Was sich bei Versicherungen und Finanzen 2017 ändert

Das neue Jahr hält wieder einige Änderungen bereit, die in der persönlichen Finanzplanung zu beachten sind. 2017 steht insbesondere die Altersvorsorge im Fokus, da die Große Koalition dieses Thema als Einstimmung auf den Wahlkampf nutzt. Für Verbraucher haben die Gesetzesänderungen Konsequenzen für ohnehin anstehende Neuabschlüsse von Versicherungen.

Diese Änderungen sollten Sie bei Versicherungen und Finanzen kennen

Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung steigt wie jedes Jahr, in West auf 76.200 Euro, im Osten auf 68.400 Euro. Bei einem höheren jährlichen Verdienst ist der übersteigende Teil des Einkommens beitragsfrei. Diese Erhöhung hat positive Folgen für die geförderte betriebliche Altersvorsorge. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) darf jeder Arbeitnehmer ohne Abzug von Steuern und SV-Beiträgen in einen der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge investieren. Der geförderte Höchstbetrag steigt damit um 74 Euro auf 3.048 Euro, die pro Jahr steuerfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Direktzusage oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden können.

Der Sonderausgabenabzug für die Beiträge zur Basisrente (Rüruprente) steigt ebenso ab Januar 2017. Dann können vom Höchstbetrag von 23.632 Euro (bzw. 46.724 Euro bei Verheirateten) auf der Einkommensteuererklärung 84 Prozent (19.624 Euro bzw. 39.248 Euro) vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Der Steuerabzug der Beiträge hat sich gegenüber 2016 um 2 Prozent erhöht und steigt bis 2025 schrittweise auf 100 Prozent an.

Der Garantiezins für fest verzinste kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen sinkt aufgrund der Niedrigzinsen weiter, im neuen Jahr von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Mit diesem Zinssatz werden die Sparbeiträge, die nach Abzug der Kosten verbleiben, in neu abgeschlossenen Policen mindestens verzinst. Die Entscheidung des Finanzministeriums führt nicht nur zu weniger Leistungen im Ruhestand, sondern hat auch Auswirkungen auf die Reservebildung bei Risikoversicherungen. Sie führt u. a. zu einer Beitragserhöhung bei neuen Berufsunfähigkeitsversicherungen und verteuert damit den Schutz vor diesem existenziellen Risiko.

Für private Pflegezusatzversicherungen gibt es ab 2017 neue Tarife, die sich der gesetzlichen Pflegereform anpassen. Das betrifft beispielsweise bestehende Pflegetagegeldversicherungen, die automatisch die fünf neuen Pflegegrade berücksichtigen. Darüber hinaus steigen die Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung um 0,2 Prozent.

Welche Fristen sollten Sie nicht versäumen?

Überprüfung der Höhe der Freistellungsaufträge

Der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete muss auf die Kreditinstitute, bei denen Geld angelegt wurde, so verteilt werden, dass bei Erträgen unterhalb des Sparer-Pauschbetrags keine Abgeltungsteuer anfällt.

Beantragung der Riester-Zulagen

Vorher sollte geprüft werden, ob die volle Förderung möglich ist, dafür müssen 4 Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens eingezahlt werden. Wer einen Dauerzulagenantrag stellt, kann die Beantragung nicht vergessen und erhält garantiert die staatliche Förderung.

Antrag für WOP-Prämie stellen

Voraussetzung ist, dass auf dem Bausparvertrag jährlich mindestens 512 Euro gespart werden. Die 8,8 Prozent Prämie kann zwei Jahre rückwirkend angefordert werden, fehlende Beträge für das laufende Jahr sind bis zum Jahresende einzahlbar.

Ausschöpfung von Sondertilgungsmöglichkeiten bei Baufinanzierungsdarlehen

Kreditnehmer sollten jährlich vereinbarte Sondertilgungen noch 2016 nutzen, um schneller schuldenfrei zu sein.

Unser Tipp:
Verbraucher, die ihre Finanz- und Versicherungsunterlagen stets auf dem aktuellen Stand haben möchten, sollten die freien Tage zum Jahreswechsel nutzen, um ihre Verträge zu überprüfen und notwendige Anlage- bzw. Finanzierungsentscheidungen vorzubereiten.