Reiserücktrittsversicherung – Empfehlung zur Buchung

Zu den unterschiedlichen Reiseversicherungen gehört unter anderem eine Reiserücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung genannt. Sie ist eine Versicherung gegen anfallende Stornokosten, die nach gebuchter Reise bei einem Nichtantritt fällig werden. Bei der Reiserücktrittversicherung werden bestimmte und namentlich aufgeführte Risiken versichert. Dazu zählen unter anderem Tod, Unfall oder Erkrankung, bis hin zu einer plötzlichen Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist bei jeder Reisebuchung empfehlenswert. Mit Buchung der Pauschal- oder der Individualreise, eines Ferienhauses oder des Hotels wird ein Vertrag mit gegenseitigen Rechten und Pflichten geschlossen. Der Reisende verpflichtet sich dazu, die gebuchten Dienstleistungen zu bezahlen. Der Reiseveranstalter kann diese einmal gebuchte Reise nicht anderweitig anbieten, weil sie ansonsten doppelt, also überbucht wäre. Die Bezahlung der Reise erfolgt entweder in mehreren Teilbeträgen oder in einer Summe im Voraus. Wenn die Reise beginnt, ist sie vom Reisenden bezahlt. Mit dem rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung werden dem Reisenden die bezahlten Kosten (in Teilen) erstattet, wenn er die Reise aus einem der versicherten Gründe nicht antreten kann. Die bereits gezahlten Reisekosten werden von der Versicherung zurückerstattet.

Die Versicherungsgesellschaften bieten verschiedene Varianten und Tarife an. So sind die Abschlussfristen, also die Zeiträume zwischen Versicherungsabschluss und Reisebeginn, unterschiedlich lang. Empfehlenswert ist daher der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung direkt mit der Reisebuchung. Wie bei anderen Versicherungen auch, lässt sich der Preis für die Reiserücktrittsversicherung durch einen Selbstbehalt deutlich reduzieren.

Dem Versicherungsnehmer muss bewusst sein, dass er im Versicherungsfall nicht mit einer vollen Kostenerstattung rechnen kann. Auch wenn durch Zufall oder durch Überschneidungen mehrere Reiserücktrittsversicherungen gelten, werden dem Versicherungsnehmer die Kosten nur einmal erstattet. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Reise mit einer Kreditkarte bezahlt wird, zu deren Leistungen die Reiserücktrittsversicherung aufgrund der Kreditkartenbezahlung automatisch gehört.

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte bei jeder Reise so selbstverständlich sein wie die Auslandskrankenversicherung.

Ein Kommentar bei „Reiserücktrittsversicherung – Empfehlung zur Buchung“

  1. Die Reiserücktrittversicherung ist für mich bei jedem Urlaub selbstverständlich. Wir buchen diese immmer direkt bei der Buchung über den Reiseveranstalter. Auch eine Reisekrankenversicherung ist für mich unverzichtbar. Ich habe einen sehr günstigen Tarif über meine Krankenkasse und zahle nur knapp 10 Euro im Jahr für meine 4-köpfige Familie. Ohne den richtigen Versicherungsschutz kann der Urlaub in einem finanziellen Dilemma enden.

Kommentare sind geschlossen.