Mit Sicherheit zum Kredit

Die persönliche Bonität, also die Kreditwürdigkeit eines Schuldners, ist im Wesentlichen abhängig von einem regelmäßigen und sicheren Einkommen in ausreichender Höhe, damit er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Bei Arbeitslosigkeit fehlt es an der langfristigen Sicherheit über die Bewilligungsdauer des Arbeitslosengeldes von einem oder – bei älteren Arbeitnehmern – maximal zwei Jahren hinaus. Auch die Höhe, die hinter dem früheren Nettoeinkommen zurückbleibt, ist oft problematisch. Durch Sicherheiten wird die Kreditvergabe vereinfacht und die Konditionen sind besser.

Sachwerte einsetzen

Der auf Darlehen für Arbeitslose spezialisierte Internet-Ratgeber Kreditnetz.com verweist auf Sachwerte, die der Kreditsuchende ergänzend zu seiner persönlichen Bonität anbieten kann. Schmuck oder Münzen werden normale Geschäftsbanken in der Regel nicht akzeptieren, weil Wertschätzung, Verwaltung und Verwahrung viel zu aufwendig wären. Pfandleihhäuser sind dagegen auf solche Kredite spezialisiert. Oft kommt es auf den Grund für die Kreditaufnahme an. Wollen Sie „auf Pump“ in Urlaub fahren, steht dem ausgegebenen Geld kein Sachwert gegenüber. Kaufen Sie dagegen einen Pkw, können Sie diesen der finanzierenden Bank sicherungsübereignen.

Dabei macht man sich den rechtlichen Unterschied zwischen Besitz und Eigentum zunutze. Sie werden nach dem Kauf Besitzer des Fahrzeugs, haben die tatsächliche Verfügungsgewalt, dürfen es also nach Belieben fahren, aber nicht verkaufen. Denn die Bank ist Eigentümer und hat die rechtliche Gewalt über das Auto. Deshalb ist ein Autokredit trotz Schufa-Eintrag in aller Regel kein Problem. Kommt es zu einem Zahlungsausfall, zieht die Bank den Pkw ein und verkauft ihn, um den Erlös mit den fälligen Kreditraten und Zinsen zu verrechnen.

Persönliche Bonität Dritter nutzen

Eine Alternative zu Sachwerten als Sicherheit ist die Einbindung anderer Personen in den Kreditvertrag. Das können Mit-Antragsteller sein, die zu Kreditnehmern mit gleichen Rechten und Pflichten werden, wenn der Vertrag zustande kommt. Der Kreditgeber kann von jedem Schuldner den vollen Betrag verlangen. Auf eine andere Haftung im Innenverhältnis der Vertragspartner kommt es nicht an, das haben die Beteiligten untereinander zu klären.

So müssen zum Beispiel Ehepartner nicht für Schulden des jeweils anderen aufkommen, nur weil sie verheiratet sind. Haben aber beide den Vertrag unterschrieben, sind sie auch wechselseitig verpflichtet. Eine Alternative ist die Bürgschaft für die Darlehenssumme durch eine Person mit guter Bonität.