücktransport nach Deutschland gehört bei den gesetzlichen Kassen nicht zu den versicherten Leistungen. In anderen Gebieten, beispielweise den USA, Australien oder Asien, kann eine Behandlung gleich richtig ins Geld gehen, weil der Patient diese komplett aus eigener Tasche zu bezahlen hat. Das können bei einem Krankenhausaufenthalt leicht einige tausend Euro werden.
Eine private Auslandsreisekrankenversicherung dagegen bietet weltweiten Schutz inklusive Krankenrücktransport (sofern notwendig). Weiterhin auch den Vorteil der freien Arztwahl – man kann sich vor Ort also in der Regel den “besten” Arzt aussuchen und wird hier behandelt wie ein Privatpatient. Entsprechende Policen kosten dabei nicht einmal die Welt: Ein ganzes Jahr Versicherungsschutz erhalten junge Singles bereits ab EUR 6,- und Familien ab EUR 15,-.
Weitere Informationen:
Auslandskrankenschein (Wikipedia)
Arztbesuche und Klinikaufenthalte im Ausland
Stiftung Warentest: Schutz gegen Fern-Weh
“Doc Holiday” richtig abrechnen
Krankenschutz im Urlaub
Schlagwörter: grundlagen, krankenversicherung



