Bei einer Pflegeversicherung wird unter der gesetzlichen und privaten Variante unterschieden. Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab, kann aber nur als eine Art Teilkaskoschutz angesehen werden. Die private Pflegeversicherung schließt die Versorgungslücke und ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, dass er ohne großartige, finanzielle Einbußen von einer umfangreichen Versorgung profitieren kann.
Die gesetzliche Pflegeversicherung besteht bereits seit dem Januar 1995. Die Eingruppierung in die Pflegestufe spielt bei den anfallenden Kosten eine große Rolle. Die Einstufung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt. So wird nur das volle Pflegegeld ausbezahlt, wenn der Pflegeaufwand minimal fünf Stunden täglich beträgt.
Grundsätzlich muss für die Einstufung ein Aufwand in der Pflege von minimal 1,5 Stunden pro Tag bestehen. Die gesetzliche Pflegeversicherung zählt zu den Pflichtversicherungen und wird beim Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber direkt abgeführt. Der Beitragssatz beträgt derzeit 1,95 Prozent, der Arbeitgeber trägt die Hälfte. Bleibt ein Ehepaar kinderlos, müssen sie einen zusätzlichen Aufschlag von 0,25 Prozent zahlen.
Damit der Versicherte Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhält, muss die Pflegeversicherung innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre bestanden haben. Erst dann ist die Vorversicherungszeit für eine Inanspruchnahme erfüllt. Darüber hinaus gilt der Versicherte nur dann als pflegebedürftig, wenn er für minimal sechs Monate Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Beweglichkeit sowie den hauswirtschaftlichen Arbeiten benötigt und dies in erheblichem Umfang. Benötigt er schon in einem Bereich keine Hilfe, ist die Voraussetzung der Pflegebedürftigkeit nicht gegeben und es werden keine Leistungen erbracht.
Da die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich die Basisversorgung garantiert, sollte mit einer zusätzlichen, privaten Pflegeversicherung eine Aufstockung erfolgen. Hierfür müssen keine tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden, sondern beim Abschluss wird ein monatliches Pflegegeld festgelegt, dass im Falle der Pflegebedürftigkeit zur Auszahlung kommt. Da jedoch die genauen Leistungen mit den Beiträgen deutlich variieren können, sollte vorab ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden.
Sehr gut erklärt und gut verständlich geschrieben. Dankeschön dafür. 🙂
Hallo Denny,
erst einmal vielen Dank für Deinen tollen und informativen Beitrag. Ich habe mir erst vor kurzem, Dank Deines Blog eine Pflege Bahr geholt, da man ja nie weiß was in Zukunft passieren wird!
Viele Grüße Steffen
In der heutigen Zeit sollte man sich absichern, da die Grundversorgung leider nicht ausreichend ist. Eine zusätzliche Pflegeversicherung macht aus dem Grund wirklich Sinn.
Achtung seit dem 01.01.2013 gibt es die sogenannte Pflege Bahr Versicherung. Sie soll helfen die finanzielle Lücke zwischen den tatsächlich anfallenden Kosten und der gesetzlichen Pflegeversicherung zu schließen. Jeder der eine Pflege Bahr Versicherung abschließt wird mit 5,-€ im Monat gefördert. Doch bevor man sich für eine Pflege Bahr Versicherung entscheidet sollte man genau prüfen ob dieses Produkt wirklich das richtige für einen ist.
In Zeiten, in denen familiäre Strukturen immer mehr individuell werden und sich nicht mehr an altem festhalten, ohne negativ zu bewerten, ist so eine Versicherung sicherlich ganz sinnvoll. Ich wollte meinen Kindern nicht auf der Tasche liegen und sie an ihrem Leben hindern.