Kündigung von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen

Wenn eine bestimmte finanzielle Situation eintritt, wie ein akuter Geldbedarf oder die Rendite der fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung zu niedrig ist, überlegen viele, ob sie ihren abgeschlossenen Vertrag fortführen oder kündigen sollen. Ein Vertrag ist kündbar, allerdings sind Kündigungsfristen zu beachten.

Bei Verträgen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, ist zu beachten, dass erst nach einer zwölfjährigen Vertragsdauer eine steuerfreie Auszahlung möglich ist. Sollte der aufzulösende Vertrag vor Ende des zwölften Vertragsjahres stehen, dann ist es gegebenenfalls sinnvoll, die Kündigung erst danach zu vollziehen.

Für die Entscheidungsfindung einer Vertragsauflösung ist es empfehlenswert, erst mit dem Berater zu sprechen, um mögliche Alternativen, wie Beitragsfreistellungen oder Laufzeitverkürzung zu besprechen.

Weiterhin ist es sinnvoll, den genauen Betrag zu ermitteln, der nach der Kündigung ausgezahlt wird. Oft entstehen falsche Vorstellungen von der auszuzahlenden Summe. Zudem sind auch die Kosten der Auflösung zu berücksichtigen, die auch mit in die Entscheidungsfindung einfließen sollten.

Es gibt auch Anbieter, die Lebensversicherungen aufkaufen. Diese Möglichkeit sollte vor der Kündigung der Lebensversicherung ebenfalls in Betracht gezogen werden.

Wurde ab Januar 1995 eine Kapital-Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen und danach gekündigt, kann derjenige laut Verbraucherzentrale Hamburg, einen Nachschlag von seinem Versicherungsunternehmen fordern. Laut BGH wurden in mehreren Fällen die, bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherung, verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert und zum Stornoabzug für unwirksam erklärt. Demzufolge können Versicherte bei vorzeitiger Auflösung ihres Vertrages nicht mehr so viel Geld verlieren wie bisher.

Es ist aber auf die Verjährungsfristen für die Ansprüche zu achten. Weitere Informationen zu diesem Thema und wie der Nachschlag eingefordert werden kann, gibt es auf der Webseite von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Ein Kommentar bei „Kündigung von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen“

  1. Hallo,

    ich lese in letzter Zeit vermehrt, dass man seine Lebensversicherung auch beleihen könnte.

    Wie stehen Sie zu diesem Thema?

    Grüße
    Andreas

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