Für die Steuererklärung gibt es in der Regel eigentlich nur ein Datum, das man sich merken muss: der 31. Mai.
Abgabetermine für die Steuerklärung
Der Stichtag für die Steuererklärung ist für alle Steuerzahler der 31. Dezember des jeweiligen Steuerjahres, sofern das Steuerjahr identisch mit dem Kalenderjahr ist.
Für 2012 heißt das dann: die Steuererklärung für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 muss bis zum 31. Mai 2013 eingereicht werden.
Landwirte und Forstwirte bilden hier oft eine Ausnahme, weil ihr Betriebsjahr sich in der Regel nicht mit dem Kalenderjahr deckt. Auch bei diesen Berufsgruppen gilt jedoch, dass die Steuererklärung für das abgelaufene Steuerjahr bis spätestens fünf Monate nach Ablauf des Steuerjahres einzureichen ist.
Wenn für einen Landwirt beispielsweise das Betriebsjahr vom 1. August bis zum 31. Juli läuft, so muss er seine Steuererklärung für das Jahr 1. August 2012 bis 31. Juli 2013 spätestens am 31. Dezember 2013 beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Möglichkeiten der Verlängerung
Generell sind Verlängerungen möglich und wenn man weiß, dass man diese in Anspruch nehmen möchte, sollte man am Besten noch vor dem 31. Mai bzw. vor dem letztmöglichen Tag der Abgabe schriftlich beim Finanzamt um eine Verlängerung der Abgabefrist bitten. In der Regel wird das Finanzamt diese Frist ohne Weiteres bis zum 30. September verlängern.
Meistens geschieht auch wenig, wenn man diese zusätzlichen drei Monate stillschweigend in Anspruch nimmt. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: es handelt sich um eine Kulanz des Finanzamtes. Wenn man die Abgabefrist verstreichen lässt, ohne eine Verlängerung zu beantragen, ist das Finanzamt berechtigt Säumniszuschläge zu erheben – und die können saftig sein.
Verlängerungsfristen mit Steuerberater
Lässt man die Steuererklärung von seinem Steuerberater einreichen, so hat man automatisch das Recht, die Abgabefrist bis Jahresende zu verlängern. Bei der Steuererklärung für 2012 bedeutet dies, man hat bis zum 31. Dezember Zeit die Steuererklärung einzureichen.
In begründeten Ausnahmefällen gewährt der Fiskus gelegentlich eine weitere Verlängerung bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres – für das Steuerjahr 2012 wäre das also der 28. Februar 2014.
In ganz besonderen Fällen kann es noch eine weitere Verlängerung der Fristen für die Steuererklärung geben, aber das tritt nur sehr selten ein.
Fristen einhalten mit Planung
Man sollte sich von Anfang an angewöhnen, die Fristen einzuhalten und auch das Jahr über darauf hinzuarbeiten, ganz besonders dann, wenn man die Steuererklärung selbst macht und kein Steuerberater an Fristen erinnert.
Also sammelt man die Belege sortiert nach Ausgabeart das Jahr über und legt sie am Besten jeden Monat einmal ordentlich ab. Kleinere Belege sollte man sogleich auf größere Blätter aufkleben oder heften und diese dann in einen Ordner ablegen.
Den Ordner kauft man sich zu Jahresbeginn, inklusive Ordnereinlagen für ein System, das die Belege in Gruppen einteilt: Werbungskosten, Krankenkosten, Fahrtkosten, Besondere Belastungen etc.
Dieses Ordnereinteilungssystem passt man den eigenen Bedürfnissen und Erfahrungen an. Wenn man nie Dienstfahrten unternimmt, so entfällt beispielsweise die Verpflegungspauschale auf Dienstreisen. Vermietet man hingegen eine Wohnung, so sammelt man Belege für die Kosten der Instandhaltung und die Belege über die Mieteinnahmen.
Wenn man das alles regelmäßig pflegt, wird der 31. Mai auch gar kein Problem sein!