Ombudsmann der Banken

Hat man Streitigkeiten mit seiner Bank, werden hier häufig Ombudsmänner eingesetzt, denn diese sollen helfen, die Unstimmigkeiten zwischen Bank und Kunden außergerichtlich zu regeln. Hierbei sollen die Differenzen unbürokratisch und schnell bereinigt werden, sodass Kunde und Bank zufrieden sind. Bereits seit 1992 gibt es diese Schlichtungsstelle des Bankenverbandes. Allerdings hat eine Entscheidung durch diese Schlichtungsstelle keine bindende Wirkung für den Kunden. Großer Vorteil hierbei ist, dass die Inanspruchnahme der Ombudsmänner für Privatkunden kostenlos ist.

Die Entscheidung bei Streitwerten bis 5.000 Euro ist hierbei für die Bank immer bindend, der Kunde hingegen kann dennoch den Klageweg beschreiten. Für Bankkunden besteht allerdings auch die Möglichkeit, einen Ombudsmann der Banken über eine Verbraucherzentrale aufzusuchen. Denn nicht jeder kann den Sachverhalt so formulieren, dass er verständlich ist oder scheut den Direktkontakt. Der Bundesverband der Ombudsleuten der deutschen Banken prüft zunächst alle Beschwerden auf Zulässigkeit und Zuständigkeit.

Wie läuft die Prüfung durch einen Ombudsmann ab?

Nachdem die Zuständigkeit ermittelt wurde, werden die Unterlagen gesichtet. Sollten hier fehlende Informationen bestehen, setzt sich die Kundenbeschwerdestelle mit dem Kunden in Verbindung. Nach Vollständigkeit der Unterlagen wird die Beschwerde an die Geschäftsleitung der Bank weiter geleitet. Wird dem Beschwerdeführer, hier der Bankkunde, recht gegeben, wird die Meinungsverschiedenheit meist im Sinne des Kunden geregelt und ist somit erledigt. Wenn nicht, wird der Kunde informiert und kann sich, innerhalb eines Monats, weiter dazu äußern. Danach wird der gesamte Vorgang dem Schlichter oder auch Ombudsmann vorgelegt. Dieser kann sich weitere Informationen der Parteien einholen.

Bis 5.000 Euro ist die Schlichtung für die Bank bindend, der Kunde hingegen kann weiter den gerichtlichen Weg wählen. Ab 5.000 Euro können beide Parteien den Gerichtsweg wählen, hierzu wird eine Bescheinigung über die misslungene Schlichtung benötigt. Beide Parteien sind bei einem Schlichtungsvorschlag in Kenntnis zu setzen, dass sie diesen nicht annehmen müssen. Ist die Beschwerde beim Gericht anhängig, übernimmt der Ombudsmann keine weitere Schlichtung. Dasselbe gilt, wenn zuvor ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde. Denn dann ist eine einvernehmliche Einigung aus dem Gesichtspunkt der Gerichte nicht möglich.

Folgende Schlichter gibt es:

  • deutsche Hypothekenbanken
  • deutscher Sparkassen- und Giroverband
  • Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
  • Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
  • Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Bundesverband Deutscher Fertigbau
  • Alle Verbände haben ihren Sitz in Berlin, außer der Bundesverband Deutscher Fertigbau, dieser hat seinen Sitz in Bad Honnef. Die deutschen Banken haben eine Kundenbeschwerdestelle, welche vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin geführt wird.

    Ein Kommentar bei „Ombudsmann der Banken“

    1. Das Wort Ombudsmann habe ich bis gerade eben noch nie gehört. Scheint aber eine wichtige Sache zu sein. Interessanter Artikel!

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