Betriebliche Altersvorsorge: Sinnvoller Anspruch

Seit dem Jahr 2002 hat in Deutschland, basierend auf den Regelungen des Altersvermögensgesetzes, jeder Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Gemeint ist hierbei allerdings keine Betriebsrente, die allein vom Unternehmen gezahlt wird (so genannte Direktzusage). Sondern vielmehr ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, seinen Beschäftigten – wenn die es wünschen – mindestens einen externen Finanzierer von Betriebsrenten zu vermitteln. Dabei kann es sich um Unterstützungskassen, Pensionskassen und -fonds sowie Direktversicherungen handeln.

Wesentlicher Vorteil dieser betrieblichen Vorsorgeform: Da die Kosten für derartige Verträge in der Regel geringer sind, als bei einem privaten Abschluss, ist die Rendite höher. Weiterhin werden Einzahlungen durch Steuer- und Sozialabgabenerleichterungen staatlich gefördert. Allerdings gilt hierbei: Aufgeschoben, nicht aufgehoben – denn die späteren Auszahlungen werden abgabentechnisch belastet (wobei natürlich niemand genau vorhersehen kann, wie sich die Abgabenpolitik zukünftig entwickeln wird).

Eine betriebliche Altersvorsorge ist somit eine durchweg emfehlenswerte Säule für die finanzielle Absicherung des Lebensabends. Generell gilt jedoch: Lassen Sie sich umfassend beraten und vergleichen Sie. Jede Vorsorgeform hat, abhängig von Ihrem Einkommen sowie Ihrer beruflichen und privaten Situation, verschiedene Vor- und Nachteile.

Im Folgenden noch eine Übersicht über die wichtigsten Angebote der betrieblich organisierten Altersvorsorge von Unternehmen und Gewerkschaften in verschiedenen Branchen:

Ein Kommentar bei „Betriebliche Altersvorsorge: Sinnvoller Anspruch“

  1. […] Interesse an betrieblicher Altersvorsorge (bAV) steigt: 94 Prozent der Top-Entscheider in der deutschen Versicherungswirtschaft rechnen in […]

Kommentare sind geschlossen.