Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

In der Praxis wird das Pfändungsschutzkonto als „P-Konto“ bezeichnet. Das Pfändungsschutzkonto darf nur auf Guthabenbasis geführt werden. Das bedeutet, dass keine Überziehung dieses Girokontos möglich ist. Dem Kontoinhaber ist es gestattet, über das Guthaben, bis zu einem festgelegten monatlichen Höchstbetrag, zu verfügen.

Trotz Pfändung kann somit das Konto genutzt werden. Durch die Einführung des P-Kontos im Juli 2010 ist für Banken und für den Betroffenen vieles einfacher geworden. Der Zahlungsverkehr, also das Überweisen von Miete, Strom- oder Gaskosten sowie Versicherungsraten, ist mit den neuen Konten somit einfacher möglich. Die Höhe des verfügbaren Betrages richtet sich nach der Pfändungsfreigrenze, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Banken müssen, auf Wunsch des Kunden, ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto führen. Das bestehende Konto wird dann meist nur in ein „P-Konto“ umgewandelt, so dass die bestehende Kontonummer gleich bleibt. Oft verlangen Banken für die Führung eines P-Kontos eine gewisse Aufwandsentschädigung. Dadurch sind die monatlichen Kosten für ein Pfändungsschutzkonto bei einigen Instituten höher, als bei einem normalen Girokonto, obwohl die Banken keine erhöhten Kontoführungsgebühren bei Pfändungsschutzkonten verlangen dürfen.

Wer ein Pfändungsschutzkonto benötigt, sollte im Internet einen Vergleich durchführen, um einen günstigen Anbieter für ein Pfändungsschutzkonto zu finden oder sogar ein Bankinstitut, das ein kostenloses Pfändungsschutzkonto anbietet. Ein Vergleich kann sich wie immer lohnen.

Der gültige Grundbetrag für Alleinstehende liegt derzeit bei 1.028,89 Euro. Über diesen sogenannten Sockelbetrag kann, wie erwähnt, bei einer Pfändung frei verfügt werden. Die Pfändungsfreigrenze kann auch höher ausfallen, wenn zum Bespiel eine bestehende Unterhaltspflicht für Kinder besteht. Wurde der individuelle Freibetrag im Vormonat nicht ausgeschöpft, dann erhöht sich der verfügbare Betrag automatisch um die nicht in Anspruch genommene Summe. Ein längeres Zurücklegen von Guthaben ist aber nicht möglich.